Eine Lebensversicherung schliesst man in der Regel ab, um die eigene Familie oder Geschäftspartner abzusichern, wenn man unerwartet verstirbt. Doch was passiert eigentlich, wenn der versicherte Fall nicht eintritt und man auch zum Ende der Laufzeit putzmunter und lebendig ist? Versicherung-Schweiz erklärt Ihnen in diesem Beitrag, was mit Ihrer Lebensversicherung im Erlebensfall passiert.
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Risikolebensversicherung: Keine Auszahlung bei Nichteintreten des Versicherungsfalls
Reine Risikoversicherungen funktionieren nach dem Prinzip einer Haftpflichtversicherung: Tritt der versicherte Fall nicht ein, erfolgt auch keine Auszahlung. Dies gilt nicht nur für die vereinbarte Versicherungssumme, sondern auch für die an die Versicherung gezahlten Beiträge. Andernfalls wäre es den Versicherungen gar nicht möglich, Risikolebensversicherungen anzubieten, da dies zu hohen Verlusten seitens der Versicherung führen würde.
Da die Beiträge an die Risikolebensversicherung im Erlebensfall verloren sind, sollten Sie die Versicherung nur über einen Zeitraum abschliessen, den Sie auch wirklich benötigen. Zwar ist ein Todesfall für Familien immer ein schwerer Schlag und auch eine finanzielle Belastung, in einigen Situationen ist die finanzielle Unterstützung durch die Versicherung aber nicht mehr erforderlich, etwa, wenn die Kinder inzwischen auf eigenen Beinen stehen oder die Firma grössere Gewinne erzielt.
Gemischte Lebensversicherung: Sparanlage für den Erlebensfall
In gemischten Lebensversicherungen werden sowohl Risiken wie Erwerbsunfähigkeit und Todesfall versichert als auch Kapital gebildet. Ein vorher festgelegter Anteil der Prämie fliesst in die Risikoabsicherung, der andere in die Bildung des Kapitals. Im Erlebensfall, also, wenn Sie das Ende der Laufzeit erleben und auch keine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wird Ihnen der kapitalbildende Anteil ausgezahlt. Zur Auszahlung gehört neben der angesparten Summe auch ein bestimmter Anteil Zinsen und, wenn es für die Versicherung in den vergangenen Monaten gut lief, eine Überschussbeteiligung.
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Kapitalbildende Lebensversicherung: Erlebensfall bei Ablauf der Versicherung
Reine kapitalbildende Lebensversicherungen dienen in den meisten Fällen dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge, dementsprechend ist der Erlebensfall meist das erklärte Ziel in dieser Versicherung. Sie funktioniert ähnlich wie eine Geldanlage: Zu Beginn zahlen Sie entweder einen einmaligen Betrag ein oder vereinbaren die Zahlung von bestimmten Summen in regelmässigen Abständen. Zum Ende der Laufzeit bekommen Sie dann das gebildete Kapital inklusive Zinsen und einer eventuellen Überschussbeteilgung ausgezahlt. Neben der klassischen Variante mit garantiertem Zins gibt es auch fondsgebundene Lebensversicherungen, mit denen mehr Rendite möglich ist –allerdings ist hier auch das Risiko für Verluste grösser.
Versterben Sie vor dem Ablauf der Versicherung, wird die für den Schadensfall vorher vereinbarte Summe an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.
Unser Fazit
Während eine Risikolebensversicherung im Erlebensfall keinen Nutzen hat, zielen kapitalbildende Lebensversicherungen in der Regel auf den Erlebensfall ab und werden von den Versicherten ebenso genutzt. Dadurch gelten Lebensversicherungen mittlerweile als vernünftige Alternative zu den Vorsorgeprodukten der Banken. Möchten auch Sie mit einer Lebensversicherung für das Alter vorsorgen, sollten Sie unbedingt die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen, um das beste Produkt für Ihre Bedürfnisse zu finden. Wer zusätzlich seine Familie absichern möchte, ist mit einer gemischten Lebensversicherung gut beraten, denn diese bietet sowohl eine private Altersvorsorge als auch die Absicherung der Hinterbliebenen im Schadensfall.
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