Kurz zusammengefasst
- In EU- und EFTA-Ländern bekommen Sie dieselben Leistungen wie Einhemische, die allgemein versichert sind
- Je nach Reiseland kann das ausreichen oder eine zusätzliche Versicherung nötig machen
- In Ländern ausserhalb EU und EFTA wird höchstens das Doppelte der Kosten übernommen, die in der Schweiz entstanden wären
- Bei manchen Reiseländern ist eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung empfehlenswert
- Jede Versicherung sollte auf das Zielland Ihrer Reise abgestimmt sein
Wer ins Ausland reist, muss sich im Vorfeld um verschiedene Dinge kümmern: Die Reise muss gebucht, die Koffer müssen gepackt und nötige Dokumente organisiert werden. Wichtig ist auch der richtige Versicherungsschutz, damit man auch bei Krankheit oder einem Unfall während der Reise gut versorgt ist. Versicherung Schweiz hat für Sie zusammengefasst, welche Kosten Ihre Grundversicherung im Ausland übernimmt und gegen welche Risiken Sie sich zusätzlich absichern sollten.
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Grundversicherung: Entscheidend ist das Reiseziel
Die Kostenübernahme der Grundversicherung ist abhängig davon, in welches Land Sie Ihre Reise führt. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Varianten der Kostenbeteiligung: In EU- und EFTA-funktioniert die Kostenbeteiligung anders als ausserhalb von EU und EFTA:
EU und EFTA: Anspruch auf gleiche Behandlung wie einheimisch Versicherte
Innerhalb der EU und der EFTA haben Reisende aus der Schweiz Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung, die ein vergleichbar versicherter Einheimischer hat. Der Versicherungsschutz gilt für alle medizinisch notwendigen und nicht verschiebbaren Behandlungen. Ob dieser Schutz ausreichend ist, hängt stark davon ab, wie gut oder schlecht die medizinische Versorgung in Ihrem Reiseland für allgemein Versicherte ist. Vor Reisebeginn sollte man sich also unbedingt informieren, welche medizinische Versorgung im Reiseland üblich ist. Ist die Qualität der Versorgung schlechter als in der Schweiz, kann man den Schutz durch eine Reiseversicherung ergänzen und dadurch zum Beispiel Anspruch auf privatmedizinische Behandlung im Ausland erhalten.
Reisen ausserhalb von EU und EFTA: Anspruch auf Behandlungskosten in doppelter Höhe
In Ländern ausserhalb von EU und EFTA gilt für die Kostenerstattung dieses Prinzip: Die Grundversicherung übernimmt die Kosten bis zur maximal doppelten Höhe des Betrags, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Auch diese Deckung greift nur bei notwendigen Behandlungen, die nicht verschoben werden können.
Dies klingt zunächst grosszügig, ist aber bei Weitem nicht in allen Ländern ausreichend, um eine vollständige Kostendeckung zu erreichen. In einigen Ländern liegen die Kosten für medizinische Versorgung nämlich um ein Vielfaches höher als in der Schweiz, sodass man trotz der Kostenbeteiligung durch die Grundversicherung einen grossen Teil der Kosten selbst tragen muss.
Einige Länder, wie z.B. Australien, haben Abkommen mit der Schweiz geschlossen, die dafür sorgen, dass auch Schweizer Bürger die dortige Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Oft deckt dies aber nur die Notfallversorgung und keine weiteren Leistungen. Ebenfalls nicht in der Grundversicherung enthalten ist der Rücktransport einer erkrankten Person in die Schweiz. Auch hier sind Sie am besten durch den Abschluss einer Zusatzversicherung (Reiseversicherung) geschützt.
Wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, sollte den Schutz durch die Grundversicherung mit einer Reiseversicherung ergänzen, die sich an den Kosten für medizinische Behandlungen auch über die Maximalsumme der Grundversicherung hinaus beteiligt.
Die meisten Anbieter in der Schweiz haben verschiedene Reiseversicherungen im Angebot. Diese dienen in erster Linie dazu, den Versicherungsschutz der Grundversicherung zu ergänzen und bei Unfällen und Krankheit im Ausland eine hohe oder sogar vollständige Kostenerstattung zu erreichen. Wer sich nicht lange vertraglich binden möchte, kann eine solche Versicherung auch für eine einzelne Reise buchen. So kann man auch die Deckungssumme immer passend zum aktuellen Reiseziel wählen.
Eine Reiseversicherung hat zudem noch einige weitere Vorteile, die auf einer Reise von grossem Nutzen sein können:
- Übernahme von Transport- und Rettungskosten
- Unterbringung und Transport einer Begleitperson
- Übernahme von privaten Behandlungskosten im Ausland
- Telefonische und digitale Unterstützung, z.B. bei der Kommunikation mit fremdsprachigem Gesundheitspersonal
- Versand von Medikamenten
Weitere Leistungen der Reiseversicherung
Die meisten Reiseversicherungen bieten auch eine Auswahl nichtmedizinischer Leistungen, die eine Reise zusätzlich absichern. Dazu gehören beispielsweise:
- Kostenerstattung bei Gepäckverlust oder -beschädigung
- Pannenhilfe im Ausland
- Kostenerstattung, wen die Reise storniert oder annulliert wird
- Entschädigung bei Verspätungen
- Rechtsschutz im Ausland
Nicht jeder Tarif enthält alle Leistungen, oft bieten die Versicherer sogar verschiedene Leistungspakete für die Reise – die Tarife reichen vom Basis-Schutz, der nur die grössten Risiken abdeckt, bis zum Rundum-Sorglos-Paket, mit dem man alle möglichen Gefahren absichern kann. Wichtig bei der Auswahl ist neben dem Reiseland deshalb vor allem, sich vorher zu überlegen, welchen Versicherungsschutz man benötigt und auf welche Leistungen man verzichten kann.
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Sonderfall: Was passiert bei einem Unfall im Ausland?
- Haben Sie auf einer Dienstreise oder privat im Ausland einen Unfall, springt hierfür die über Ihren Arbeitgeber laufende Unfallversicherung (UVG) ein. Diese bietet die gleichen Leistungen wie bei einem Unfall in der Schweiz und deckt zudem die Kosten für Rettung und Transport bis zu einer Höhe von ca. 30 000 Franken.
- Arbeiten Sie erst seit kurzem weniger als 8 Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber, können Sie eventuell eine Abredeversicherung abschliessen.
Alle anderen Personen müssen den Unfallschutz in Ihre Grundversicherung einschliessen. Dies hat allerdings Nachteile: Zum einen erhöht es die monatliche Prämie, zum anderen bezahlen Sie bei diesen Leistungen grundsätzlich den jährlichen Selbstbehalt und die vereinbarte Franchise.
Die Kostenübernahme der Grundversicherung bei einem Unfall ist identisch mit der Kostenübernahme bei Erkrankungen und fällt insgesamt deutlich geringer aus als die Leistungen der Unfallversicherung. Möchten Sie hier zusätzlich abgesichert sein, sollten Sie eine Reiseversicherung abschliessen.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Versicherer bei Unfällen finden Sie hier.
Unser Fazit
Um die Risiken einer Reise vollständig abzusichern, muss man bei der Auswahl der Versicherung verschiedene Faktoren berücksichtigen. Wichtig ist nicht nur das Reiseziel, sondern auch Art und Dauer des Aufenthalts, Anzahl, Alter und Gepäck der mitreisenden Personen und natürlich die Ansprüche und Vorstellungen der Reisenden an den Versicherungsschutz.
Die Suche nach dem passenden Tarif kann allerdings Zeit und Nerven kosten, wenn man alle Faktoren miteinbeziehen möchte. Damit die Auswahl der richtigen Versicherung nicht länger dauert als die Reise selbst, empfehlen wir deshalb, Ihr individuelles Angebot kostenlos von uns anzufordern. So finden Sie den Tarif, der Ihre Reise optimal absichert, ohne ein Loch in der Reisekasse zu hinterlassen. Starten Sie bestens versichert und ohne Sorgen in den Sommerurlaub!
Die häufigsten Fragen zur Reiseversicherung
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.ch.ch – Krank im Ausland – Leistungen der Krankenkasse
- www.bag.admin.ch – Leistungen im Ausland für Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz
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