Wenn Sie einen Umzug planen, stellt sich bald die Frage nach der Krankenversicherung: Muss ich der Versicherung meinen Umzug melden? Kann mein bestehender Tarif trotz Umzug erhalten bleiben? Was passiert, wenn ich ins Ausland umziehe? Versicherung-Schweiz hat Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Wichtig ist zunächst, ob Sie innerhalb der Schweiz umziehen oder Ihr neuer Wohnort ausserhalb der Schweiz liegt:
1. Umzug in einen anderen Kanton
Bleiben Sie in der Schweiz und ziehen in einen anderen Kanton, ist der Vorgang relativ unkompliziert: Sie melden Ihren Umzug zeitnah der Versicherung, Ihre bisherige Grundversicherung bleibt in vollem Umfang bestehen. Auf ein paar Veränderungen müssen Sie sich allerdings einstellen:
Eine Änderung der Prämienhöhe und des Leistungsmodells ist möglich
Tarifliche Änderungen müssen Sie bei einem Umzug leider in Kauf nehmen: Ein Faktor bei der Berechnung der monatlichen Prämie ist der Wohnsitzkanton, ziehen Sie also in einen teureren Kanton, müssen Sie eventuell etwas mehr für Ihre Grundversicherung bezahlen. Einige Versicherer bieten auch nicht in jedem Kanton die gleichen Modelle an, im schlechtesten Fall rutschen Sie von einem günstigen Hausarzt- oder Telemedizinmodell in einen teureren Standardtarif. Fällt Ihre neue Prämie deutlich höher aus als zuvor, können Sie diese auch durch einen Wechsel in ein anderes Modell der Leistungserbringung, wie z.B. das Hausarztmodell oder Telemedizin, wieder senken.
Genauso können Sie aber etwas einsparen, sollten Sie in einen Kanton ziehen, in dem die Kosten niedriger sind oder Ihr Versicherer Modelle anbietet, die es an Ihrem früheren Wohnort nicht gab.
Sollte Ihre Prämie durch den Umzug sinken, melden Sie sich möglichst frühzeitig bei Ihrem Versicherer! Die niedrigere Prämie wird Ihnen nämlich frühestens mit der Meldung Ihres Umzugs berechnet, nicht seit dem tatsächlichen Tag des Umzugs. Eine verspätete Meldung kann also unnötig teuer werden.
Eine Kündigung der Krankenkasse bei Umzug ist nur in Ausnahmefällen möglich
Eine Kündigung Ihrer Grundversicherung aufgrund eines Umzugs ist nicht möglich, auch wenn sich die Prämie oder das Modell ändern. Ein Wechsel der Grundversicherung ist nur im Rahmen einer ordentlichen Kündigung zum Jahresende möglich. Ausnahme: Ihre bisherige Grundversicherung bietet ihre Dienste an Ihrem neuen Wohnsitz gar nicht an – in diesem Fall sind Sie sogar dazu gezwungen, Ihren Versicherer zu wechseln, auch ausserhalb der regulären Kündigungstermine.
2. Umzug ins Ausland: EU-/EFTA-Land
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, müssen Sie sich für gewöhnlich auch dort versichern. Seit einigen Jahren ist es für im Ausland lebende Schweizer nicht mehr ohne weiteres möglich, Ihre Schweizer Grundversicherung beizubehalten. Ein genauer Blick auf die Lebens- und Erwerbssituation gibt Aufschluss darüber, wo und wie Sie sich krankenversichern müssen:
Berufstätige Personen
Im Ausland erwerbstätige Personen müssen sich in dem Land versichern, in dem sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Ausnahmen bestehen in Form des sogenannten Versicherungsoptionsrechts: In einigen Nachbarländern der Schweiz gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung (Versicherungsoptionsrecht) – es besteht zwar Versicherungspflicht, die Wahl des Versicherers liegt aber beim Leistungsempfänger. Sie können also selbst entscheiden, ob Sie die Schweizer Grundversicherung beibehalten oder in eine Versicherung des Nachbarlandes wechseln. Beachten Sie dabei folgendes:
- Erkundigen Sie sich unbedingt vor Antritt Ihrer neuen Arbeitsstelle nach den Versicherungsbedingungen im Nachbarland, um herauszufinden, ob Sie Ihre Versicherung selbst wählen können.
- Behalten Sie Ihre Schweizer Grundversicherung, greift diese im Ausland nicht immer in gleicher Weise wie in der Schweiz. Stellen Sie sicher, dass Sie auch im Land Ihres Arbeitgebers hochwertige medizinische Versorgung erhalten, sollten Sie dort erkranken.
Rentner
Beziehen Sie bereits Rente und verlegen Ihren Wohnsitz ins Ausland, müssen Sie weiterhin in der Schweiz versichert bleiben. Ausnahme: Sie haben bereits einige Zeit im Ausland gearbeitet und beziehen aus diesem Land eine Rente. In diesem Fall müssen Sie sich auch in dem betreffenden Land versichern. Beziehen Sie Rente aus der Schweiz, einem EU-/EFTA-Land und wohnen in einem dritten Land, kommt es auf die Dauer der Erwerbstätigkeit an. Das Land, in dem am längsten in die Versicherung eingezahlt wurde, zahlt auch die Rente. In diesem Land müssen Sie sich auch gegen Krankheit versichern.
Auch hier gibt es, je nach Land, Ausnahmen: Wie auch für Erwerbstätige gibt es in einigen Ländern das Versicherungsoptionsrecht, Sie haben also die Wahl zwischen Ihrer Schweizer Versicherung und dem Versicherungssystem Ihrer neuen Heimat.
In diesen Fällen können Sie die Schweizer Grundversicherung im Ausland behalten
Besteht in Ihrem Zielland kein Versicherungsoptionsrecht, gibt es noch weitere Fälle, in denen ein Verbleib in der Schweizer Grundversicherung möglich ist:
- Sind Sie für eine Schweizer Behörde oder Firma im EU-Ausland tätig, können Sie aufgrund bilateraler Abkommen bis zu zwei Jahre in Ihrer Schweizer Grundversicherung bleiben, in einigen Ländern sogar sechs Jahre. Die maximale Dauer ist abhängig von den Abkommen zwischen der Schweiz und Ihrem Zielland.
- Arbeiten Sie im Ausland, ohne dort einen Wohnsitz zu besitzen, sind also Grenzgänger, haben Sie die Wahl zwischen den Versicherungssystemen beider Länder.
- Sie schliessen vor Ihrem Umzug eine internationale Krankenversicherung bei einem Schweizer Versicherer ab.
3. Umzug ins Ausland: Ausserhalb von EU und EFTA
Bei einem Umzug in ein Land ausserhalb von EU und EFTA müssen Sie sich auch in diesem Land versichern. Die einzige Möglichkeit, eine Schweizer Versicherung beizubehalten, besteht in Form einer internationalen Krankenversicherung.
Wenn auf Sie keine der oben genannten Ausnahmen zutrifft oder Sie in ein Land ausserhalb von EU oder EFTA umziehen, bleibt als letzte Möglichkeit der Abschluss einer internationalen Krankenversicherung oder einer Auslandsversicherung. Dies empfehlen wir z.B. für Länder, deren Versicherungsstandard deutlich unter dem Standard der Schweiz liegt.
Möchten Sie eine internationale Krankenversicherung abschliessen, müssen Sie aber beachten:
- Seit 2019 können Sie eine solche Versicherung nur abschliessen, wenn Sie noch über einen Wohnsitz in der Schweiz verfügen. Versichern Sie sich also unbedingt, bevor Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz abmelden. Ein nachträglicher Abschluss ist nicht möglich.
- Für internationale Krankenversicherungen besteht keine Versicherungspflicht, die Krankenkassen können Ihren Antrag unter bestimmten Bedingungen ablehnen. Manche Versicherer bieten internationale Krankenversicherungen gar nicht erst an.
Fazit & Empfehlung
Sie planen einen Umzug und brauchen Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Krankenkasse? Sie möchten eine internationale Krankenversicherung abschliessen oder haben Fragen zu Ihrer Krankenversicherung in der Schweiz? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Gemeinsam finden wir den passenden Tarif und sorgen dafür, dass Sie in allen Lebenslagen bestens abgesichert sind. Fordern Sie dafür einfach unseren grossen Vergleich der Schweizer Krankenkassen 2025 gratis an!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.aso.ch – Krankenversicherung ausserhalb EU/EFTA
- www.beobachter.ch – Kassenwechsel möglich?
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