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Die Spitalzusatzversicherung Surselva Kombi A der Vita Surselva bietet folgende Leistungen:
Akutbehandlung |
Die Zusatzversicherung übernimmt im Nachgang zu den Leistungen der OKP die Kosten bei Spitalaufenthalten für die allgemeine Abteilung. |
Behandlung in einer höheren Spitalabteilung |
Erfolgt die Behandlung in einer höheren als der alggemeinen Abteilung, so vergütet die Zusatzversicherung höchstens CHF 30.- pro Tag. |
Behandlung in einem Nicht-Listenspital |
Erfolgt die Behandlung in einem Spital, welches nicht auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt ist, so vergütet die Zusatzversicherung höchstens CHF 30.- pro Tag. |
Medizinische Rehabilitation |
Erfolgt die Behandlung in einem von dem Versicherer als Spital anerkannten Mehrzwecksanatorium oder in einer medizinischen Rehabilitationsabteilung bzw. -klinik, gewährt die Zusatzversicherung maximal für 60 Tage die volle Kostendeckung gemäss den Bestimmungen für Akutbehandlungen. |
Psychiatrische Kliniken |
Bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, einer psychiatrischen Behandlung in einem Akutspital oder einer Spezialklinik übernimmt die Zusatzversicherung die volle Kostendeckung gemäss den Bestimmungen für Akutbehandlungen während 90 Tagen. Dauert die Behandlung länger als 90 Tage, übernimmt die Zusatzversicherung bis zum 180. Tag bei Behandlung in der allgemeinen Abteilung eine Tagespauschale von CHF 20.-. Diese Leistungen werden während drei Kalenderjahren einmal erbracht. |
Notfall im Ausland |
Die Zusatzversicherung übernimmt im Nachgang zu den Leistungen der OKP die Kosten für die notfallmässige stationäre Behandlung in einem Akutspital während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes bis zur vollen Kostendeckung in der allgemeinen Abteilung. Die Leistungen werden so lange erbracht, als ein Heimtransport medizinisch nicht möglich ist, maximal jedoch bis zu einem Jahr. |
Wahlbehandlung im Ausland |
Bei Wahlbehandlung im Ausland werden die gleichen Leistungen wie bei Behandlung in einem Nicht-Listenspital erbracht. |
Rehabilitationskuren |
Es besteht freie Wahl unter den ärztlich geleiteten inländischen Kuranstalten, die vom Versicherer anerkannt sind. Die Liste mit den anerkannten Kuranstalten kann jederzeit beim Versicherer eingesehen werden. An ärztlich verordnete Rehabilitationskuren im Anschluss an einem Spitalaufenthalt als Akutpatientin oder Akutpatient vergütet die Zusatzversicherung eine Tagespauschale von CHF 40.- während maximal 21 Tagen pro Fall und Kalenderjahr. |
Badekuren |
Werden gemäss den Bestimmungen der OKP Beiträge an Badekuren ausgerichtet, erbringt die Zusatzversicherung eine Tagespauschale von CHF 10.- während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr. Es kann eine kurärztliche Eintrittsuntersuchung und eine Schlusskontrolle mit Schlussbericht an die einweisende Ärztin oder den einweisenden Arzt verlangt werden. |
Andere Kuren |
Auf Antrag des Vertrauensarztes des Versicherers kann bei spezieller medizinischer Indikation für ärztlich verordnete, andere Kuren eine Pauschale bis zur Höhe des Badekurbeitrages ausgerichtet werden, auch wenn kein Leistungsanpruch aus der OKP besteht. |
Spitex |
Tagesbeitrag von CHF 10.-, max. 21 Tage pro Kalenderjahr |
Transportkosten, Rettungs- und Bergungsaktionen in Notfällen |
max. CHF 5'000.- pro Kalenderjahr |
Haushaltshilfe nach Geburt |
Beiträge während 14 Tagen an die Kosten ärztlich verordneter Haushaltshilfe durch vom Versicherer anerkanntes Personal. |
Geburt im Spital |
CHF 20.- |
Hausgeburt |
Bei einer Hausgeburt oder nach einer ambulanten Geburt übernimmt die Zusatzversicherung eine Tagespauschale von CHF 20.-. |
Rooming-in |
50%, max. CHF 50.- pro Tag |
Stillgeld |
CHF 150.- pro Kind Wenn die versicherte Mutter mindestens zehn Wochen ganz oder teilweise stillt und ein Nachweis der Versicherung erbracht wurde. |
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