Leib­rente für Immobilien: Die wichtigsten Fakten

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Statt seine Immobilie auf dem klassischen Weg zu verkaufen, setzen immer mehr Immobilienbesitzer auf einen Verkauf auf Leibrentenbasis. Bei dieser Form des Verkaufs wird der Preis nicht auf einmal, sondern in Form einer lebenslangen Rente gezahlt. Dies kann sich lohnen, wenn man dabei einige Dinge beachtet. Versicherung-Schweiz hat für Sie zusammengefasst, wie der Verkauf auf Leibrentenbasis funktioniert, was es dabei zu beachten gilt und für wen er sich besonders lohnt.

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So funktioniert der Verkauf auf Leibrenten­basis

Wer seine Immobilie auf Basis einer Leibrente veräussert, tut dies meist aus zwei Gründen: Der erste Grund ist die Zahlung einer lebenslangen Rente statt der einmaligen Zahlung des Kaufpreises. Dies bietet eine hohe Sicherheit, da das Kapital so nicht auf einmal verfügbar ist und kontrolliert aufgebraucht werden kann. Üblich ist es, den vereinbarten Kaufpreis aufzuteilen: Ein geringer Teil des Kaufpreises wird bei Vertragsschluss bezahlt, der Rest wird nach und nach über die Leibrente beglichen. Überlebt der Verkäufer den Käufer seiner Immobilie, gehen Rechte und Pflichten auf die Erben des Immobilienkäufers über.

Der zweite Grund ist für viele noch entscheidender: Für gewöhnlich beinhaltet der Verkauf auf Leibrentenbasis ein lebenslanges Wohnrecht für den Verkäufer. Die Immobilie geht zwar offiziell in den Besitz des Käufers über, tatsächlich nutzen kann dieser sie aber erst nach dem Ableben des ursprünglichen Besitzers, oder wenn dieser in eine Pflegeeinrichtung umsiedelt. Paare können das vertraglich festgelegte Wohnrecht auf Ihren Partner ausdehnen, sodass das Wohnrecht erst erlischt, wenn beide Lebenspartner nicht mehr dort wohnen.

Umzug ins Pflegeheim: Leib­rente ohne Wohn­recht

Zieht der Verkäufer aufgrund seines Alters in eine Einrichtung zur Pflege, endet damit normalerweise das lebenslange Wohnrecht, ausser, dies ist vertraglich anders geregelt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Leibrente bleibt davon aber unberührt, diese gilt auch nach dem Umzug. So kann der Verkauf auf Leibrentenbasis auch für die Finanzierung der gewünschten Pflegeeinrichtung genutzt werden.

Höhe der Leib­rente

Wie hoch die Leibrente am Ende ausfällt, ist von drei Faktoren abhängig: Dem Wert Ihrer Immobilie, der Höhe der verlangten Einmalzahlung und Ihrem Alter. Zwar können auch jüngere Personen einen Verkauf auf Leibrentenbasis anstreben, die zu erwartende Rentenzahlung fällt dann aber eher gering aus. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Leibrente besteht nämlich lebenslang und erlischt erst mit Ihrem Ableben – je länger diese also gezahlt werden muss, desto niedriger sind die einzelnen Beträge. Die Berechnung des genauen Betrags basiert auf statistischen Daten zur Lebenserwartung in der Schweiz.

Leib­rente beeinflusst den Kaufpreis der Immobilie

Vor dem Verkauf sollten Sie bedenken, dass diese Form des Verkaufs sich auch auf den Kaufpreis der Immobilie auswirkt. Die erzielten Verkaufspreise sind bei Verkäufen auf Leibrentenbasis immer niedriger als bei einem direkten Verkauf. Denn das lebenslange Wohnrecht für den Verkäufer ist aus Käufersicht ein Nachteil, der finanziell ausgeglichen werden muss. Je jünger der Verkäufer ist, desto höher ist ausserdem das Risiko für den Käufer, mehr zahlen zu müssen als ursprünglich geplant. Auch dies wirkt sich auf den Kaufpreis aus.

Sanierungen beim Verkauf auf Leibrenten­basis

Zwar müssen Sie nach dem Verkauf immer noch die laufenden Kosten für Versicherungen und Unterhalt der Immobilie übernehmen, bei grösseren Sanierungen ist aber nun der Käufer zuständig, ähnlich wie bei der Vermietung einer Immobilie. Die Risiken, durch den Immobilienbesitz mit hohen, unvorhergesehen Kosten konfrontiert zu werden, gehen also auf den Käufer der Immobilie über.

Tipp
Grössere Umbauten vor dem Verkauf tätigen

Haben Sie Ihre Immobilie auf Leibrentenbasis verkauft, verlieren Sie damit das Recht, grössere Veränderungen und umbauten vorzunehmen. Möchten Sie in Ihrem Garten unbedingt einen Swimmingpool oder eine neue Terrasse, empfehlen wir Ihnen, dies vor dem Kauf umsetzen. Gleiches gilt für Umbauten, die der Barrierefreiheit der Immobilie dienen. So können Sie Ihre Vorstellungen umsetzen und riskieren keine Ablehnung Ihrer Pläne nach dem Verkauf. Eventuell steigern Sie damit sogar den Wert Ihrer Immobilie und erzielen einen besseren Verkaufspreis.

Für wen sich der Verkauf auf Leibrenten­basis besonders lohnt

Im Prinzip ist der Verkauf auf Leibrentenbasis für alle Personen eine gute Variante, die ihre Immobilie nicht an bestimmte Nachkommen vererben können – etwa, weil diese die Immobilie sowieso verkaufen würden oder keine Erben vorhanden sind. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr in der Immobilie gebundenes Kapital zu nutzen, ohne dafür einen neuen Wohnort suchen zu müssen.

Manchmal ist der Verkauf auf Basis einer Leibrente sogar die einzige Möglichkeit, in der eigenen Immobilie zu verbleiben. Gerade bei grösseren Häusern übersteigen die laufenden Kosten bei Ruheständlern oft die finanziellen Möglichkeiten. Früher machte dies einen Verkauf zwingend nötig, heute kann man eine solche Notlage mit dem Verkauf auf Leibrentenbasis sehr gut vermeiden. Der Verkäufer kann so nicht nur in seiner Immobilie verbleiben, sondern auch die laufenden Kosten decken, die daraus entstehen.

Unser Fazit

Der Verkauf auf Leibrentenbasis ist in bestimmten Situationen eine sehr gute und lohnende Alternative zum konventionellen Verkauf. Besonders Senioren im fortgeschrittenen Alter, Personen ohne direkte Erben oder solche, deren Erben die Immobilie ohnehin verkaufen möchten, sollten diese Alternative in Betracht ziehen. Möchten Sie Ihren Erben dennoch etwas hinterlassen, können Sie eine höhere Einmalzahlung wählen, die Sie bereits zu Lebzeiten weitergeben, oder ihre Erben an der Leibrente teilhaben lassen.

Vor dem Verkauf sollten Sie sich gut informieren und Experten zu Rate ziehen, um den Wert Ihrer Immobilie realistisch einzuschätzen und die Nebenkosten des Verkaufs gering zu halten. So sichern Sie sich einen guten Preis für Ihre Immobilie und profitieren von den Vorteilen der Leibrente und des lebenslangen Wohnrechts.

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