Sanavals Surselva Cumpletta

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Die Krankenpflege-Zusatzversicherung Surselva Cumpletta der Sanavals bietet folgende Leistungen:

Ärztliche Behandlung ausserhalb des Wohn- und Arbeitsortes

Für ambulante Behandlungen, die ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes der versicherten Person erfolgen, ist im Nachgang zu den Leistungen der OKP der am Behandlungsort gültige Tarif nach KVG voll gedeckt.

 

Impfungen

An die Kosten von anerkannten Impfungen werden 90% der Kosten, max. CHF 200.- pro Kalenderjahr vergütet.

Check-Up Untersuchung

Die Cumpletta übernimmt 90% der ausgewiesenen Kosten einer Kontrolluntersuchung, höchstens jedoch CHF 300.- pro Kalenderjahr, sofern die Leistungen nicht durch die OKP übernommen werden.

Kurse zu gesundheitsförderndem Verhalten

Die Cumpletta übernimmt an die ausgewiesenen Kosten eines ärztlich verordneten, von qualifziertem Personal durchgeführten Kurses zur Erlernung gesundheitsförderndem Verhaltens (z.B. Raucherentwöhnung, Ernährungsberatung, Rückenschule, Fitnesstraining etc.) 90% der Kosten, maximal CHF 150.- pro Kalenderjahr und Versichertem.

Unterbindung/Vasektomie

An die Kosten einer Unterbindung oder einer Vasektomie leistet die Cumpletta einen Beitrag von CHF 200.- pro Versicherten.

Geburtsvorbereitung

An die ausgewiesenen Kosten eines Geburtsvorbereitungskurses inkl. Rückbildungsgymnastik bei einer qualifzierten Lehrerin werden 90% der Kosten, maximal CHF 300.- pro Schwangerschaft entrichtet.

Kosten der stationären Behandlung

Nach einer Karenzzeit von 270 Tagen ab Versicherungsbeginn deckt die Cumpletta die ungedeckten Kosten einer Geburt im Spital in der allgemeinen Abteilung.
Die Kosten für das Neugeborene, die nicht von der OKP gedeckt sind, werden nur übernommen, falls für das Neugeborene bei der vita surselva die OKP und die Cumpletta abgeschlossen worden sind.

Haushaltshilfe nach der Geburt

Die Cumpletta entrichtet Leistungen an die Kosten ärztlich verordneter Haushaltshilfe durch vom Versicherer anerkannte Personen und Institutionen. Die Leistungen werden für die ersten 14 Tage ab Geburt erbracht, ausgenommen während des stationären Spitalaufenthalts der Versicherten. Sie werden an Stelle der ordentlichen Spitexleistungen der Cumpletta ausgerichtet. Bei Haushaltshilfe durch Angehörige der Versicherten werden die versicherten Leistungen nur ausgerichtet, wenn die Angehörigen dadurch einen nachgewiesenen Erwerbsausfall erleiden.
Die Cumpletta erbringt eine Tagespauschale von höchstens CHF 40.- während maximal 14 Tagen, ab Geburt gerechnet.

Rooming-in

Muss ein Kleinkind stationär behandelt werden, vergütet die Cumpletta aus der Versicherung des Kindes an den gleichzeitigen Aufenthalt eines Elternteils im Zimmer des Kindes 90% der Kosten, max. CHF 70.- pro Tag.
Muss die Mutter stationär behandelt werden, vergütet die Cumpletta aus der Versicherung der Mutter an den gleichzeitigen Aufenthalt des Kleinkindes im Zimmer der Mutter 90% der Kosten, max. CHF 70.- pro Tag.

Stillgeld

Die Cumpletta zahlt CHF 300.- Stillgeld pro Kind, wenn die versicherte Mutter ihr(e) Kind(er) während 10 Wochen ab Geburt voll oder teilweise stillt. Der Nachweis ist auf dem Stillgeldformular der vita surselva zu erbringen.

optische Brillengläser und Kontaktlinsen

An die Kosten von optischen Brillengläsern oder Kontaktlinsen, die zur Sehkorrektur verordnet werden, werden 50% der Kosten, maximal CHF 250.00 pro Kalenderjahr ausgerichtet, sofern die Leistungen nicht durch die OKP übernommen werden.

übrige Hilfsmittel

An die Miet- oder Kaufpreise von ärztlich verordneten Hilfsmitteln (z.B. Einlagen, Stützen, Inhalationsgeräte etc.), an die aus der OKP keine Leistungen erbracht werden, können bei medizinischer Indikation 50% der Kosten, höchstens jedoch CHF 1'000.- pro Kalenderjahr vergütet werden. Der Versicherer bezeichnet die anerkannten Hilfsmittel.

Behandlungen oder Kontrolluntersuchungen

Für zahnärztliche Kontrolluntersuchungen, Zahnhygiene und Behandlungen vergütet die Cumpletta 70% der Kosten, maximal CHF 200.- pro Kalenderjahr.

Kieferorthopädische Behandlungen

Für kieferorthopädische Behandlungen bis zum vollendeten 20. Altersjahr vergütet die Cumpletta 70% der Kosten, maximal CHF 3'000.- pro Kalenderjahr.

Nichtpflichtmedikamente

Die Kosten für Medikamente, die weder in der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) noch in der Spezialitätenliste (SL) gemäss KVG noch in der Negativliste des Versicherers enthalten sind, werden pro Kalenderjahr mit 50%, maximal jedoch CHF 700.- übernommen.

Psychotherapeutische Behandlung

Die Cumpletta erbringt bei der Behandlung psychischer Erkrankungen durch qualifzierte nichtärztliche Psychotherapeuten, die im Besitz der kantonalen Bewilligung zur selbständigen Praxisführung sind, Leistungen von 50%, maximal CHF 60.- pro psychotherapeutische Behandlungsstunde, höchstens 25 Behandlungsstunden pro Kalenderjahr.

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