Sympany privat zusatz

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Die Krankenpflege-Zusatzversicherung privat zusatz der Sympany bietet folgende Leistungen:

Behandlung durch Ärztinnen und Ärzte ohne KVG-Unterstellung

Die Zusatzversicherung privat zusatz erbringt an Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht dem KVG unterstellt haben, Leistungen gemäss KVG-Tarif.

An psychotherapeutische Behandlungen werden maximal 50 Stunden vergütet.

Privatsprechstunde bei Spitalärztinnen und -ärzten ohne KVG-Unterstellung

Die Zusatzversicherung privat zusatz erbringt an ambulante Privatsprechstunden bei leitenden Universitätsspitalärztinnen und -ärzten, die sich nicht dem KVG unterstellt haben.

Leistungen gemäss anerkanntem Tarif.
An psychotherapeutische Behandlungen werden aus privat zusatz maximal 50 Stunden gemäss KVG-Tarif erbracht.

Ärztliche Behandlung im Ausland

Bei ärztlicher Behandlung im Ausland werden aus der Zusatzversicherung privat zusatz die Kosten bis maximal zum doppelten KVG-Tarif am Wohnort der versicherten Person übernommen.

An psychotherapeutische Behandlungen werden maximal 50 Stunden vergütet.

Behandlung ausserhalb des Wohn- und Arbeitsortes

Behandlungen durch KVG-Kassenärzte, die ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes der versicherten Person erfolgen, sind im Nachgang zu den Leistungen von basis gemäss dem am Behandlungsort gültigen KVG-Tarif voll gedeckt.

 

Ambulante Behandlungen im Ausland (im Notfall)

Bei notfallmässiger ärztlicher Behandlung im Ausland werden aus privat zusatz im Nachgang zu den Leistungen aus basis die vollen Kosten gedeckt.

Impfungen

An die Kosten von Impfungen, die dem Infektionsschutz dienen, werden pro Kalenderjahr folgende Beiträge vergütet:

90%, max. CHF 200.-

 

 

Check-up-Untersuchung

Wenn die Grundversicherung (basis) bei Sympany besteht, wird an die ausgewiesenen Kosten einer Check-up-Untersuchung nach jeweils zwei aufeinanderfolgenden bezugsfreien Kalenderjahren in der Grundversicherung (basis) folgender Beitrag geleistet:

90% der Kosten, max. CHF 600.–

 

Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen

Pro Kalenderjahr sind die Kosten einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung zum KVG-Tarif versichert, sofern in diesem Kalenderjahr keine entsprechenden Leistungen aus einer KVG Versicherung erbracht werden. 

 

Geburtsvorbereitung/Rückbildung

Max. CHF 200.– bei einer anerkannten Fachperson

 

Stillgeld

CHF 250.-

Fit werden (anerkannte gesundheitsfördernde Kurse, z. B. Raucherentwöhnung, Rückenschule, Ernährungsberatung)

90% der Kosten, max. CHF 500.– innert 2 Kalenderjahren

Fit bleiben (Fitnesscenter, Sportvereine, Sportclubs)

An weitere anerkannte Präventivmassnahmen können Beiträge ausgerichtet werden.

Brillengläser und Kontaktlinsen

Brillengläser und Kontaktlinsen für Erwachsene:

Max. CHF 420.- innerhalb von 5 Kalenderjahren

Brillengläser und Kontaktlinsen für Kinder bis 18 Jahre:

Max. CHF 420.- pro Kalenderjahr

Übrige Hilfsmittel

An die Miet- oder Kaufpreise von anerkannten Hilfsmitteln, an die aus basis keine Leistungen erbracht werden, können bei medizinischer Indikation die Kosten vergütet werden:

50% der Kosten, max. CHF 250.– pro Kalenderjahr

Weisheitszähne

Die Versicherung deckt die Kosten der Extraktion von Weisheitszähnen. Erfolgt die Behandlung stationär, werden die Kosten bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Tagespauschale der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton übernommen.

Kontrolluntersuchung inkl. Röntgen (bis 25 Jahre)

 CHF 60.– pro Kalenderjahr

 

kieferorthopädische Behandlungen

70% der Kosten, max CHF 12'000.–

 

 

Zahnärztliche Behandlung im Ausland

Behandlungen im Ausland werden übernommen, sofern die medizinischen Fachkräfte über eine Ausbildung verfügen, die einer schweizerischen gleichwertig ist, und die Kosten diejenigen in der Schweiz nicht übersteigen.

 

Nichtpflichtmedikamente

90%, max CHF 5'000.– pro Kalenderjahr

 

Thermalbäder

50%, max. 12 Eintritte

Psychotherapeutische Behandlung

Max. 100 Behandlungsstunden

An die ersten 50 Stunden max. CHF 60.–
An die weiteren Stunden max. CHF 50.–

Transportkosten, Rettungs- und Bergungsaktionen

An die Kosten

  • medizinisch notwendiger Nottransporte ins nächstgelegene
    geeignete Spital in einem zweckdienlichen Transportmittel,
  • des Rücktransportes in ein geeignetes Spital im Wohnkanton der versicherten Person zur stationären Behandlung,
  • für Rettungs- und Bergungsaktionen

wird folgender Beitrag geleistet:

CHF 15'000.– pro Kalenderjahr

Selbstbehalt pro Fall:

CHF 100.-

Suchaktionen

CHF 20'000.- pro Kalenderjahr

Fahrtspesen

Falls die Behandlung am Wohnort oder in der näheren Umgebung nicht erbracht werden kann, leistet die Zusatzversicherung privat zusatz folgende Leistung:

90%, max. CHF 100.- pro Kalenderjahr

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