Seit einigen Jahren sind Drohnen in vielen Haushalten zu finden – als Spass für die Kinder, Freizeitaktivität für Naturfreunde oder sogar, mit einer Kamera ausgestattet, für Hobby- und Berufsfotografen. Der Einsatz einer Drohne ist aber rechtlich mitunter kompliziert, je nach Art und Ort des Einsatzes besteht die Gefahr der Verletzung von Persönlichkeits- oder Grundstücksrechten. Auch Unfälle, Abstürze und Sachbeschädigungen sind keine Seltenheit, besonders bei Drohnenpiloten, die den richtigen Umgang mit dem Fluggerät erst erlernen.
Umso besser ist es, wenn man eine Versicherung hat, die einem in solchen Fällen zur Seite steht. In diesem Beitrag erfahren Sie, ob und für welche Situationen Sie eine Versicherung für Ihre Drohne brauchen und welche Tarife dafür geeignet sind.
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Drohnen über 250 Gramm: Obligatorische Haftpflichtversicherung
Wiegt Ihre Drohne mehr als 250 Gramm, unterliegt Sie in der Schweiz der Versicherungspflicht in der Haftpflichtversicherung. Sie müssen also zwingend eine solche Police nachweisen, wenn Sie eine Drohne über 250 Gramm benutzen wollen. Allerdings empfehlen wir eine Haftpflichtversicherung unabhängig davon für alle Besitzer einer Drohne, denn auch eine leichtere Drohne kann zum Teil teure und schwerwiegende Schäden verursachen.
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt alle Kosten, die entstehen, wenn Sie mit Ihrer Drohne Gegenstände von anderen Personen beschädigen oder sogar für körperliche Verletzungen verantwortlich sind, etwa, weil Ihre Drohne abgestürzt ist. Solche Unfälle können ohne Versicherung schnell teuer werden – Schäden an teuren Autos können beispielsweise schnell in die Tausende oder gar Zehntausende gehen. Auch die medizinische Behandlung von Verletzungen ist immer kostspielig, insbesondere dann, wenn die Person im Spital behandelt werden muss.
Zwar sind Drohnen ein Fall für die Haftpflichtversicherung, in bestehenden Tarifen sind diese aber nicht automatisch mitversichert. Einige Tarife enthalten Drohnen nur bis zu einem bestimmten Gewicht, in anderen ist die Deckung von Schäden durch Drohnen explizit ausgeschlossen. Erkundigen Sie sich deshalb unbedingt vor der Inbetriebnahme Ihrer neuen Drohne, ob diese im Versicherungsschutz enthalten ist und passen Sie den Versicherungsschutz gegebenenfalls an.
Rechtsschutzversicherung für Drohnen-Fotografen
Beim Filmen und Fotografieren mit einer Drohne kann es schnell passieren, dass man vorgeschriebene Distanzen nicht einhält oder Dinge aufnimmt, mit denen man unabsichtlich die Rechte einer anderen Person verletzt. Kommt es in Folge einer solchen Aktion zu juristischen Auseinandersetzungen, kann eine private Rechtsschutzversicherung die Kosten für Beratung und juristische Unterstützung übernehmen. Auch eventuelle Prozesskosten sind in einer Rechtsschutzversicherung enthalten. Besonders bei der regelmässigen Nutzung einer Drohne in bewohnten Gebieten lohnt sich der Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung.
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Hausratversicherung bei Schäden an Ihrer Drohne
Eine Drohne ist ein komplexes technisches Gerät, das je nach Ausstattung auch recht kostspielig ist. Dementsprechend ärgerlich ist es, wenn die Drohne durch einen Zusammenstoss oder Absturz beschädigt wird und repariert oder sogar ersetzt werden muss. Möchten Sie die Kosten im Schadensfall nicht alleine tragen, kann sich eine Hausratversicherung lohnen. Haben Sie bereits eine Hausratversicherung, sollten Sie die Deckungssumme entsprechend anpassen, eventuell muss die Anschaffung der Drohne der Versicherung auch gemeldet werden. Generell übernommen werden dann Schäden, die an Ihrer Drohne zuhause durch Feuer, Wasser oder andere Elemente entstehen.
Möchten Sie sich auch vor dem Diebstahl der Drohne schützen, können Sie den zusätzlichen Baustein „einfacher Diebstahl auswärts“ abschliessen. Zusätzlichen Schutz bietet dann noch der Baustein für Elektrogeräte, die in der allgemeinen Police der Hausratversicherung nicht enthalten sind – so werden Ihnen auch Schäden an der Drohne erstattet, die beispielsweise infolge eines Absturzes entstehen können. In der Regel können Sie Elektrogeräte über den Zusatz „Hausrat-Kasko“ in die Police einschliessen. Je nach Art der Beschädigung übernimmt die Versicherung dann sowohl Reparaturkosten als auch den Preis für die die Anschaffung einer neuen Drohne, wenn die alte nicht mehr repariert werden kann.
Unser Fazit
Auch wenn die Pflicht für eine Haftpflichtversicherung für Drohnen erst bei einem Gewicht von 500 Gramm einsetzt, lohnt sich eine private Haftpflichtversicherung für alle Drohnenbesitzer. Besonders Anfänger, denen beim Flug auch mal ein Missgeschick passiert, sollten möglichst schon bei der ersten Benutzung über einen entsprechend umfassenden Versicherungsschutz verfügen. Neben der Police der Haftpflichtversicherung lohnt sich zusätzlich eine Hausratversicherung, die mithilfe von zusätzlichen Bausteinen auch Diebstähle ausserhalb der eigenen vier Wände und Beschädigungen an Elektrogeräten umfasst. Hobbyfotografen und –filmer sollten zudem über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken, die bei juristischen Konflikten Unterstützung leistet.
Wichtig bei allen Tarifen ist es, die verschiedenen Möglichkeiten vor dem Abschluss zu vergleichen, um die passende Versicherungslösung für Ihren Bedarf zu finden. So sichern Sie sich und Ihre Drohne bestmöglich ab und können die nächsten Flugstunden unbesorgt beginnen.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.bazl.admin.ch – Regeln und allgemeine Fragen zu Drohnen
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