Eine Lebensversicherung ist in der Regel als langfristige Versicherung geplant – entweder, um sich gegen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall abzusichern, oder, um Kapital für den Ruhestand zu bilden und damit die gesetzliche Versorgungslücke zu schliessen. Dennoch gibt es Situationen, in denen man sich die Prämie nicht mehr leisten kann oder auf das Kapital sofort zugreifen möchte. Versicherung-Schweiz hat deshalb für Sie recherchiert, ob und wie Sie eine Lebensversicherung vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen können.
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Kündigung einer Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung lässt sich ohne Probleme kündigen, sobald die Mindestvertragslaufzeit beendet ist. In der Regel muss die Versicherung mindestens drei Jahre laufen, bevor sie diese kündigen können. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Versicherung nach der Mindestlaufzeit Ihres Produkts. Ihre Beiträge sind bei einer Kündigung allerdings verloren, eine Erstattung gibt es dafür nicht.
Vor der Kündigung sollten Sie sich aber fragen, ob Sie eventuell zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Risikolebensversicherung benötigen. In diesem Fall kann es sich lohnen, in der aktuellen Versicherung zu bleiben. Eine Garantie für die Aufnahme gibt es in der Risikolebensversicherung nämlich nicht, und gerade im fortgeschrittenen Alter oder mit Vorerkrankungen kann es passieren, dass Sie sehr hohe Prämien für die Versicherung bezahlen müssen oder diese Sie sogar ganz ablehnt.
Risikolebensversicherung lohnt sich im Rentenalter meist nicht
Ebenso wie eine vorschnelle Kündigung sollten Sie es auch vermeiden, eine Risikolebensversicherung zu lange laufen zu lassen. Haben Sie zum Beispiel das Rentenalter erreicht, brauchen Sie die Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zu fürchten und müssen diese nicht mehr absichern. Bei Todesfall-Versicherungen mit langer Laufzeit empfiehlt sich eine mit der Zeit abnehmende Versicherungssumme – dies hält die Prämie niedrig und sorgt dafür, dass Sie nicht für eine finanzielle Absicherung bezahlen, die eigentlich gar nicht mehr nötig ist, da die Kinder aus dem Haus sind oder der Lebenspartner eine eigene Rente erhält.
Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung
Auch eine kapitalbildende Lebensversicherung kann nach Ablauf einer bestimmten Frist in Form des sogenannten Rückkaufs gekündigt werden. Dies lohnt sich allerdings besonders in den ersten Jahren kaum, da Ihre Beiträge zunächst zur Kostendeckung genutzt werden und erst mit fortschreitender Laufzeit in die Kapitalbildung fliessen. Mitunter liegt der sogenannte Rückkaufswert sogar bei null, Sie erhalten also gar kein Geld, wenn Sie den Vertrag kündigen. Haben Sie für die Versicherung zu Beginn eine Einmalzahlung geleistet, wird Ihnen von diesem Betrag bei der Auszahlung ein Teil abgezogen.
Aber auch nach längerer Laufzeit sollten Sie sich den Rückkauf gut überlegen, die vereinbarte Rendite erhalten Sie nämlich nur, wenn Sie den Vertrag komplett erfüllen. Auch ein garantierter Zins, der Bestandteil von vielen Verträgen ist, wird nur bei Erfüllung des kompletten Vertrags ausgezahlt. Eine vorzeitige Auflösung ist eigentlich immer mit Verlusten verbunden und lohnt sich nur, wenn Sie das Geld im Anschluss in ein Produkt mit deutlich höherer Rendite investieren möchten. Greifen Sie also im Zweifel eher auf Ihr Erspartes zurück, statt die Lebensversicherung zu kündigen.
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Kündigung von gemischten Lebensversicherungen
Möchten Sie eine gemischte Lebensversicherung kündigen, bekommen Sie nur den Anteil zurück, der zum Aufbau von Kapital bestimmt war, und auch diesen nur mit Verlusten. Der Anteil der Beiträge, der für die Absicherung von Risiken diente, ist mit einer vorzeitigen Kündigung verloren.
Nicht nur wegen der möglichen finanziellen Verluste sollte eine Kündigung der Lebensversicherung gut überlegt sein. Sie sollten auch die Tatsache bedenken, dass der erneute Abschluss einer Lebensversicherung zu einem späteren Zeitpunkt meist nur zu schlechteren Konditionen möglich ist und sogar ganz abgelehnt werden kann. Je älter Sie sind und je mehr Vorerkrankungen Sie haben, desto höhere Prämien müssen Sie für die Versicherung bezahlen. So kann es sich durchaus lohnen, eine Versicherung beizubehalten, auch wenn diese aktuell nicht benötigt wird und Kosten verursacht.
Sonderfall: Kündigung von Lebensversicherungen in Säule 3a
Nicht ganz so leicht ist die Kündigung einer Lebensversicherung in Säule 3a, da diese aufgrund der steuerlichen Vorteile bestimmten gesetzlichen Regelungen unterliegt. Im Prinzip gelten dieselben Bedingungen und Fristen wie in Säule 3b, allerdings müssen zusätzliche Kriterien erfüllt sein, damit der Gesetzgeber die frühzeitige Auflösung des Vertrags oder die Entnahme eines Teilbetrags genehmigt. Ein regulärer Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem Eintritt ins Rentenalter, also mit 60 Jahren möglich.
Der vorzeitige Bezug einer Lebensversicherung in Säule 3a ist in diesen Fällen möglich:
- Sie möchten den Betrag zum Einkauf in eine Pensionskasse, also in Säule 2, benutzen
- Sie machen sich selbstständig und benötigen Startkapital
- Sie verziehen dauerhaft ins Ausland
- Sie möchten eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben, diese renovieren oder eine Hypothek auf eine solche Immobilie bezahlen
- Sie werden erwerbsunfähig, beziehen Invalidenrente und haben Invalidität nicht zusätzlich versichert
Auch in diesen Fällen ist ein vorzeitiger Bezug aber mit Verlusten verbunden und sollte deshalb nicht vorschnell beschlossen werden. Zudem sollten Sie bedenken, dass die Auszahlung von Säule 3a im Gegensatz zur Einzahlung voll besteuert wird und diese Steuer für das Jahr fällig wird, in dem Sie das Geld beziehen. Die tatsächliche Summe, die durch die Kündigung zur Verfügung steht, ist deshalb in der Regel geringer als angenommen.
Ebenfalls möglich ist es, nur einen Teil des angesparten Guthabens zu entnehmen. Eine solche Entnahme können Sie bei Bedarf alle fünf Jahre wiederholen.
Unser Fazit
Die Kündigung einer Lebensversicherung ist zwar möglich, lohnt sich aber nur selten und ist in den meisten Fällen mit nicht unerheblichen Verlusten verbunden. Nur bei einer deutlich besser verzinsten Reinvestition lohnt sich die Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Sie sollten deshalb vorher genau prüfen, wie hoch der Verlust ausfallen wird und ob es eventuell eine andere Möglichkeit für Sie gibt, die benötigte Summe zu erhalten. Oft ist es zum Beispiel sinnvoller, einen Kredit aufzunehmen, als die bestehende Lebensversicherung zu kündigen.
Sind Sie nur mit kleineren Details Ihrer Police unzufrieden, lohnt sich ein Gespräch mit Ihrem Versicherer – oft sind diese bereit, bestehende Verträge anzupassen oder abzuändern, da auch diese ein Interesse daran haben, Sie als Kunden zu behalten.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.123-pensionierung.ch – Eine Lebensversicherung frühzeitig auflösen
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