Drohnen und andere ferngesteuerte Fluggeräte sind der neueste Trend unter Technik-Begeisterten, immer häufiger sieht man in der Stadt und auf dem Land ambitionierte Hobby-Piloten. Oft sind die Geräte auch mit einer Kamera ausgestattet, weshalb auch viele Fotografen und Filmer auf diese Form der Aufnahmen zurückgreifen.
Viele vergessen dabei aber, dass die Nutzung eines solchen Fluggeräts nicht nur gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, sondern auch entsprechend versichert sein sollte. Schliesslich kann der Absturz einer Drohne Schäden an Gegenständen und Personen verursachen, auch die Drohne selbst kann beim Einsatz beschädigt werden. Versicherung Schweiz hat für Sie zusammengefasst, worauf Sie bei der Benutzung einer Drohne achten müssen.
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Vorschriften für Drohnenflüge in der Schweiz
Egal, ob mit oder ohne Kamera: Zu grösseren Menschengruppen müssen Sie mit der Drohne einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten. Immer gewährt sein muss zudem der Augenkontakt zur Drohne, diese darf nicht aus Ihrem Sichtfeld verschwinden. Der Augenkontakt muss auch dann gewährleistet sein, wenn sich keine anderen Menschen in der näheren Umgebung aufhalten.
Bei Kameraaufnahmen müssen Sie zusätzlich die Persönlichkeitsrechte beachten, die zum Beispiel Aufnahmen durch Fenster oder Balkontüren verbieten. Die Details der Bestimmungen unterscheiden sich in einigen Kantonen, genauere Infos stellt die jeweilige kantonale Verwaltung zur Verfügung.
Versicherungen für Drohnen und andere Fluggeräte
Um bei Beschädigungen von Eigentum und Verletzungen anderer Menschen abgesichert zu sein, sollte man seine Drohne entsprechend versichern. Die folgenden Versicherungen kommen dafür infrage:
Haftpflichtversicherung: Durch die Drohne verursachte Schäden versichern
Eine Haftpflichtversicherung sollte man mindestens abschliessen, diese ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar Pflicht. Sobald die Drohne ein Gewicht von über 500 Gramm hat, ist eine Haftpflichtversicherung für das Fluggerät gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung muss mindestens 1 Mio. Franken Deckungssumme aufweisen, den Nachweis über diese Versicherung müssen Sie mitführen, sobald Sie die Drohne benutzen.
Die Benutzung einer Drohne ist bei den meisten Anbietern nicht in der allgemeinen Haftpflichtversicherung enthalten, sondern muss über einen Zusatzbaustein abgesichert werden:
Modellflieger-Zusatz
Mit dem „Modellflieger-Zusatz“ können Sie den Versicherungsschutz für die Drohne bei den meisten Versicherungen unkompliziert dazu buchen, genaue Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrem Anbieter. Der Modellflieger-Zusatz ist meist für wenige Franken im Monat zu haben.
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Hausratversicherung: Schäden an der Drohne versichern
Durch die private Haftpflichtversicherung sind die wichtigsten Schäden bereits abgedeckt. Von dieser Versicherung nicht übernommen werden allerdings Schäden an der Drohne selbst – und diese können ins Geld gehen, wenn man bedenkt, welche Kaufpreise zum Teil für hochwertige Geräte verlangt werden. Möchten Sie Ihre Drohne auch für diese Fälle absichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Die Drohne zählt als bewegliches Mobiliar zu den Gegenständen, die über eine Hausratversicherung geschützt sind. Hier gibt es verschiedene Varianten, je nachdem, gegen welche Gefahren Sie Ihre Drohne absichern möchten:
Grunddeckung gegen Elementarschäden
In der Grunddeckung der Hausratversicherung automatisch enthalten ist die Kostenerstattung bei Elementarschäden, also durch Feuer, Wasser oder Diebstahl. Diese Deckung endet allerdings an der Haustüre, bei der Benutzung der Drohne ausserhalb der eigenen vier Wände greift die Deckung der Hausratversicherung nicht.
Einfacher Diebstahl auswärts
Mit dem Zusatzbaustein „einfacher Diebstahl auswärts“ können Sie die Drohne auch gegen Diebstahl ausserhalb der eigenen vier Wände absichern. Dieser Zusatzbaustein ist meist für wenig Geld zu haben und bietet noch weitere Vorteile: Der Diebstahlsschutz gilt für das gesamte bewegliche Mobiliar, also für alles, was Sie bei Ausflügen oder auf Reisen mit sich führen. So ist zum Beispiel auch das Urlaubsgepäck vor Diebstahl geschützt.
Hausrat-Kasko
Einen noch umfangreicheren Versicherungsschutz für die Drohne erreichen Sie mit dem Zusatz „Hausrat-Kasko“. Mit diesem Baustein erstattet die Versicherung auch Kosten, wenn die Drohne selbst beschädigt wird. Abzüglich eines Selbstbehalts wird entweder der Neupreis erstattet oder die Kosten für eine Reparatur, sofern diese möglich ist.
Da Drohnen erst vor wenigen Jahren auf den Markt gekommen sind, müssen manche Versicherungstarife noch angepasst werden – nicht alle enthalten automatisch auch die Versicherung einer Drohne. Egal, ob Sie bereits eine Versicherung haben oder eine neue abschliessen möchten: Erkundigen Sie sich unbedingt nach dem Versicherungsschutz für Drohnen, um im Schadensfall keine böse Überraschung zu erleben!
Unsere Versicherung-Schweiz Empfehlung
Beim Einsatz von Sportgeräten gilt immer besondere Vorsicht, erst recht, wenn man wenig Übung in der Benutzung hat. Ein ausreichender Versicherungsschutz sollte deshalb immer Priorität haben, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt. Die richtige Versicherung zu finden, ist aber oft schwierig: Viele Versicherer bieten gleich mehrere Tarife, die für das eigene Anliegen in Frage kommen, oft wird auch ein intensiver Blick ins Kleingedruckte nötig, um herauszufinden, wie genau der Versicherungsschutz ausfällt.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen unseren grossen Versicherungsvergleich für Drohnen 2025. So erhalten Sie schnell und einfach den bestmöglichen Versicherungsschutz zum günstigsten Preis, vermeiden Versicherungslücken und können sich unbesorgt Ihrem neuen Hobby widmen.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.mobiliar.ch – Drohnen und Multicopter versichern
- www.tcs.ch – Drohnenversicherung
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