Kranken­kasse für Auszubildende: Was sollte man beachten?

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Wer eine Ausbildung macht, hat meist keinen grossen finanziellen Spielraum. Da kann die monatliche Prämie für die Krankenversicherung schon eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Versicherung Schweiz informiert Sie, wie Sie hier sparen können und was Sie ausserdem beachten sollten.

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Kein Extra-Tarif für Auszubildende

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern bieten die Versicherer in der Schweiz keine speziellen Tarife für Auszubildende oder Studierende an. Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten, den monatlichen Beitrag für die Krankenkasse zu reduzieren.

Für alle unter 25 Jahren: Tarife für junge Menschen nutzen

Fast alle Versicherungen in der Schweiz bieten spezielle Tarife für junge Menschen im Alter von 18-25 Jahren an. Da junge Menschen für gewöhnlich bei guter Gesundheit sind und selten zum Arzt gehen, lohnt sich die günstige Prämie für beide Seiten.

Einige Versicherungen können Sie sogar noch ein paar Jahre länger nutzen – vorausgesetzt, Sie haben sie vor Ihrem 25. Lebensjahr abgeschlossen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach Tarifen für junge Menschen!

Ab 25 Jahren: Prämien­verbilligung nutzen

Verfügen Sie über begrenzte finanzielle Möglichkeiten, wie es in der Ausbildung meist der Fall ist, haben Sie Anspruch auf Unterstützung bei den Beiträgen zur Krankenversicherung. Die Berechnung der Prämienverbilligung erfolgt auf Basis Ihres jährlichen Einkommens und der Anzahl eventuell vorhandener Kinder. Je nach Kanton gibt es unterschiedliche Arten der Berechnung – erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer kantonalen Verwaltung.

Viele Kantone informieren Sie auf Basis Ihrer jährlichen Steuerveranlagung direkt darüber, ob Ihnen eine solche Verbilligung zusteht. In manchen Kantonen müssen Sie selbst einmal jährlich einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Die zuständige Stelle in Ihrem Wohnkanton informiert Sie darüber, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben und wie Sie dafür vorgehen müssen.

Prämien­verbilligung für unter 25-Jährige: Antrag über die Eltern

Unter 25-Jährige werden normalerweise von Ihren Eltern ganz oder teilweise finanziert und können deshalb keinen eigenen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen. Sie können aber trotzdem über ihre Eltern die Prämienverbilligung nutzen. Stellen Sie sicher, dass Sie im Antrag auf Prämienverbilligung Ihrer Eltern aufgeführt sind. Legen Sie dem Antrag dann noch eine Kopie Ihres aktuellen Lehrvertrags bei.

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