Schäden durch Feuerwerk an Silvester: Was bezahlt die Ver­sicherung?

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Es ist laut und gefährlich, aber auch äusserst schön anzusehen und in der Schweiz nach wie vor sehr beliebt: Das jährliche Feuerwerk an Silvester. Trotz besonnenen Umgangs mit dem Feuerwerk und vielfältigen Sicherheitsmassnahmen sind Schäden an der Umgebung nicht immer zu vermeiden.

Besonders Eigentümer in den Innenstädten der grösseren Schweizer Städte machen diese Erfahrung immer wieder, auch viele Autobesitzer bangen jährlich um den Zustand Ihres Fahrzeugs. Versicherung Schweiz verrät Ihnen, welche Versicherung einspringt, wenn Ihnen durch Feuerwerk Schäden entstanden sind.

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Privat­haftpflicht­versicherung

Für Schäden an Gegenständen oder Personen zahlt im Regelfall die Privat­haftpflicht­versicherung der Person, die den Schaden verursacht hat. Sofern ermittelt werden kann, wer das Feuerwerk gezündet hat, in dessen Folge es zu Beschädigungen kam, kann diese Person zur Verantwortung gezogen werden.

Tipp
Achtung: Kosten­erstattung nur bei geklärter Schuldfrage

Es ist nicht immer möglich, die schuldige Person auszumachen. Kann keine Person verantwortlich gemacht werden, müssen Sie die Beseitigung des Schadens selbst finanzieren. Auch, wenn ein Schuldiger ausgemacht ist, kann es oft eine Weile dauern, bis die Frage nach der Entschädigung geklärt ist. Zudem erstattet eine Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert eines Gegenstandes, Neuanschaffungen führen also meist zu weiteren Kosten.

Gebäude-, Hausrat- und Auto­versicherung

Möchten Sie Ihr Eigentum besser schützen, kommt der Abschluss einer spezifischen Versicherung infrage. Wichtig ist dabei zunächst die Frage, was genau Sie absichern möchten: Je nach Art des zu versichernden Gegenstandes kommen unterschiedliche Versicherungen infrage.

Gebäude­versicherung

Sind Sie Besitzer einer Immobilie, ist eine Gebäude­versicherung der beste Schutz vor Feuerwerk und Naturgewalten. In vielen Kantonen ist eine Gebäude­versicherung für Hausbesitzer sogar obligatorisch, lediglich in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Tessin, Genf, Uri, Wallis, Schwyz und Obwalden ist eine Gebäude­versicherung freiwillig.

Neben Schäden durch Feuerwerk und Feuer im Allgemeinen schützt die Gebäude­versicherung auch vor Schäden durch Elementargefahren wie Sturm oder Hagel und Wasserschäden, etwa infolge einer Überschwemmung. Auf Wunsch können auch Schäden an der Verglasung des Hauses oder Diebstahl mitversichert werden. Versichert ist das Gebäude selbst und dessen bauliche Elemente, also Fenster, Türen oder das Dach. Das bewegliche Mobiliar ist jedoch nicht Bestandteil der Gebäude­versicherung, dieses versichern Sie mit einer Hausrat­versicherung.

Hausrat­versicherung

Die Hausrat­versicherung schützt Ihr bewegliches Mobiliar vor Schäden aller Art, zum Beispiel durch Diebstahl, Wasser oder Feuer, auch infolge eines Feuerwerks. Versichert ist das bewegliche Mobiliar Ihres Haushalts ebenso wie Haushaltsgeräte und persönliche Gegenstände.

Tipp
Tipp: Deckungs­summe anpassen

Viele Versicherte vergessen bei Neuanschaffungen die Anpassung der Deckungssumme bei der Hausrat­versicherung. Entsteht dann ein Schaden am neu erworbenen Mobiliar, ist der Schrecken oft gross, da die bisherige Deckungssumme deutlich unter dem Wert des Verlustes liegt. Melden Sie deshalb grössere Neuanschaffungen zeitnah Ihrer Versicherung, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Auto­versicherung

Wer sein Auto nicht sicher in einer Garage oder auf einem Privatgrundstück parken kann, bangt insbesondere an Silvester um den Zustand des eigenen Fahrzeugs.

Abhilfe schafft hier die Auto­versicherung: Neben dem Schutz der Unfallgegner kann man durch Abschluss eines Tarifs mit Teil- oder Vollkasko-Schutz das eigene Auto gegen Schäden absichern, die man nicht selbst verursacht hat. Versichert sind Schäden durch Feuer und Feuerwerk, Blitzschlag, Kollision mit Tieren, Diebstahl und weitere Formen der Beschädigung. Es gibt allerdings Unterschiede in den Katalogen der Versicherer. Achten Sie bei Abschluss einer Versicherung genau auf die eingeschlossenen Schäden.

Tipp
Kein Versicherungs­schutz bei grober Fahrlässigkeit

Ob Auto-, Haftpflicht- oder Gebäude­versicherung: Keine Versicherung übernimmt Kosten für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Besonders bei Feuerwerk hat dies oft teure Folgen, achten Sie also auf immer sorgfältigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Unfall­versicherung bei Verletzungen

Für Schäden am eigenen Körper oder dem Körper anderer Personen infolge eines Feuerwerks ist die Unfallversicherung zuständig. Welche Leistungen Sie erhalten, ist von der Art Ihrer Unfallversicherung abhängig:

Unfall­schutz in der Grund­versicherung

Der in der Grundversicherung integrierte Unfallschutz deckt die Kosten für medizinische Behandlungen abzüglich des Selbstbehalts und der vereinbarten Franchise.

Tipp
Tipp: Private Unfall­versicherung für gesetzlich Ver­sicherte springt sofort ein

Bei einer Verletzung durch ein Feuerwerk ist oft schnelle Hilfe gefragt. Gleichzeitig hat Ihre Grundversicherung aber zurecht ein Interesse daran, den Verursacher des Unfalls zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Dies kann mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen – schnelle und unbürokratische Hilfe bietet hier eine private Unfallversicherung. Diese springt in jedem Fall sofort ein, unabhängig davon, wer am Ende als Verursacher des Unfalls festgestellt wird.

Unfall­schutz über den Arbeit­geber

Sind Sie über Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert, ist der Schutz meist besser: Ihnen werden weder Franchise noch Selbstbehalt berechnet, zudem können Sie mit weiteren Leistungen wie etwa Taggeldzahlungen zum Ausgleich des Verdienstausfalls rechnen.

Unsere Emp­fehlung

Ob Unfall-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung: Bei der Auswahl der passenden Police gibt es einiges zu beachten. Wir empfehlen Ihnen deshalb unseren grossen Versicherungsvergleich 2025. Hier erfahren Sie schnell und einfach, welche Versicherungen Sie wirklich benötigen und welcher Anbieter die passende Police offeriert.

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