Kann ich meine Lebens­versicherung auf meine Kinder übertragen?

Finden Sie die pas­sende Lebens­versicherung
Ausgewählt von Expert:innen
100 % kostenfrei
Die Nr. 1 in der Schweiz

Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, um damit für das Alter vorzusorgen, hat damit in eine langfristige und sichere Geldanlage investiert. Doch nicht immer läuft das Leben so, wie man es geplant hat, und unvorhergesehene Ereignisse oder finanzielle Engpässe können dafür sorgen, dass die sorgfältig überlegten Vorsorgepläne durchkreuzt werden.

Aber auch, wenn das Leben anders läuft als gedacht, sind Sie dieser Entwicklung nicht hilflos ausgeliefert. Gehen Sie geschickt vor, können Sie Ihr Vermögen auch in schwierigen Zeiten schützen und bewahren sich und Ihre Familie vor grösseren Verlusten. Unter bestimmten Umständen ist es zum Beispiel möglich, dass Sie Ihre Lebensversicherung auf Ihre Kinder übertragen und diese noch zu Ihren Lebzeiten einen Anteil davon erhalten. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie Ihre Lebensversicherung auf Ihre Kinder übertragen möchten.

Auf der Suche nach Ihrer passenden Lebensversicherung?

Jetzt Ihr individuelles Angebot für Lebens­versicherungen 2024 gratis anfordern

Bitte Anrede wählen.
Bitte Vorname eingeben.
Bitte Nachname eingeben.
Bitte gültige Telefonnummer eingeben.
Bitte gültige Email Adresse eingeben.
Bitte Strasse Nr. eingeben.
Bitte Postleitzahl eingeben.
Bitte Wohnort eingeben.
Bitte Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ (z.B. 01.06.1975) eingeben.
Bitte Nachricht eingeben.
Bitte Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bestätigen.

Regulärer Bezug: Kinder als Begünstigte

Eine einfache Variante, um die Kinder an der eigenen Lebensversicherung teilhaben zu lassen, ist die Eintragung der eigenen Kinder als Begünstigte. So stellen Sie sicher, dass das angesparte Kapital Ihren Kindern zugutekommt, sollten Sie selbst vor der Auszahlung versterben. In gemischten Lebensversicherungen besteht dann Anspruch auf beide Anteile: Die Risikosumme wird im Todesfall ebenso ausgezahlt wie die angesparte Altersvorsorge. Auch nach der Auszahlung können Sie natürlich die Summe an Ihre Kinder weiterreichen, wenn Sie diese nicht selbst zum Leben benötigen.

Bei Schulden: Erbprivileg der Lebens­versicherung nutzen

Ein grosser Vorteil von Lebensversicherungen ist, dass bei ihnen das sogenannte Erbprivileg greift: Die Auszahlung der Versicherungssumme geschieht unabhängig von der Verteilung des eigentlichen Erbes. Selbst, wenn Ihre Nachkommen das Erbe ausschlagen, weil Sie Schulden haben, bleibt der Anspruch auf die Auszahlung der Lebensversicherung bestehen. Gerade für finanziell schwierige Zeiten oder bei Verschuldung ist eine Lebensversicherung deshalb eine ausgezeichnete Wahl, um den eigenen Kindern trotz aller Widrigkeiten etwas zu hinterlassen.

Lebens­versicherungen jetzt online finden

Erbvorbezug: Kündi­gung der Lebens­versicherung

Eine Alternative zum regulären Bezug des Erbes ist der Erbvorbezug, also die Auszahlung eines Teils oder auch des kompletten Erbes zu Lebzeiten des Erblassers.

Allerdings ist dies bei Lebensversicherungen keine gute Variante, da dies in der Regel mit Verlusten einhergeht: Sie müssten zunächst Ihre Lebensversicherung kündigen, um die Auszahlung dann an Ihre Erben weiterzugeben. Eine Kündigung lohnt sich aber nur in den wenigsten Fällen: Die anfallenden Gebühren sind hoch und der Anspruch auf den garantierten Zins und die vorher genannte Auszahlungssumme entfällt, wenn man den Vertrag vorzeitig kündigt. Möchten Sie Ihren Kindern dennoch einen vorzeitigen Bezug ihres Erbes ermöglichen, sollten Sie zunächst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, die Kündigung einer Lebensversicherung sollte immer zuletzt in Betracht gezogen werden.

Kompletter Übertrag: Verkauf oder Schenkung der Lebens­versicherung an die Nach­kommen

Statt der Auflösung der Lebensversicherung können Sie Ihre Police auch direkt auf Ihr Kind übertragen. Dies können Sie per Schenkung oder Verkauf in die Wege leiten. Eine Schenkung wäre dann ein Erbvorbezug, bei einem Verkauf bleibt das Erbe unberührt. Der Verkauf bietet hierbei einige Vorteile: So müssen Sie keine weiteren Erben berücksichtigen, da es sich nicht um einen Erbvorbezug handelt. Ausserdem wird keine Steuer fällig, wie es bei einer Schenkung der Fall wäre.

Achtung
Ausgleichungspflicht berück­sichtigen

Erhält eines Ihrer Kinder von Ihnen bereits zu Lebzeiten einen Teil seines Erbes, entsteht die Pflicht, dies beim regulären Erbe zu berücksichtigen, sodass den anderen gesetzlichen Erben kein Nachteil entsteht und dieser Vorbezug entsprechend ausgeglichen wird. Dies ist oft komplizierter als zunächst gedacht: Hat die übertragene Lebensversicherung nach dem Übertrag unproportional an Wert gewonnen, muss auch dies in der Berechnung berücksichtigt werden. Zwar können Sie als Erblasser über eine ausdrückliche Erklärung die Ausgleichungspflicht umgehen, dies sollten Sie aber nur in Ausnahmefällen tun. Zum einen kann dies zu deutlichen Konflikten unter den Erben führen, zum anderen darf dies die Pflichtteile der anderen Erben nicht verletzen: Komplizierte Berechnungen und Auseinandersetzungen sind bei einer solchen Variante quasi vorprogrammiert.

Schenkungssteuer bei Schenkung und Erbvorbezug

Entschliessen Sie sich dazu, Ihre Lebensversicherung an Ihr Kind zu verschenken, wird dafür eventuell Schenkungssteuer fällig. Der Empfänger der Schenkung muss diese anmelden und dafür eine entsprechende Steuer zahlen. Allerdings verzichten die meisten Kantone mittlerweile auf eine Schenkungssteuer bei Nachkommen und Ehepartnern. Der Erbvorbezug bleibt bei einer Schenkung jedoch bestehen, sodass hier wieder die Ausgleichungspflicht gegenüber den anderen Erben greift.

  • Sie können bei Ihrer Lebensversicherung Ihre Kinder als Begünstigte angeben
  • Ein Übertrag ist per Schenkung oder Verkauf möglich
  • Eine vorzeitige Kündigung ist nicht zu empfehlen, da diese meist Verluste verursacht
  • Bei Schenkungen müssen die gesetzlichen Regelungen zum Erbvorbezug beachtet werden

Unser Fazit

Möchten Sie Ihre Lebensversicherung schon zu Lebzeiten an Ihre Kinder übergeben, ist dies unter bestimmten Umständen möglich. Wichtig ist, alle Varianten miteinander zu vergleichen und die gesetzlichen Regelungen zu beachten, die mit den jeweiligen Varianten einhergehen. Bedenken Sie auch, dass ein Erbe immer ein gewisses Konfliktpotenzial hat: Besonders bei mehreren Kindern sollten Sie dafür sorgen, dass alles entsprechend Ihren Wünschen aufgeteilt und festgelegt ist, sodass kein Raum für Konflikte bleibt.

Je frühzeitiger Sie sich kümmern und auch für unerwartete Situationen vorbereiten, desto eher können Sie Ihre Familie absichern und Engpässe verhindern. Nehmen Sie sich etwas Zeit und optimieren Sie Ihre Versicherungssituation, um Ihre Vorsorge auf sichere Füsse zu stellen. Fordern Sie dazu auch unser individuelles und unverbindliches Angebot an, um die passende Lebensversicherung für Ihren Bedarf zu finden!

Finden Sie die pas­sende Lebens­versicherung
Ausgewählt von Expert:innen
100 % kostenfrei
Die Nr. 1 in der Schweiz

Ähnliche Beiträge aus unserem Rat­geber