Nicht jeder hat das Glück, den gewählten Beruf das ganze Erwerbsleben hindurch auszuführen. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit können durch Krankheiten oder Unfälle entstehen, manchmal kommt es sogar dazu, dass der Beruf aufgegeben werden muss.
Um sich für solche Notlagen abzusichern, schliessen viele eine Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit ab. Allerdings ist häufig nicht bekannt, dass diese zwar gegen eine generelle Erwerbsunfähigkeit absichert, bei Arbeitsunfähigkeit aber in der Regel nicht oder nur begrenzt einspringt. Wir klären für Sie, worin der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit besteht und in welchem Fall Sie mit Zahlungen von Ihrer Versicherung rechnen können.
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Arbeitsunfähigkeit
Eine Arbeitsunfähigkeit wird von Arzt oder Ärztin festgestellt und dokumentiert. Bereits einfache Erkrankungen wie Grippe oder ein Infekt können eine zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeit begründen, die mit einer klassischen Krankschreibung bescheinigt wird. Auch psychische und geistige Probleme können zu einer temporären Arbeitsunfähigkeit führen.
Gemeint ist mit dem Begriff Arbeitsunfähigkeit also keine generelle Unfähigkeit zur Ausübung einer Tätigkeit, sondern eine zeitlich begrenzte Phase, in der der angestammte Beruf nicht oder nur teilweise ausgeübt werden kann. So kann zum Beispiel auch eine Schwangere arbeitsunfähig geschrieben werden, wenn sie einer körperlich anstrengenden Arbeit nachgeht und dies die Schwangerschaft und das ungeborene Kind gefährden könnte. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die als arbeitsunfähig geltende Person gar nicht arbeiten kann oder muss: Ist nur eine bestimmte Tätigkeit gefährlich, kann der Arbeitgeber der Person eine andere, weniger belastende Aufgabe für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit zuteilen.
Erwerbsunfähigkeit: Ausübung einer Erwerbstätigkeit dauerhaft unmöglich
Von Erwerbsunfähigkeit spricht man, wenn eine Person aufgrund einer körperlichen oder geistigen Erkrankung oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, also eine Einschränkung aufweist, die für den Rest des Lebens bestehen bleiben wird. Dazu zählen zum Beispiel Behinderungen wie Lähmungen oder Amputationen, aber auch geistige Einschränkungen oder psychische Probleme, die nicht durch eine Therapie heilbar sind.
Gemeint ist damit also eine dauerhafte Einschränkung, die dazu führt, dass die betroffene Person nicht mehr oder nur im begrenzten Umfang am Erwerbsleben teilnehmen und deshalb auch ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten kann, unabhängig von der Art des Berufs. Ob und in welchem Umfang eine Person erwerbsunfähig ist, wird von der IV festgestellt und bescheinigt.
Einkommen bei Erwerbsunfähigkeit
Sind Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht in der Lage, zu arbeiten, bekommen Sie zunächst eine Lohnfortzahlung, bei Unfällen springt für Angestellte auch die Unfallversicherung ein. Diese Zahlungen erhalten Sie aber nur für eine bestimmte Zeit, da diese lediglich darauf ausgelegt sind, eine begrenzte Phase der Arbeitsunfähigkeit zu überbrücken. Wird eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt, erhalten Sie eine IV-Rente, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Oftmals ist die IV-Rente, die bei Erwerbsunfähigkeit ausgezahlt wird, deutlich niedriger als das bisher erzielte Einkommen. Möchten Sie Ihren Lebensstandard auch mit gesundheitlichen Einschränkungen beibehalten und auch Ihre Familie absichern, sollten Sie diese Lücke ermitteln und schliessen. Möglich ist zum Beispiel der Abschluss einer Lebensversicherung, die Ihnen bei Erwerbsunfähigkeit eine regelmässige Rente auszahlt.
In diesen Fällen zahlt die Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit
Haben Sie eine Lebensversicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen, kann diese die Lücke zwischen IV-Rente und Ihrem bisherigen Einkommen schliessen. Diese Versicherung zahlt Ihnen eine regelmässige Rente, möglich ist eine monatliche vierteljährliche oder jährliche Auszahlung. Wie hoch die Rente ausfällt, legen Sie beim Abschluss der Versicherung fest – je höher der vereinbarte Betrag ist, desto mehr müssen Sie in der Regel für die Prämie bezahlen.
Bedenken sollten Sie allerdings, dass nicht in jedem Fall der ganze vereinbarte Betrag ausgezahlt wird. Stattdessen unterscheiden die Versicherungen zwischen drei Graden der Erwerbsunfähigkeit, anhand derer die Höhe der Auszahlungen bemessen wird. Stellt die IV bei Ihnen einen Grad der Erwerbsunfähigkeit von 25 Prozent oder weniger fest, kommt es nicht zu einer Auszahlung, da Sie nach wie vor in der Lage sind, den grössten Teil Ihres Einkommens selbst zu bestreiten. Zur Auszahlung eines Teilbetrags kommt es, wenn ein Grad der Erwerbsunfähigkeit zwischen 25 und 67 Prozent festgestellt wird. Erst ab einer Erwerbsunfähigkeit von 67 Prozent und mehr wird der volle Betrag ausgezahlt. Dies sollten Sie beim Abschluss der Versicherung unbedingt berücksichtigen und einen Betrag wählen, der auch bei einer Teilzahlung ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Unser Fazit
Auch wenn Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit oft synonym verwendet werden, unterschieden sie sich in der Realität deutlich voneinander. Während eine zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeit meist keinen Einfluss auf die Lohnzahlung und das verfügbare Einkommen hat, kann eine Erwerbsunfähigkeit hier grosse Lücken erzeugen. Wichtig ist deshalb, sich für einen solchen Notfall abzusichern, um auch bei Erwerbsunfähigkeit gut über die Runden zu kommen. Fordern Sie noch heute unseren persönlichen Vergleich der Lebensversicherungen an, um für den Notfall vorzubeugen und sich und Ihre Familie optimal abzusichern!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.beobachter.ch – Arbeitsunfähigkeit
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