Bei Unfällen im Strassenverkehr oder im Gebirge, aber auch für den Transport ins Spital oder zu einer ärztlichen Behandlung ist die Fahrt mit der Ambulanz oft die einzige Möglichkeit, Verletzte schnell und sicher an ihr Ziel zu bringen. Doch nicht immer kommt die Grundversicherung für die Kosten auf, in einigen Fällen muss der Versicherte selbst in die Tasche greifen, und das oft nicht zu knapp.
Wir haben für Sie zusammengefasst, in welchen Fällen die Fahrt mit der Ambulanz und Rettungseinsätze selbst bezahlt werden müssen, welche Kosten im Schadensfall auf Sie zukommen können und wie Sie sich zusätzlich absichern können, um in jedem Fall Anspruch auf eine Kostenerstattung zu haben.
Auch im Ernstfall optimal geschützt - dank der passenden Zusatzversicherung!
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Transportfahrten: Kostenerstattung bei medizinischer Notwendigkeit
Können Sie zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen nicht mit einem privaten Fahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, können Sie die Kosten für die Fahrt mit der Ambulanz bei Ihrer Grundversicherung geltend machen. Abhängig davon, aus welchem Grund die Transportfahrt nötig wird, kommt auch eine Abrechnung über die Unfallversicherung infrage.
Grundversicherung übernimmt maximal 500 Franken jährlich
Ist Ihre Transportfahrt bei der Grundversicherung erstattungsfähig, beteiligt sich diese mit einem Anteil von 50% an den Kosten. Dies tut sie allerdings nicht unbegrenzt: Ist der jährliche Maximalbetrag von 500 Franken erreicht, müssen Sie weitere Fahrten im laufenden Jahr aus eigener Tasche bezahlen. Zudem müssen Sie, wie bei anderen Leistungen auch, Selbstbehalt und Franchise übernehmen.
Die Kostenerstattung der Grundversicherung ist angesichts der durchschnittlichen Kosten für Ambulanzfahrten in der Schweiz knapp bemessen. Im Durchschnitt werden für eine einzige Fahrt bereits zwischen 850 und 1´900 Franken fällig, der Maximalbetrag kann also bereits mit nur einer Fahrt erreicht werden. Wer nicht über ein entsprechendes finanzielles Polster für medizinische Notfälle verfügt, sollte deshalb unbedingt über eine zusätzliche Absicherung nachdenken.
Rettungseinsätze: Doppelter Maximalbetrag
Für die Rettung von Personen aus gefährlichen Situationen, etwa per Helikopter oder mithilfe der Feuerwehr, verdoppelt die Grundversicherung den jährlichen Maximalbetrag. Erstattet werden ebenfalls 50% der Einsatzkosten, allerdings bis zu einem Maximalbetrag von 1´000 Franken. Bedenkt man, dass sich die Kosten für einen Rettungseinsatz schnell auf eine fünfstellige Summe belaufen können, ist auch dieser Betrag äusserst knapp kalkuliert und führt in vielen Fällen dazu, dass Betroffene einen Grossteil der Rettungskosten selbst übernehmen müssen.
Unfälle: Bei Arbeitnehmern übernimmt die Unfallversicherung
Auch bei Unfällen gelten in der Schweizer Grundversicherung die gleichen Regeln: Erstattet werden 50% der Kosten bis zu einer jährlichen Maximalsumme von 500 Franken. Besser sieht es allerdings für Arbeitnehmer aus, die über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert sind: In diesem Fall sind Transporten nach einem Unfall von der Unfallversicherung gedeckt und werden ohne Abzug eines Selbstbehalts komplett übernommen. Auch Rettungseinsätze infolge eines Unfalls werden übernommen, sofern diese medizinisch notwendig sind.
Rega: Leistungen auf freiwilliger Basis
Viele Schweizer sind Mitglied in der Rega, um diese zur Rettung aus gefährlichen Situationen alarmieren zu können. Die meisten sind sich aber nicht im Klaren darüber, dass die Rega auch für Mitglieder nur freiwillige Leistungen erbringt. Sie kann die Kosten für einen Rettungseinsatz zwar im Nachhinein erlassen, etwa wenn der Geschädigte keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten von einer Versicherung hat, verpflichtet dazu ist sie aber nicht. So kann es durchaus sein, dass Sie nach einem Rega-Einsatz eine Rechnung erhalten, zu deren Zahlung Sie verpflichtet sind.
Zusatzversicherung kann weitere Kosten übernehmen
Eine zusätzliche Absicherung für Ambulanz- und Rettungseinsätze ist unbedingt zu empfehlen, um in Notfällen eine zusätzliche Belastung durch hohe Kosten zu vermeiden. Auch Arbeitnehmer mit Unfallversicherung sollten bedenken, dass Kosten infolge von Erkrankungen nicht zu den Leistungen gehören und die von der Grundversicherung übernommenen Kosten für Transportfahrten meist nur einen geringen Teil der Gesamtkosten ausmachen.
Verschiedene ambulante Zusatzversicherungen bieten eine Kostenerstattung an Ambulanz- und Rettungseinsätzen an, wenn die Kostenbeteiligung der Grundversicherung ausgeschöpft ist. Es gibt Varianten mit einer geringen Beteiligung ebenso wie Tarife, die für alle weiteren Kosten aufkommen. Sogar private Fahrten zum Arzt oder zu einer Behandlung sind in manchen Tarifen enthalten.
Welche Zusatzversicherung für Sie die richtige ist, ist abhängig von Ihren Bedürfnissen: Überlegen Sie vor der Auswahl, wie viel Sie pro Monat für eine Zusatzversicherung ausgeben können und wie hoch die Kostenbeteiligung der Zusatzversicherung ausfallen soll.
Fazit & Empfehlung
Die Auswahl der passenden Versicherung kann eine Menge Zeit und Nerven Kosten – zu gross ist das Angebot, das der Schweizer Versicherungsmarkt für alle Bedürfnisse und Möglichkeiten bietet. Allerdings ist die passende Versicherung gerade im Ernstfall, wenn es schnell gehen muss, wichtig.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.axa.ch – Notfalltransporte: Wer trägt die Kosten für Rega oder Krankenwagen?
- www.nzz.ch – Wer haftet für den Rettungs- und Transporteinsatz?
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