Bei Erwachsenen ist die Situation meist schnell klar: Benötigen Sie eine Sehhilfe, müssen Sie die Kosten ohne Zusatzversicherung in den allermeisten Fällen selbst tragen. Ausnahmen bestehen lediglich bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen oder Grunderkrankungen, in deren Folge eine Sehhilfe benötigt wird.
Besser sieht die Situation für Kinder und Jugendliche aus: Hier beteiligt sich die Grundversicherung weit häufiger an den Kosten oder übernimmt diese sogar ganz.
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Kostenbeteiligung der Grundversicherung
Verordnet der Augenarzt Ihrem Kind eine Brille, beteiligt sich die Grundversicherung daran mit 180 Franken pro Jahr. Anschaffungen, die über diesem Preis liegen, werden mit maximal 180 Franken bezuschusst. Dies gilt, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, also bis zu seinem 18. Geburtstag.
Selbstbehalt und Franchise werden auch bei Kindern fällig
Sofern die Maximalgrenze von 350 Franken des Selbstbehalts noch nicht erreicht wurde, wird auch bei der Sehhilfe für Ihr Kind ein Selbstbehalt von 10% des Preises fällig. Sollten Sie zusätzlich eine Franchise über null Franken für Ihr Kind gewählt haben, müssen Sie auch diese in die Berechnung miteinbeziehen.
Bei starken Sehfehlern beteiligt sich die Grundversicherung auch mit höheren Beträgen an den Kosten für die Sehhilfe, unabhängig vom Alter der versicherten Person. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Versicherung nach, bei welchen Erkrankungen eine höhere Kostenbeteiligung infrage kommt.
Bei deutlich höheren Kosten lohnt eine Zusatzversicherung
Schon die Anschaffung einer einzelnen Sehhilfe kostet meist mehr als 180 Franken. Benötigt Ihr Kind häufiger als einmal pro Jahr eine neue Sehhilfe, weil sich z.B. die Sehstärke häufig verändert, kann das mitunter sehr teuer werden. In diesen Fällen empfehlen wir den Abschluss einer Zusatzversicherung, die eine Kostenbeteiligung auch über 180 Franken hinaus bietet.
Beachten sollten Sie dabei Folgendes:
- Keine gesonderten Tarife
Für Sehhilfen bei Kindern gibt es keine gesonderten Tarife in den Zusatzversicherungen. Allerdings profitieren sie aufgrund des jungen Eintrittsalters und des normalerweise guten Gesundheitszustands oft von niedrigen monatlichen Beiträgen. - Obergrenze
Auch die Zusatzversicherungen haben eine Obergrenze bei der Kostenbeteiligung. Informieren Sie sich vor Abschluss, ob die maximale Kostenbeteiligung zu Ihren Bedürfnissen und denen Ihres Kindes passt! - Wartezeit
Die meisten Zusatzversicherungen haben eine Wartezeit, in der noch keine Leistung in Anspruch genommen werden kann. - Vertragslaufzeit
Achten Sie auf die Vertragslaufzeit! Sollte Ihr Kind vor Ende des Vertrags das 18. Lebensjahr erreichen, reicht der Schutz eventuell nicht mehr aus, da die Zusatzversicherung ab diesem Zeitpunkt die einzige Versicherung sein wird, die sich an den Kosten für Sehhilfen beteiligt. - Paketleistungen
Zusatzversicherungen für Sehhilfen gibt es bisher nur im Paket mit anderen Versicherungsleistungen. Überlegen Sie vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung, welche weiteren Zusatzleistungen für Ihr Kind nützlich sein könnten. - Familienrabatte
Manche Versicherungen bieten Familienrabatte an. Haben Sie selbst bereits eine Zusatzversicherung, könnte es sich lohnen, die Versicherung für Ihr Kind beim selben Anbieter abzuschliessen.
Unsere Versicherung-Schweiz Empfehlung
Ein Vergleich lohnt sich: Wenn Sie aufgrund der höheren Kostenbeteiligung über den Abschluss einer Zusatzversicherung für Ihr Kind nachdenken, sollten Sie die einzelnen Tarife vorher genau vergleichen. Wie hoch soll die Kostenbeteiligung ausfallen, wie lange soll die Versicherung bestehen?
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.lensvision.ch – Sind Kontaktlinsen bereits für Kinder geeignet?
- www.groupemutuel.ch – Meine Kosten für Brillen und Kontaktlinsen decken
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