Nicht immer stimmt die Vermögensplanung mit der Wirklichkeit überein: Unerwartete Reparaturen, die Unterstützung der Kinder oder steigende Kosten für die Lebenshaltung können dazu führen, dass man auf das Ersparte zurückgreifen muss. Wenn der Notgroschen dann nicht ausreicht, greifen viele zu den Reserven, die eigentlich auf Langfristigkeit angelegt waren, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung. Wir haben deshalb für Sie recherchiert, ob und in welchen Fällen die Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung möglich ist.
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Kapitallebensversicherung in Säule 3a: Kündigung nur zu bestimmten Bedingungen
Haben Sie eine kapitalbildende Lebensversicherung in Säule 3a abgeschlossen, ist eine Kündigung nicht ohne weiteres möglich. Der Gesetzgeber hat nämlich festgelegt, dass Produkte in Säule 3a nur dann gekündigt werden können, wenn das angesparte Kapital aus bestimmten Gründen früher benötigt wird oder einer anderen Form der Altersvorsorge dient. Die folgenden Situationen erlauben eine vorzeitige Auflösung einer Lebensversicherung in Säule 3a:
- Sie wandern ins Ausland aus und planen keine Rückkehr in die Schweiz
- Sie sind kein Mitglied einer Pensionskasse und möchten sich mit dem Kapital einer solchen anschliessen
- Sie benötigen das Geld für die Bezahlung einer Immobilie, die Sie selbst bewohnen, für deren Renovierung oder für eine Hypothek auf eine solche Immobilie
- Sie sind erwerbsunfähig und verfügen über keine weitere Absicherung
- Sie benötigen Startkapital für eine Selbstständigkeit
In anderen Fällen ist ein vorzeitiger Bezug ausgeschlossen. Besonders in Säule 3a sollte man deshalb gut überlegen, ob die Langfristigkeit der Anlage mit der eigenen Planung übereinstimmt.
Kündigung ist in Säule 3b immer möglich
Anders als in Säule 3a unterliegt die Kündigung einer Lebensversicherung in Säule 3b keinen besonderen Beschränkungen, lediglich die Mindestlaufzeit der Versicherung muss eingehalten werden. Allerdings sind Kündigungen in den ersten Jahren einer Versicherung nicht zu empfehlen, da Ihre Beiträge zu Beginn zunächst für die Kostendeckung genutzt werden. So kann es passieren, dass Sie eine kapitalbildende Versicherung kündigen, aber dennoch keine oder nur eine sehr geringe Auszahlung erhalten. Aber auch bei längerer Laufzeit lohnt sich die Kündigung einer Lebensversicherung meist nicht.
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Verluste sind beim Rückkauf nicht zu vermeiden
Was landläufig meist einfach Kündigung genannt wird, ist im Jargon der Versicherungen eigentlich ein Rückkauf. Dementsprechend ist auch der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zu verstehen, er bezeichnet die Summe, die Sie beim Auflösen des Vertrags erhalten würden. Zwar steigt dieser Wert mit zunehmender Laufzeit, entspricht in der Regel aber nicht dem eigentlich zu erwartenden Gewinn und liegt, besonders in den ersten Jahren, manchmal sogar unter dem Wert der bis dahin eingezahlten Beträge. Der Grund dafür liegt in den Garantien, die Ihnen eine Versicherung zu Beginn gibt, meist in Form eines bestimmten Zinssatzes oder einer Mindestsumme am Ende der Laufzeit. Diese Garantien gelten nämlich nur, wenn beide Seiten den Vertrag erfüllen. Bei einem frühzeitigen Rückkauf erfüllen Sie diese Bedingungen aber nicht und verursachen meist Kosten bei der Versicherung, die diese an Sie weitergibt.
Aufgrund der entstehenden Kosten und der damit verbundenen Verluste ist die Kündigung einer Lebensversicherung nicht zu empfehlen. Versuchen Sie, stattdessen andere Anlagen aufzulösen oder nehmen Sie einen Kredit auf – das ist in vielen Fällen günstiger als die Auflösung einer Lebensversicherung.
Viele Versicherungen lassen mit sich reden und sind daran interessiert, ihre Kundinnen und Kunden langfristig zu binden. Benötigen Sie kurzfristig Geld oder müssen Sie laufende Kosten reduzieren, kommt eventuell auch eine Teilentnahme in Frage. So reduziert sich zwar das Kapital, aber die Versicherung läuft weiter und gegebene Garantien bleiben erhalten. Ebenfalls möglich ist eine Sistierung, also ein bestimmter Zeitraum, in dem die Versicherung ruht und Sie keine Beiträge zahle müssen. Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrer Versicherung, bevor Sie sich für die Auflösung entscheiden.
Private Altersvorsorge: Vermögen möglichst aufteilen
Besonders bei langfristigen Anlagen wie Lebensversicherungen ist es immer zu empfehlen, eine oder mehrere weitere Geldanlagen zu besitzen. So kommen Sie in keine Notsituation, falls Sie einmal kurzfristig Geld benötigen oder sich etwas Bestimmtes leisten möchten. Ideal ist die Kombination von kurzfristig verfügbarem Vermögen, zum Beispiel in Form eines Tagesgeldkontos, mit langfristigen Anlagen, die eine bestimmte Rendite versprechen. So sind Sie für alle Situationen gleichermassen abgesichert und können entspannt in die Zukunft blicken.
Unser Fazit
Die frühzeitige Kündigung einer Kapitallebensversicherung ist zwar möglich, in den meisten Fällen aber nicht zu empfehlen. In der Regel machen Sie mit einem Rückkauf hohe Verluste, die versprochene Rendite ist bei einer vorzeitigen Auflösung in aller Regel dahin. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie die Versicherung wirklich kündigen wollen, und suchen Sie möglichst nach Alternativen. Auch beim Abschluss der Versicherung sollten Sie die Langfristigkeit einer solchen Anlage berücksichtigen: Kombinieren Sie am besten verschiedene Anlageprodukte miteinander, um sowohl für akute Notfälle als auch für das Alter abgesichert zu sein. So holen Sie die besten Möglichkeiten für sich heraus und profitieren von den Vorteilen der verschiedenen Produkte.
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