Leib­rente versteuern: So gelingt die Steuer­erklärung

28.05.2021
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Immer mehr Personen entscheiden sich für die Absicherung im Alter in Form einer Leibrente. Diese gibt es sowohl als Versicherung als auch beim Verkauf von Immobilien. Das Prinzip ist immer gleich: Man investiert ein gewisses Vermögen oder einen Vermögenswert wie eine Immobilie und erhält im Anschluss die Garantie über lebenslange, regelmässige Zahlungen.

Was allerdings viele nicht bedenken: Die erhaltene Leibrente muss versteuert werden, was einen deutlichen Einfluss auf die Höhe des monatlichen Einkommens haben kann. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Steuern bei Abschluss und Zahlung einer Leibrente anfallen und wie Sie das Maximum aus Ihrer Leibrente herausholen können.

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Steuern beim Ab­schluss einer Leibrenten­versicherung

Ob beim Abschluss einer Leibrente Steuern anfallen, ist abhängig von der Form der Versicherung. Bei einer einmaligen Zahlung wird eine Stempelsteuer fällig, diese beträgt 2,5 Prozent des eingezahlten Betrags. Dies können Sie vermeiden, indem Sie die Zahlung nicht auf einmal leisten. Für die Steuererklärung haben diese Steuern allerdings keine Bedeutung, da Sie diese bereits beim Abschluss zahlen.

Reduzierter Steuersatz für Erträge aus der Leib­rente

Erhalten Sie regelmässige Zahlungen aus einer Leibrentenversicherung, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Zwar werden die Zahlungen nicht voll besteuert, ein Teil davon wird aber zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. Aktuell werden 40 Prozent der erhaltenen Leibrente auf das Einkommen angerechnet.

Rück­kaufs­wert der Ver­sicherung: Diese Steuern fallen an

Da eine Leibrente aus eingezahltem Kapital gebildet wird, ist, wie bei anderen kapitalbildenden Versicherungen auch, in der Regel ein bestimmtes Vermögen vorhanden. Dieses Guthaben gilt als Vermögen und unterliegt in vielen Kantonen der Vermögenssteuer. Wie viel und ob Sie Steuern für dieses Vermögen zahlen müssen, ist abhängig vom Rückkaufswert der Leibrentenversicherung und Ihrem Wohnkanton. Der Rückkaufswert gibt die Höhe des Vermögens an, das man bei einer Kündigung vor Vertragsende ausgezahlt bekäme. Die genaue Höhe erfahren Sie von Ihrem Versicherer, dieser erstellt für Sie eine schriftliche Bestätigung. Erkundigen Sie sich ausserdem bei Ihrer kantonalen Verwaltung, welche Regelungen in Ihrem Wohnkanton gelten.

Bei Leibrentenversicherungen unterliegt der Rückkaufswert der Versicherung dem gleichen reduzierten Steuersatz wie die monatlichen Zahlungen, das heisst, 40 Prozent des Rückkaufswerts werden versteuert.

Tipp
Rückkauf-Fähigkeit über­prüfen

Eine Vermögenssteuer kann nur erhoben werden, wenn eine Leibrentenversicherung tatsächlich rückkauffähig ist. Dies sollten Sie unbedingt genau prüfen, bevor Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen. Auch beim Abschluss einer Leibrentenversicherung lohnt es sich, genauer hinzusehen: Ein Rückkauf ist in vielen Fällen ohnehin mit Verlusten verbunden und sollte nur in Ausnahmefällen in Erwägung gezogen werden. Verfügen Sie über weiteres Vermögen, auf das Sie im Notfall zugreifen können, lohnt sich eine Versicherung ohne Möglichkeit des Rückkaufs steuerlich deutlich mehr.

Rück­kaufs­wert: Nicht immer steuerbar

Wichtig bei der Berechnung der Steuern ist ausserdem, wann die Versicherung gekündigt wird und wie lange diese lief, denn unter bestimmten Umständen muss der Rückkaufswert nicht versteuert werden:

In einigen Fällen sieht der Staat eine Leibrentenversicherung nicht als Vorsorge an. Dies gilt, wenn der Rückkauf vor dem 60. Lebensjahr getätigt wird, bei einer Laufzeit der Versicherung von unter 5 Jahren oder beim Abschluss nach dem 66. Lebensjahr. Die Besteuerung fällt hier gering aus: Besteuert wird lediglich die Differenz des eingezahlten Kapitals zum ausgezahlten Betrag beim Rückkauf. Mitunter bekommen Sie sogar Steuern erstattet, da ein Rückkauf insbesondere bei kurzer Laufzeit häufig mit Verlusten verbunden ist.

Be­rechnung der Erbschaftssteuer

Bei der Berechnung der steuerlichen Abzüge, die bei einer Leibrentenversicherung anfallen, denkt man zunächst nicht an die Erbschaftssteuer. Doch auch diese spielt in bestimmten Situationen eine wichtige Rolle und kann das Einkommen aus einer Leibrente schmälern.

Je nach Art der Versicherung kann es nämlich sein, dass Ihre Erben nach Ihrem Ableben einen bestimmten Betrag erhalten, vielleicht haben Sie diese auch als Begünstigte im Todesfall eingetragen. Dieser Betrag unterliegt sowohl der reduzierten Steuer für Vorsorgeprodukte als auch der Erbschaftssteuer, auch wenn Sie zu Lebzeiten bereits Steuern bezahlt haben. 40 Prozent des Betrags werden nach dem reduzierten Steuersatz für Erträge aus Leibrenten besteuert, auf die übrigen 60 Prozent muss die Erbschaftssteuer entrichtet werden. Berechnen Sie also auch die Erbschaftssteuer ein, wenn Sie herausfinden möchten, ob sich eine Leibrentenversicherung für Sie lohnt.

Unser Fazit

Die Besteuerung von Leibrentenversicherungen ist eine komplexe Angelegenheit. Je nach Art der Versicherung kommen verschiedene Regelungen zur Anwendung, dazu kommen verschiedene kantonale Regelungen, die sich zum Teil erheblich unterscheiden. Wir empfehlen, die Unterstützung eines Experten in Anspruch zu nehmen, um bei der Steuererklärung alles richtig anzugeben und nicht zu viel zu bezahlen.

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