SWICA Gesundheitsrechtsschutzversicherung

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Die Nichtleben Gesundheitsrechtsschutzversicherung der SWICA bietet folgende Leistungen:

Leistungen
  • Wahrnehmung der rechtlichen Interessen
  • Bezahlung bis max. CHF 300'000.– (ausserhalb Europa bis CHF 150'000.–) pro Fall
  • Übernahme der Kosten von beauftragten Rechtsanwälten
  • Übernahme der Kosten von beauftragten Expertisen
  • Übernahme der zu Lasten des Versicherten gehenden Verfahrens- und Gerichtskosten
  • Übernahme der an die Gegenpartei zu entrichtenden Entschädigung
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