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Grundversicherung
Eine solide Basis
Die OKP ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Leistungen sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) klar definiert und für alle Versicherer identisch geregelt.
- Einfache Beitrittsmodalitäten:
Keine Altersbegrenzungen
Keine Fragen zum Gesundheitszustand - Direkter Online-Abschluss möglich
- Kostenbeteiligung: Die Versicherten haben sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen zu beteiligen. Die Selbstbeteiligung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und besteht aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und einem Selbstbehalt von 10% der die Franchise übersteigenden Kosten. Die gesetzliche Mindestfranchise beträgt für Erwachsene (ab dem 19. Altersjahr) CHF 300.– pro Kalenderjahr. Die besonderen Leistungen bei Mutterschaft (Art. 29 Abs. 2 KVG, Art. 13ff KLV) ab Beginn der Schwangerschaft sowie die allgemeinen Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit (Art. 25, Art. 25a KVG) ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Niederkunft sind von der Kostenbeteiligung befreit (weitere Bestimmungen sind im Art. 103 und ff. KVV aufgeführt).
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