Wie funktioniert eine Lebens­versicherung im Todes­fall?

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Lebensversicherungen können verschiedenen Zwecken dienen, je nach Art der Versicherung. Zu den häufigsten Gründen gehört die Absicherung von Familie und Geschäftspartnern, wenn die versicherte Person verstirbt. Doch nur wenige wissen, was genau passiert und welche Summe ausgezahlt wird, wenn der Todesfall tatsächlich eintritt. Auch bei kapitalbildenden Versicherungen ist nicht immer klar, was passiert, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit verstirbt.

Hier lesen Sie, was mit Ihrer Lebensversicherung passiert, wenn Sie versterben, und welche Unterschiede es dabei bei den einzelnen Versicherungsformen gibt.

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Todes­fall in der Risiko­versicherung: Aus­zahlung der Versicherungs­summe

Der Todesfall gehört zu den grössten Risiken, die man mit einer Lebensversicherung abdecken kann. Dementsprechend bekommen Ihre Hinterbliebenen über die gesamte Laufzeit der Police die vorher vereinbarte Summe von der Versicherung ausgezahlt, denn mit dem Tod der versicherten Person tritt der Versicherungsfall ein. Reine Risikoversicherungen zählen meistens zu Säule 3b der privaten Vorsorge, deshalb unterliegen Sie keinen besonderen Beschränkungen. Das hat den Vorteil, dass Sie die begünstigten Personen bei Abschluss des Vertrags ohne Einschränkungen bestimmen und diese auch zu einem späteren Zeitpunkt ändern können. So können Sie nicht nur Ihre Familie, sondern auch Lebenspartner, mit denen Sie im Konkubinat leben, oder Geschäftspartner absichern.

Tipp
Abnehmende Versicherungs­summe für zeitlich begrenzte Risiken

Im Vergleich günstiger als Risikoversicherungen mit gleichbleibender Auszahlungssumme sind Tarife mit einer abnehmenden Summe: Je länger die Versicherung läuft, desto niedriger ist die Summe der Auszahlung. Dies wirkt zunächst nachteilig, ist aber sinnvoll, wenn Sie nur bestimmte Fälle absichern wollen, etwa die Ausbildungskosten Ihrer Kinder oder die Zahlung einer Hypothek. Auch für die Absicherung eines Unternehmens in den ersten Jahren ist ein solcher Tarif gut geeignet.

Private Alters­vorsorge: Aus­zahlung des Rück­kaufs­werts

In einer Lebensversicherung, die nur der privaten Vorsorge dient, ist der Todesfall kein versichertes Risiko. Das bedeutet aber nicht, dass Ihre Erben leer ausgehen. Versterben Sie, während Ihre kapitalbildende Lebensversicherung noch läuft, zahlt die Versicherung den Rückkaufswert der Versicherung aus, also den Betrag, den Sie sonst bei einer Kündigung der Versicherung erhalten würden. Allerdings ist es nicht möglich, die begünstigten Personen zu Lebzeiten festzulegen. Stattdessen fliesst der Betrag in die Erbmasse und steht denjenigen Personen zu, denen auch Ihr restliches Erbe zusteht.

Gut zu wissen
Anspruch auf Aus­zahlung gilt auch beim Ausschlagen des Erbes

Sind Sie gesetzlicher Erbe, haben das Erbe aber wegen Schulden der verstorbenen Person ausgeschlagen, gilt dies nicht für die Lebensversicherung. Auch, wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben, haben Sie Anspruch auf den Erhalt der Versicherungssumme und müssen diese nicht zur Tilgung der Schulden des Verstorbenen nutzen.

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Gemischte Lebens­versicherung: Aus­zahlung von Todesfallsumme und Rück­kaufs­wert

Lebensversicherungen für die private Vorsorge sind in den meisten Fällen gemischte Lebensversicherungen. Das heisst, sie bestehen zu einem Teil aus Kapitalbildung, zu einem zweiten Teil aus der Absicherung von Risiken. Versterben Sie während der Laufzeit der Versicherung, kommen deshalb auch beide Regelungen zum Tragen: Der kapitalbildende Anteil wird in Form des Rückkaufswerts ausgezahlt und wird Teil der Erbmasse, die Versicherungssumme aus dem Risikoanteil erhalten die festgelegten begünstigten Personen.

Allerdings gibt es bei der Auszahlung des Risikoanteils mitunter Einschränkungen bei der Personenauswahl, abhängig davon, in welcher Säule Sie die Lebensversicherung abgeschlossen haben. Während Sie in Säule 3b nämlich die begünstigten Personen frei wählen können, ist der Personenkreis in Säule 3a auf ihre nächsten Angehörigen beschränkt, also auf Kinder, Eltern und Geschwister sowie Ehepartner und Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften. Ebenfalls möglich ist die Eintragung eines im Konkubinat lebenden Partners, aber nur, wenn die Verbindung mindestens fünf Jahre besteht und Kinder vorhanden sind. Andernfalls können sich Paare im Konkubinat nur dann gegenseitig begünstigen, wenn diese weder Kinder haben noch verheiratet sind.

Unser Fazit

Auch wenn sich niemand gern mit dem eigenen Tod auseinandersetzt, sollte man dennoch sicherstellen, dass dieser die Hinterbliebenen nicht in eine finanzielle Notlage versetzt und diese durch eine gute Vorsorge in jedem Fall abgesichert sind. eine gute Möglichkeit dafür ist die Vorsorge über eine Lebensversicherung. Ob und in welcher Form eine Lebensversicherung für Sie die richtige Wahl ist, ist natürlich von verschiedenen individuellen Faktoren abhängig. So entscheiden sich zum Beispiel Familien mit kleinen Kindern häufig für eine Risikoversicherung, da diese das Familienbudget nicht allzu stark belastet und dennoch eine hohe Sicherheit für Notfälle bietet.

Wichtig ist, sich zunächst in Ruhe darüber klar zu werden, was und wen man absichern möchte und in welchem Umfang dies nötig ist. Im Anschluss können Sie die verschiedenen Möglichkeiten miteinander vergleichen und die Lösung wählen, die am besten zu Ihren Ansprüchen passt.

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