Um Sehschwächen zu korrigieren, gibt es verschiedene Methoden. Die meisten greifen auf eine Sehhilfe in Form einer Brille oder Kontaktlinsen zurück. Beide Methoden haben allerdings Nachteile: Eine Brille ist in bestimmten Situationen einschränkend, kann kosmetisch störend sein und in manchen Fällen sogar Reizungen und Ekzeme am Nasenrücken verursachen.
Kontaktlinsen können nur für eine bestimmte Zeit getragen werden, können die Augen reizen und Probleme verursachen, wenn ein Fremdkörper ins Auge gerät. Zudem sind beide Varianten mit Kosten verbunden, die wiederholt anfallen. Die Grundversicherung beteiligt sich nur in Ausnahmefällen an den Kosten für Sehhilfen.
Eine dauerhafte Lösung ist deshalb für viele Patienten die bevorzugte Behandlungsmethode: Die Korrektur einer Sehschwäche mittels Laseroperation verspricht langfristigen Erfolg sowie sofortige Heilung nach nur einem Eingriff. Allerdings sind die Kosten für einen solchen Eingriff meist hoch und die Grundversicherung beteiligt sich nur in wenigen Fällen an den Kosten.
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Die Grundversicherung trägt Kosten nur in Einzelfällen
Da eine Laseroperation mit hohen Kosten verbunden ist, hoffen viele Patienten, dass sich ihre Grundversicherung an den Kosten für den Eingriff beteiligt. Dies ist jedoch nur in diesen Fällen möglich:
- Der Patient hat eine Sehschwäche und verträgt weder Kontaktlinsen noch eine Brille
- Korrektur von grauem Star mithilfe einer Monofokallinse, die operativ eingesetzt wird
- Der Patient hat eine Sehschwäche von mindestens +/- 10 Dioptrien und verträgt keine Kontaktlinsen
- Der Patient verträgt keine Kontaktlinsen und der Unterschied der Sehkraft zwischen beiden Augen liegt bei mindestens +/- 3 Dioptrien
In allen anderen Fällen, also bei einer "normalen" Sehschwäche, ist eine Leistung von der Grundversicherung nicht vorgesehen. Sie können die Kosten für die Behandlung entweder aus eigener Tasche bezahlen oder eine Zusatzversicherung abschliessen, die sich an den Kosten beteiligt.
Wer sich dazu entschliesst, die Kosten für den Eingriff selbst zu bezahlen, kann diese in der jährlichen Steuererklärung als aussergewöhnliche Belastung angeben. Auch, wenn die Grundversicherung einen Teilbetrag übernimmt, können Selbstbehalt und Eigenanteil steuerlich geltend gemacht werden.
Kostenübernahme der Zusatzversicherung
Einige ambulante Zusatzversicherungen beteiligen sich mit einem festen Betrag an der Augenlaserbehandlung. Hier hilft ein genauer Blick in den Leistungskatalog der Versicherer:
- Nicht jede Zusatzversicherung für Sehhilfen umfasst auch Laserbehandlungen.
- Auch die Höhe der Kostenbeteiligung unterscheidet sich je nach Anbieter. Prüfen Sie die Höhe der Erstattung genau, um bei einer Laseroperation von einer hohen Kostenbeteiligung zu profitieren.
Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie genau prüfen, ob diese auch Laseroperationen beinhaltet, unter welchen Bedingungen die Kosten übernommen werden und in welcher Höhe sich die Versicherung beteiligt. Vergleichen Sie auch die enthaltenen Leistungen mit der Prämie für die Versicherung: Manche vermeintlich günstige Versicherung enthält so geringe Leistungen, dass sie sich kaum oder gar nicht lohnt.
- Die Grundversicherung übernimmt in der Regel keine Laseroperationen am Auge
- Eine Kostenübernahme ist mit einer ambulanten Zusatzversicherung möglich
- Prüfen Sie vor dem Abschluss den Leistungskatalog genau, da nicht jede Zusatzversicherung Laseroperationen beinhaltet
Unser Fazit
Erstattet die Grundversicherung die Kosten Ihrer Laserbehandlung nicht, kann sich eine passende Zusatzversicherung für Sie lohnen. Die passende Police für Ihre Situation ist leichter zu finden als gedacht. Unsere unabhängigen Experten kennen den Markt genau und finden für Sie den Tarif, der am besten zu Ihrer Situation passt. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.clearvision-laser.ch – Kostenübernahme durch Krankenkassen
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