Der Wechsel der Krankenversicherung ist in der Schweiz schnell und unkompliziert möglich. Vergleichen Sie die verschiedenen Prämien und Leistungen, um die preisgünstigste Lösung zu finden – der Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen. Jährlich können so mehrere tausend Franken gespart werden. Gerne helfen Ihnen auch unsere Berater beim Vergleich der verschiedenen Angebote.
Neben der Auswahl der passenden Versicherung gibt es auch einige Ratschläge und Fristen, die Sie bei einem geplanten Wechsel der Krankenkasse einhalten sollten.
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Grundversicherung: Kündigung zum letzten Arbeitstag im November
Planen Sie einen Wechsel Ihrer Grundversicherung, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. Verschiedene Dinge müssen Sie dabei beachten:
- Eingang der Kündigung beim Versicherer spätestens am 29. November 2019
Achtung: Es gilt nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang des Kündigungsschreibens. Dieser muss zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Schicken Sie die Kündigung an ein Postfach oder liegt ein Feiertag zwischen Absenden und Ankunft des Schreibens, kann es zu Verzögerungen kommen. Planen Sie deshalb lieber ein paar Tage mehr ein. Nach dem letzten Arbeitstag im November eingegangene Kündigungen können von der Krankenkasse nicht berücksichtigt werden. - Frühestmöglicher Zeitpunkt der Kündigung
Sie können Ihre alte Versicherung auch bereits kündigen, bevor Sie die Bestätigung der neuen Versicherung erhalten. Ihr Versicherungsschutz bei Ihrer alten Krankenkasse bleibt solange bestehen, bis diese eine Bestätigung Ihrer neuen Krankenkasse erhält. Eine Versorgungslücke kann nicht entstehen. - Gesundheitszustand
Ihr Gesundheitszustand spielt keine Rolle und Sie müssen keine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Die gesetzlich geregelte „Aufnahmepflicht“ der Grundversicherer garantiert Ihnen die Aufnahme in der von Ihnen gewählten Grundversicherung.
Sonderregelungen bei der Kündigung der Grundversicherung
Neben der regulären Kündigung der Grundversicherung bestehen zwei Sonderfälle, die es zudem zu beachten gilt:
- Kündigungsrecht zum 30. Juni
In einigen Versicherungsverträgen ist die Möglichkeit enthalten, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zur Jahresmitte zu kündigen. Das ist möglich, wenn Ihre Versicherung eine ordentliche Franchise von 300 Franken bei Erwachsenen bzw. 0 Franken bei Kindern sowie die freie Wahl des Leistungserbringers (traditionelles Modell bzw. Standard-Modell) umfasst. - Sonderkündigungsrecht
Bei einer Erhöhung der Beiträge im laufenden Kalenderjahr haben Sie die Möglichkeit, Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und somit auch zu anderen Zeitpunkten zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und die Information des Versicherers über die Beitragserhöhung muss Sie mindestens zwei Monate vor der erstmaligen Erhöhung erreicht haben.
Eine Kündigung der Grundversicherung ist nicht immer möglich
In einem Fall ist die Kündigung der Grundversicherung erst nach einer längeren Frist oder gar nicht möglich:
- Zahlungsrückstand
Nicht wirksam ist Ihre Kündigung, wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer in Zahlungsverzug sind. Um den Wechsel der Krankenkasse wirksam zu vollziehen, müssen alle Rückstände beim früheren Versicherer bis zum letzten Tag der Versicherung dort ausgeglichen sein. Wenn Sie Ihre Grundversicherung z.B. fristgerecht zum 30. November gekündigt haben, bleibt Ihnen noch bis zum 31. Dezember Zeit, die Rückstände bei Ihrem früheren Versicherer auszugleichen. Tun Sie dies nicht, ist Ihre Kündigung unwirksam und der Vertrag mit Ihrer bisherigen Versicherung bleibt bestehen.
Nutzen Sie unseren kostenfreien Kündigungsservice! Unsere Berater finden gemeinsam mit Ihnen den besten Tarif, kümmern sich um alle Formalitäten und sorgen dafür, dass der Versicherungswechsel Ihrer obligatorischen Grundversicherung reibungslos verläuft. So sparen Sie sich Zeit und Aufwand und sind doch stets top versichert.
Zusatzversicherung: Kündigung & Wechsel
Auch bei einem Wechsel der Zusatzversicherung kann man Geld sparen, ein Vergleich lohnt sich in vielen Fällen. Da die Zusatzversicherung nicht obligatorisch ist, unterliegt Ihr Wechsel jedoch anderen Bedingungen:
- Kündigungsfrist
Der Wechsel der Zusatzversicherung ist an keine gesetzliche Frist gebunden, die meisten Versicherungen haben eine Kündigungsfrist von 1-6 Monaten. Beachten müssen Sie hier vor allem die Mindestlaufzeit des Vertrags, bei einigen Versicherungen ist eine Kündigung erst nach mehreren Jahren Laufzeit möglich! Genaue Informationen über die Fristen der einzelnen Versicherungen finden Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Versicherungen. - Keine Aufnahmepflicht
Im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung besteht in den Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht. Kündigen Sie Ihre bestehende Police daher nicht voreilig. - Vorbehalte
Die Zusatzversicherung führt eine Gesundheitsprüfung durch und kann eventuelle Vorbehalte bei einzelnen Erkrankungen äussern – alle Behandlungen im Zusammenhang mit dieser Krankheit wären dann von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag und bei der Gesundheitsprüfung unbedingt ehrlich und vollständig. Die Versicherung kann bei falschen oder weggelassenen Angaben auch nachträglich einen Vorbehalt äussern.
Unsere Versicherung-Schweiz Empfehlung
Bei einem Wechsel der Krankenkasse kann man viel Geld sparen, wenn man ein paar Dinge beachtet und verschiedene Tarife vergleicht. Achten Sie besonders auf den Selbstbehalt und die Franchise.
Gerne unterstützen Sie unsere Berater beim Vergleich der verschiedenen Modelle. Unser Kündigungsservice hilft Ihnen ausserdem bei der Abwicklung der Formalitäten, so können Sie schnell und unkompliziert wechseln!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.beobachter.ch – Was beim Kassenwechsel zu beachten ist
- www.ch.ch – Wechsel der Krankenkasse – wann und wie?
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