Lebens­versicherung im Ausland: Was passiert, wenn ich temporär oder dauerhaft ins Ausland zügle?

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Im Leben verläuft nicht immer alles nach Plan: Manchmal öffnen sich neue Türen, man trifft neue Menschen und schon passt der bisherige Plan nicht mehr zum neuen Leben. So ist es auch bei der Vorsorge – egal, wie gut sie geplant ist, manchmal kommt das Leben dazwischen. Wir haben uns deshalb mit der Frage beschäftigt, was mit einer Lebensversicherung passiert, wenn sich Ihre Pläne ändern uns Sie ins Ausland zügeln. Ob sie die Versicherung behalten können, welche Alternativen es gibt und worauf Sie sonst noch achten müssen, erfahren Sie heute von uns.

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Umzug ins Ausland: Dauerhaft oder temporär?

Bei Ihrem Wegzug ins Ausland kommt es zunächst darauf an, ob Sie dauerhaft umsiedeln oder nur für eine bestimmte Zeit im Ausland leben werden – kommen Sie in die Schweiz zurück, ändert sich für Sie deutlich weniger.

Temporärer Aufenthalt

Bei einem temporären Aufenthalt im Ausland können Sie Ihre private Vorsorge in der Regel unverändert weiterlaufen lassen. Wichtig dabei ist, dass Sie weiterhin über eine Wohnadresse in der Schweiz verfügen und die Prämien regelmässig bezahlen. Möchten Sie Ihre Lebensversicherung behalten, können während des Aufenthalts im Ausland die Prämien aber nicht bezahlen., können Sie sich nach der Möglichkeit erkundigen, die Versicherung zu sistieren. Das bedeutet eine „Stilllegung“ des Vertrags über eine bestimmte Zeit: Sie zahlen keine Prämien und der Vertrag ruht, sodass sie ihn nach Ihrer Rückkehr weiterführen können. Dies hat Einfluss auf Laufzeit und Kosten: Bei einer kapitalbildenden Versicherung verlängert sich entweder die Zeit der Einzahlungen oder die Auszahlungssumme wird entsprechend angepasst. In Risikoversicherungen ruht bei einer Sistierung auch der Versicherungsschutz und wird wieder aufgenommen, sobald wieder Beiträge gezahlt werden.

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Dauerhafter Wegzug

Wandern Sie dauerhaft in ein anderes Land aus und planen keine Rückkehr, können Sie Ihre Lebensversicherung in der Schweiz leider nicht behalten. Sowohl Lebensversicherungen in Säule 3a als auch in Säule 3b müssen gekündigt werden.

3a-Lebensversicherung: Aus­zahlung bei dauerhaftem Wegzug

Die gesetzlichen Regelungen in Säule 3a sehen vor, dass diese nur in Ausnahmefällen vor dem 60. Lebensjahr gekündigt werden kann. Einer dieser Fälle ist der dauerhafte Wegzug ins Ausland. Weisen Sie gegenüber Ihrer Versicherung nach, dass Sie ins Ausland umziehen oder bereits umgezogen sind, wird diese Ihre ausserordentliche Kündigung akzeptieren und das bisher angesparte Kapital auszahlen. Bei geschickter Planung können Sie Ihre Auswanderung sogar bewusst mit Säule 3a finanzieren.

Lassen Sie sich Säule 3a aufgrund einer Auswanderung auszahlen, sollten Sie unbedingt auf den richtigen Zeitpunkt achten. Denn im Gegensatz zur Einzahlung müssen Sie bei der Auszahlung von Säule 3a Steuern entrichten. Sind die Steuern auf Vermögen in Ihrer neuen Heimat niedriger, kann es sich lohnen, mit der Auszahlung ein bisschen zu warten. Beantragen Sie diese nämlich nach Ihrer Anmeldung im neuen Land, gilt das dortige Steuerrecht für Sie und Sie müssen in der Schweiz keine Steuern für die Auszahlung entrichten.

Tipp
Lebens­versicherung übertragen oder verkaufen

Statt Ihre Lebensversicherung zu kündigen, können Sie diese auch verkaufen oder per Schenkung an Ihre Kinder übertragen, wenn diese in der Schweiz verbleiben. So vermeiden Sie eventuelle Verluste, die bei der Kündigung einer Lebensversicherung in der Regel entstehen. Bei einem Übertrag auf Ihre Kinder gelten natürlich die Regeln des Erbvorbezugs, es werden also die üblichen Steuern für Schenkungen fällig.

Risiko­lebens­versicherung: Fortführung meist nicht möglich

Lebensversicherungen, die bei Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit greifen, können in der Regel nicht ins Ausland mitgenommen werden. Wandern Sie für immer aus der Schweiz aus, müssen Sie diese Versicherungen kündigen. Für Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft gibt es allerdings eine Möglichkeit, eine Risikoversicherung in der Schweiz abzuschliessen.

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Alternative: Internationale Lebens­versicherung für Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft

Einige Versicherer haben sich darauf spezialisiert, ausgewanderte Schweizerinnen und Schweizer abzusichern. Dabei gilt als Voraussetzung nicht der Wohnsitz in der Schweiz, sondern die Schweizer Staatsbürgerschaft. Haben Sie diese behalten, können Sie eine solche Versicherung nach der Auswanderung abschliessen.

Ob sich der Abschluss lohnt, ist von Ihrer individuellen Situation abhängig. In Ländern mit schlechter Vorsorge und ohne gute Möglichkeiten, sich privat abzusichern, kann eine solche Versicherung ein Rettungsanker sein und in Notfällen sowohl Sie als auch Ihre Familie vor finanziellen Engpässen schützen. Verfügen Sie in Ihrer neuen Heimat aber über eine gute Absicherung, sollten Sie prüfen, ob sich eine internationale Versicherung lohnt. Die anfallenden Prämien sind aufgrund der länderübergreifenden Gültigkeit nämlich meist höher als die Kosten innerhalb der Schweiz. Stellen Sie am besten eine Rechnung auf, welche Unterstützung Sie benötigen und wie hoch die Kosten dafür ausfallen würden. So bekommen Sie schnell einen Eindruck, ob sich der Abschluss lohnt oder ob Sie einer inländischen Versicherung in der neuen Heimat den Vorzug geben.

  • Bei einem dauerhaften Wegzug können Lebensversicherungen in der Schweiz nicht behalten werden
  • Statt einer Kündigung können kapitalbildende Lebensversicherung auch verkauft oder an Familienangehörige verschenkt werden
  • Risikoversicherungen müssen gekündigt werden
  • Einige Versicherer bieten Risikoversicherungen mit internationaler Deckung für Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft

Unser Fazit

Eine Auswanderung will gut überlegt sein. Dazu gehört auch, sich mit der Altersvorsorge auseinanderzusetzen und Lösungen zu finden, sollte der bereits eingeschlagene Weg nun nicht mehr zu den eigenen Plänen passen. Bei Lebensversicherungen bieten sich zum Glück verschiedene Möglichkeiten: Neben Auszahlung und Kündigung sollten Sie immer auch prüfen, ob ein Verkauf oder eine Schenkung möglich ist. So erhalten Sie den Wert der Versicherung und vermeiden Verluste, die bei einer vorzeitigen Kündigung meist entstehen. Prüfen Sie alle Möglichkeiten genau und entschieden Sie, welche am besten zu Ihrer Situation passt. So vermeiden Sie Verluste und machen das Beste aus Ihrer Altersvorsorge!

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