Wer eine Lebensversicherung abschliesst oder sich zu diesem Thema beraten lässt, stösst früher oder später auf den Rückkaufswert der Versicherung. Allerdings ist vielen nicht klar, was dieser Begriff bedeutet und in welchen Situationen er relevant ist. Was genau der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist und wie sich dieser berechnet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Finden Sie jetzt die Lebensversicherung, die wirklich zu Ihnen passt.
Jetzt persönliches Angebot für Schweizer Lebensversicherungen 2025 gratis anfordern
Rückkaufswert: So viel wird Ihnen bei der Kündigung ausgezahlt
Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist nur dann relevant, wenn Sie die Versicherung vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt kündigen möchten. In diesem Fall erhalten Sie nämlich nicht die volle Versicherungssumme, sondern den aktuellen Rückkaufswert. Dieser steigt, je länger die Versicherung läuft. In den ersten Jahren der Versicherung ist der Rückkaufswert meist niedrig und oft sogar bei null, da die Einzahlungen zunächst verwendet werden, um die Kosten der Versicherung zu decken.
Bei Einmalzahlungen reduziert sich der auszuzahlende Betrag in den ersten Jahren deutlich. Erst nach ein paar Jahren erhöht sich der Rückkaufswert, sodass Sie bei der Kündigung eine entsprechende Auszahlung erhalten.
So berechnet sich der Rückkaufswert
Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung berechnet sich, vereinfacht dargestellt, wie folgt:
Das angesparte Kapital und eventuell angesammelte Überschüsse werden zusammengerechnet, davon werden die Stornokosten für die Versicherung abgezogen. Der so errechnete Wert ergibt den Rückkaufswert, also die Summe, die Sie erhalten, wenn Sie die Versicherung kündigen. Wie hoch die Stornokosten ausfallen, wird von jeder Versicherung individuell festgelegt.
Finden Sie jetzt Ihre Lebensversicherung
Frühzeitige Kündigung sollte gut überlegt sein
Die Kündigung einer Lebensversicherung vor dem Ablauf der regulären Laufzeit lohnt sich in der Regel nicht und ist, je nach Zeitpunkt der Kündigung, immer mit kleineren oder sogar grossen Verlusten verbunden. Deshalb sollte eine solche Kündigung nach Möglichkeit vermieden werden und als letzte Möglichkeit gelten, falls ein finanzieller Engpass besteht. Einzig, wenn es Ihnen gelingt, das ausgezahlte Geld so gewinnbringend anzulegen, dass Sie am Ende eine höhere Summe erhalten würden als zum Ende der Laufzeit der Versicherung, kann sich der vorzeitige Rückkauf einer Lebensversicherung lohnen.
Ausserdem sollten Sie bedenken, dass ein erneuter Abschluss einer Lebensversicherung zu einem späteren Zeitpunkt nicht immer problemlos und meist nur zu schlechteren Konditionen möglich ist. So kann die Lebensversicherung für Sie teurer werden, wenn Sie älter sind und möglicherweise Vorerkrankungen aufweisen. Im schlechtesten Fall wird Ihnen der Abschluss sogar ganz verwehrt und Sie können keine Lebensversicherung mehr abschliessen.
Um zu vermeiden, dass eine finanzielle Notlage Sie zur Auflösung der Lebensversicherung zwingt, sollten Sie unbedingt einen separaten Notgroschen bilden, auf den Sie bei Bedarf kurzfristig und ohne Verluste zurückgreifen können. Stecken Sie also nicht all Ihr Erspartes in die Lebensversicherung, sondern nutzen Sie einen Teil Ihres freien Einkommens zur Bildung einer Rücklage für Notfälle.
Frühzeitige Kündigung in Säule 3a: Nur in bestimmten Fällen möglich
Haben Sie eine Lebensversicherung in Säule 3a abgeschlossen, ist eine frühzeitige Kündigung vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres sowieso nur in bestimmten Fällen möglich. Da solche Anlagen steuerlich begünstigt sind, unterliegen Auszahlung und Kündigung bestimmten Regelungen. Die vorzeitige Auflösung ist in diesen Fällen möglich:
- Kauf oder Renovation einer von Ihnen bewohnten Immobilie
- Abzahlung der Hypothek für die selbst bewohnte Immobilie
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Invalidität, wenn keine andere private Absicherung besteht
- Dauerhafter Wegzug ins Ausland
- Einkauf in eine Pensionskasse in Säule 2 der Altersvorsorge
In diesen Fällen ist es auch möglich, einen Teil des Vermögens zu entnehmen und den Rest in der Lebensversicherung zu belassen. Dies kann sich mitunter mehr lohnen, denn auch in Säule 3a ist eine frühzeitige Auflösung meist mit Verlusten verbunden und sollte gut überlegt sein. Eine Teilentnahme kann alle fünf Jahre erfolgen, wenn eines der oben genannten Kriterien erfüllt ist.
Unser Fazit
Die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung und die Auszahlung des Rückkaufswerts sind zwar in den meisten Fällen problemlos möglich, in der Regel profitiert davon aber nur die Versicherung, während die versicherte Person Verluste hinnehmen muss. Besonders in den ersten Jahren einer Lebensversicherung lohnt sich eine frühe Kündigung gar nicht, da die Stornokosten gleich hoch oder sogar höher sind als eine mögliche Auszahlung. Nur, wenn Sie das ausgezahlte Geld mit deutlich besserer Rendite anlegen, kann sich ein Rückkauf lohnen.
Dementsprechend sollten Sie bereits bei der Auswahl auf alle Details achten und eine Lebensversicherung nur dann abschliessen, wenn Sie sicher sind, diese regelmässig bedienen zu können und nicht vorzeitig aufzulösen. Am besten funktioniert die Kombination einer Lebensversicherung mit einem flexiblen Anlageprodukt, auf das Sie kurzfristig und ohne Verluste zurückgreifen können. So sind Sie auch für ungeplante Notlagen finanziell abgesichert und riskieren keine unnötigen Verluste.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.123-pensionierung.ch – Eine Lebensversicherung frühzeitig auflösen
Ähnliche Beiträge aus unserem Ratgeber
Welche Versicherer in der Schweiz sind besonders nachhaltig?
Bei der Wahl einer Versicherung sollte nicht nur der Preis eine Rolle spielen. Auch weitere Faktoren sollten in die Auswahl miteinbezogen werden – ega...
AHV-Reform: Was ab jetzt gilt
Im September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung dafür gestimmt, dass Frauen im gleichen Alter wie Männer in Rente gehen, nämlich mit 65 Jahren. Dies h...
Wohneigentum mit Säule 3a: Darauf müssen Sie achten
Neben der klassischen Altersvorsorge über die Bildung von Kapital gibt es auch weitere Möglichkeiten, um mit Säule 3a für die Zukunft vorzusorgen. Ein...
Unverheiratete Paare: Die richtige Vorsorge im Konkubinat
In der Schweiz gibt es viele Möglichkeiten zur privaten Vorsorge, doch nicht alle sind für jeden gleichermassen geeignet. Besonders unverheiratete Paa...