Wer sich mit einer Lebensversicherung absichert, möchte damit entweder das Risiko der Erwerbsunfähigkeit oder des Todesfalls abdecken oder für das Alter vorsorgen. Sehr beliebt ist auch der Abschluss einer Kombiversicherung, die sowohl der Risikoabsicherung als auch der Kapitalbildung dient.
Doch zu welchem Zeitpunkt und in welchen Fällen eine Lebensversicherung ausgezahlt wird, ist vielen gar nicht im Detail klar. Versicherung-Schweiz informiert Sie in diesem Beitrag darüber, wann Sie mit einer Auszahlung der Lebensversicherung rechnen können.
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Auszahlung der Lebensversicherung für die Altersvorsorge
Haben Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen, um im Alter ein zusätzliches Einkommen zu haben, erfolgt die Auszahlung zu dem Zeitpunkt, den Sie beim Abschluss vereinbart haben, also zum Ende der Laufzeit. Je nachdem, ob Sie die Lebensversicherung in Säule 3a oder Säule 3b abgeschlossen haben, bekommen Sie das angesparte Kapital auf einmal oder in Teilzahlungen überwiesen.
Vorzeitiger Bezug der kapitalbildenden Lebensversicherung
Natürlich können Sie Ihre Lebensversicherung auch früher auszahlen lassen, insbesondere dann, wenn Sie diese in der freien Vorsorge abgeschlossen haben. Dies ist aber meist von Nachteil für Versicherte, denn die garantierte Auszahlungssumme in einer Lebensversicherung erhalten Sie nur, wenn die Police auch tatsächlich über den vereinbarten Zeitraum läuft.
Es ist also gut möglich, dass Sie bei einer frühzeitigen Kündigung Verluste hinnehmen müssen. Zudem fallen in einigen Fällen auch noch Gebühren für einen frühzeitigen Bezug an, die den Verlust noch vergrössern können.
Vorzeitige Auszahlung von Säule 3a ist nur in bestimmten Fällen möglich
Eine Kündigung von Säule 3a-Anlagen ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa, wenn Sie sich selbstständig machen möchten oder ins Ausland verziehen. Kommt für Sie eine vorzeitige Auflösung Ihrer Lebensversicherung prinzipiell infrage, sollten Sie sich deshalb genau über die Bedingungen des Vorbezugs informieren und im Zweifel in Säule 3b investieren oder Produkte aus Säule 3a und Säule 3b kombinieren.
- Eine Lebensversicherung für die Altersvorsorge kann in Säule 3a und Säule 3b abgeschlossen werden
- Die Auszahlung erfolgt zum Ende der Laufzeit
- In Säule 3a muss die Auszahlung auf einmal und in zeitlicher Nähe zum Eintritt in den Ruhestand erfolgen
- In Säule 3b ist die Auszahlung flexibler, Zeitpunkt und Aufteilung können Sie selbst festlegen
Auszahlung einer Todesfallversicherung
Versterben Sie infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, wird die beim Abschluss vereinbarte Summe an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt. Dies sind in der Regel Ehepartner oder Kinder, in Säule 3b können dies aber auch Partner im Konkubinat oder Geschäftspartner sein, da Sie die begünstigten Personen hier frei wählen können.
Da viele Versicherungsnehmer über ihren Arbeitgeber einen guten Unfallschutz haben, sind Unfälle mit Todesfolge in vielen Lebensversicherungen nur ein optionaler Baustein. Möchten Sie Ihre Familie auch für einen Unfall absichern, sollten Sie unbedingt prüfen, ob dies auch Teil Ihrer Police ist und bei Bedarf einen zusätzlichen Baustein wählen.
Sonderfälle: Suizid, Verbrechen und Todesfälle im Ausland
In einigen Fällen stellt die Versicherung bestimmte Bedingungen, damit die Auszahlung eingeleitet werden kann. So ist zum Beispiel Suizid zwar kein Grund, die Auszahlung zu verweigern, dies aber nur, wenn zwischen Suizid und Abschluss der Versicherung mindestens drei Jahre liegen. So soll verhindert werden, dass eine Lebensversicherung mit dem bewussten Plan abgeschlossen wird, die Hinterbliebenen für den eigenen Suizid gezielt abzusichern.
Bei einem Verbrechen mit Todesfolge müssen die Hinterbliebenen zunächst die polizeilichen Ermittlungen abwarten. Erst, wenn sichergestellt ist, dass die Begünstigten der Versicherung nicht mit dem Todesfall in Verbindung stehen, wird die Versicherungssumme ausgezahlt.
Es gibt auch eine Situation, in der die Lebensversicherung die Auszahlung verweigern darf. Reisen Sie in ein Risikogebiet, also zum Beispiel in ein Kriegsgebiet, und kommen dort zu Tode, haben Ihre Hinterbliebenen keinen Anspruch auf die Zahlung der Lebensversicherung. Massgeblich für die Einstufung als Risikogebiet sind die Reisewarnungen des DEA.
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Auszahlung bei Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit
Haben Sie eine Lebensversicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen, bekommen Sie eine regelmässige Rente von der Versicherung ausgezahlt. Sie bekommen jedoch nicht in jedem Fall die volle Rente ausbezahlt, es ist nämlich vom Grad der Erwerbsunfähigkeit abhängig, wie hoch die Zahlungen ausfallen:
- Bei einem Grad der Erwerbsunfähigkeit zwischen 0 und 25 zahlt die Versicherung nicht aus
- Einen Teilbetrag der vereinbarten Rente erhalten Sie bei einem Grad der Erwerbsunfähigkeit zwischen 26 und 67
- Bei allem, was über den genannten Werten liegt, können Sie mit der Auszahlung des vollen vereinbarten Betrags rechnen
Welcher Grad der Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wird von einem Mediziner festgestellt und von diesem an die Versicherung gemeldet.
Todesfall und Erwerbsunfähigkeit: Eingeschränkte Zahlung beim Eingehen von Wagnissen
Egal, für welche Risiken Sie sich mit einer Lebensversicherung abgesichert haben: Sind Sie vor dem auslösenden Ereignis ein Wagnis eingegangen, kann dies Einfluss auf die Auszahlung der Lebensversicherung haben – je nach Einstufung der Handlung kann die Zahlung reduziert oder ganz verweigert werden. Bei der Bewertung von Wagnissen orientieren sich die Versicherungen an den Definitionen der SUVA, die diese in zwei Kategorien einteilt:
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Relative Wagnisse
Dabei handelt es sich um Risiken, die durch fahrlässiges Verhalten entstehen und durch umsichtiges Verhalten reduziert werden können. Konkret sind damit zum Beispiel das Inlineskaten ohne Schutzausrüstung oder das Skifahren abseits der gesicherten Pisten gemeint.
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Absolute Wagnisse
Zu den absoluten Wagnissen gehören Aktivitäten, die generell mit einem sehr hohen Unfall- und Verletzungsrisiko einhergehen. Dazu zählen beispielsweise Risikosportarten wie Motocross oder Base-Jumping, aber auch unbedachte Handlungen wie das Zertrümmern von Glas.
Haben Sie eine gefährliche Sportart als Hobby, die die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung gefährden könnte, können Sie sich mit einer Zusatzversicherung für gefährliche Sportarten absichern.
- Mit einer Riskoversicherung können Sie Ihre Angehörigen und sich selbst für Notlagen finanziell absichern
- Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die Auszahlung, bei Erwerbsunfähigkeit wird an den Versicherungsnehmer ausgezahlt
- Sie bestimmen selbst, welche Risiken die Versicherung abdeckt und wie hoch die Auszahlung ausfällt
- Fahrlässiges Verhalten, das zu einem Unfall geführt hat, kann zur Reduktion der Auszahlung führen
- Bei einer teilweisen Erwebsunfähigkeit erhalten Sie einen Teilbetrag, abhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit
Unser Fazit
Eine Lebensversicherung kann für verschiedene Zwecke eine gute Wahl sein: Sie können nicht nur Kapital für das Alter bilden, sondern auch dafür sorgen, dass Sie selbst oder Ihre Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind, wenn Sie erwerbsunfähig werden oder versterben
Um die passende Police für Ihre Bedürfnisse abzuschliessen, ist es wichtig, sich vorher darüber im Klaren zu sein, welche Leistungen die Lebensversicherung erbringen soll. Entscheiden Sie deshalb zuerst, für welchen Zwecks Sie eine Lebensversicherung abschliessen möchten, und vergleichen Sie anschliessend die Angebote der verschiedenen Versicherer. Fordern Sie dafür auch unseren individuellen Vergleich der Lebensversicherungen an, der Ihnen alle Informationen zu den angefragten Tarifen zur Verfügung stellt. So finden Sie die beste Lebensversicherung für Ihre Bedürfnisse und stellen sicher, dass Sie auch auf schwierige Situationen bestens vorbereitet sind!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.swissinfo.ch – Suva kürzt jährlich 250 waghalsigen Freizeitsportlern Leistungen
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