Viele Schweizer verschlägt es im Laufe Ihres Lebens ins Ausland, sei es für eine kurze Reise oder einen dauerhaften Aufenthalt. Wichtig dabei ist, schon vor dem Aufenthalt den Status bei der Krankenversicherung abzuklären, um auch im Ausland in Notfällen und bei Erkrankungen eine ausreichende medizinische Versorgung zu bekommen. Wir haben für Sie die wichtigsten Tipps zusammengetragen, die Sie vor einem Aufenthalt im Ausland beachten sollten.
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Krankenversicherung bei zeitlich begrenzten Aufenthalten im Ausland
Gehen Sie in Ihrem Zielland keiner beruflichen Tätigkeit nach, gelten auch längere Aufenthalte als Urlaubreise. Massgeblich bei der Einordnung Ihrer Reise sind zwei Faktoren: Die Dauer des Aufenthalts darf ein Jahr nicht überschreiten und Sie dürfen in Ihrem Reiseland keinen dauerhaften Wohnsitz anmelden. Erfüllt Ihr Aufenthalt diese Bedingungen, greift Ihre Grundversicherung auch im Ausland. Wie viel die Grundversicherung für verschiedene Leistungen erstattet, ist abhängig vom Zielland. Es gelten unterschiedliche Bedingungen, je nachdem, in welches Land Sie einreisen.
Tipp 1: EU und EFTA: Leistungen der Versicherung im Zielland überprüfen
Wenn Sie in ein Land reisen, das zur EU oder EFTA gehört, haben Sie Anspruch auf die gleichen Leistungen wie in diesem Land gesetzlich versicherte Einwohner. Dazu benötigen Sie die Europäische Versicherungskarte, die Ihnen Ihr Versicherer auf Anfrage zur Verfügung stellt.
Wie gut Sie versorgt werden, ist also in erster Linie vom Standard der dortigen medizinischen Leistungen abhängig. In wirtschaftlich starken Industrienationen ist die medizinische Versorgung in der Regel gut, in kleineren Ländern kann dies aber schon anders aussehen. Erkundigen Sie sich deshalb auf jeden Fall vor Ihrer Reise nach den medizinischen Leistungen im Reiseland.
Tipp 2: Länder ausserhalb von EU und EFTA: Auf die dortigen Kosten kommt es an
In Ländern ausserhalb von NAFTA und EU übernimmt die Schweizer Grundversicherung Ihre Behandlungskosten bis zum doppelten Betrag, der für eine vergleichbare Behandlung in der Schweiz anfallen würde. In Ländern mit niedrigen Kosten für medizinische Leistungen reicht dies meist völlig aus. Sind die Kosten aber deutlich höher als in der Schweiz, können mitunter hohe Kosten entstehen, die Sie dann selbst aufbringen müssen. Auch hier sollten Sie unbedingt frühzeitig Informationen darüber einholen, wie viel Sie im Zielland für eine medizinische Leistung zahlen müssten. Bei Reisen in Länder mit hohen Arztkosten sollten Sie die entstehende finanzielle Lücke durch eine Reiseversicherung schliessen.
Tipp 3: Reiseversicherung für die volle Kostendeckung
Mit einer privaten Reiseversicherung können Sie dafür sorgen, dass die medizinische Versorgung bei Unfällen und Erkrankungen in vollem Umfang erstattet wird. Zudem bieten die meisten Reiseversicherungen weitere nützliche Leistungen für Notfälle auf Reisen. Dazu zählen beispielsweise telefonischer Service, das Bereitstellen eines Dolmetschers, die Übernahme von Bergungskosten oder Unterstützung bei der Beschaffung von Medikamenten. Möchten Sie keinen dauerhaften Vertrag abschliessen, können Sie auch eine Police für einzelne Reisen abschliessen. Diese gilt dann nur für die Dauer Ihrer Reise und endet automatisch nach Ihrer Rückkehr. Wenden Sie sich im Zweifel an unsere Experten, um die passende Versicherung für Ihre Reise zu finden.
Verunfallen Sie im Ausland, greift in der Regel die über Ihren Arbeitgeber abgeschlossene Unfallversicherung und übernimmt alle Kosten. Bei nicht erwerbstätigen Personen gilt der Unfallschutz der Grundversicherung oder der Schutz einer privaten Unfallversicherung. Dieser Schutz gilt für Reisen mit einer Dauer von maximal 6 Monaten.
Tipp 4: Längere Aufenthalte: Abredeversicherung zum Beibehalten der Unfallversicherung
Bei Reisen, die länger als ein halbes Jahr dauern, können Sie die Unfallversicherung des Arbeitgebers nicht mehr in Anspruch nehmen und müssen den Unfallschutz in Ihrer Grundversicherung einschliessen. Möchten Sie dies vermeiden, können Sie bei Ihrem Versicherer eine zusätzliche Abredeversicherung abschliessen. Diese Versicherung verlängert den Schutz der UVG auch über den Zeitrahmen von 6 Monaten hinaus.
Tipp 5: Zusatzversicherungen sistieren
Private Zusatzversicherung gelten in den meisten Fällen nur bei medizinischen Behandlungen innerhalb der Schweiz. Nur wenige Versicherer bieten auch im Ausland die vollen Leistungen. Erkundigen Sie sich vor der Reise am besten bei Ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen auch im Ausland erstattungsfähig sind. Ist die Erstattung von Leistungen ausserhalb der Schweiz ausgeschlossen, kann eine Sistierung sinnvoll sein. Damit legen Sie bei der Zusatzversicherung eine Pause ein, ohne den Vertrag zu kündigen. Während des Auslandsaufenthalts ruht der Vertrag und Sie müssen keine Beiträge zahlen, nach der Rückkehr in die Schweiz läuft die Versicherung dann wie gewohnt weiter.
Dauerhafter Umzug ins Ausland
Anders als auf Urlaubsreisen sieht es beim dauerhaften Auswandern und der Anmeldung eines Wohnsitzes im Ausland aus. In der Regel müssen Sie sich in dem Land bei der Krankenversicherung anmelden, in das Sie zügeln. Allerdings gibt es einige Ausnahmen in dieser Regelung, unter Umständen können Sie Ihre bisherige Schweizer Versicherung behalten:
Entscheidend ist der Ort der Erwerbstätigkeit
Zügeln Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland, müssen Sie sich in den meisten Fällen auch dort versichern. Entscheidend ist das sogenannte „Erwerbsortprinzip“, wonach sich berufstätige Personen in dem Land versichern müssen, in dem sie Lohn erhalten. Diese Regelung gilt ebenso bei Rentenansprüchen und der Anmeldung von Arbeitslosigkeit.
In bestimmten Situationen ist es für erwerbstätige Schweizer möglich, auch im Ausland die Grundversicherung aus der Heimat beizubehalten. Der Gesetzgeber nennt hier zwei Ausnahmen:
- Behalten Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz und melden sich nicht im Ausland an, können Sie auch bei beruflicher Tätigkeit die Schweizer Grundversicherung weiterhin aufrechterhalten
- Gleiches gilt bei Tätigkeiten für eine Schweizer Firma oder Behörde. Dauert die Tätigkeit mindestens zwei und maximal 6 Jahre, können Sie weiterhin Ihre Schweizer Grundversicherung behalten und müssen sich nicht im Ausland versichern
Krankenversicherung für Rentner im Ausland
Bei Rentnerinnen und Rentnern im Ausland kommt es beim Abschluss der Krankenversicherung vor allem darauf an, aus welchem Land diese ihre Rente beziehen. Haben Sie Ihre komplette Arbeitszeit in der Schweiz verbracht und beziehen nun die Rente dafür, bleiben Sie auch weiterhin in der Schweiz versichert. Wenn Sie allerdings auch an Ihrem neuen Wohnsitz eine Rente beziehen, müssen Sie sich auch dort versichern. Dies gilt selbst dann, wenn es sich nur um einen kleinen Teil der gesamten Rente handelt.
Tipp 6: Optionsrecht in vielen europäischen Ländern
In den Ländern Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Spanien ermöglicht Ihnen das sogenannte Optionsrecht, sich auch beim Bezug einer Schweizer Rente bei einer dort ansässigen Krankenversicherung anzumelden. Dafür haben Sie ab der Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes 3 Monate Zeit. Nehmen Sie dieses Recht in Anspruch, werden Sie von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreit, legen sich aber auch dauerhaft fest. Eine Rückkehr in die Schweizer Grundversicherung ist dann nur noch bei einer dauerhaften Rückkehr in die Schweiz möglich.
Tipp 7: Internationale Privatversicherung rechtzeitig abschliessen
Einige Schweizer Versicherer haben auch internationale Krankenversicherungen für Auslandschweizer im Angebot. Dabei handelt es sich um eine private Krankenversicherung, die bei dauerhaftem Verzug ins Ausland die Kosten für medizinische Behandlungen am neuen Wohnort übernimmt. Diese Versicherung lohnt sich vor allem, wenn Sie in ein Land ausserhalb von EU und NAFTA zügeln, in dem der medizinische Standard nicht so hoch ist. So haben Sie auch im Ausland Anspruch auf eine Behandlung als Privatpatient und sichern sich auch in ärmeren Ländern die bestmöglich medizinische Behandlung.
Um eine internationale Krankenversicherung abzuschliessen, muss man allerdings zum Zeitpunkt der Anmeldung über einen festen Wohnsitz in der Schweiz verfügen. Schliessen Sie eine solche Versicherung unbedingt vor der Anmeldung im Ausland ab! Haben Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz nämlich erst einmal abgemeldet, gibt es keine Möglichkeit mehr, diese Versicherung zu erhalten.
Fazit & Empfehlung
Ein Aufenthalt im Ausland sollte immer gut geplant sein – egal, ob Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft verlegen möchten oder nur zeitlich begrenzt im Ausland unterwegs sind. Wichtig ist vor allem das Ziel Ihrer Reise: Erkundigen Sie sich unbedingt frühzeitig nach den Regelungen und Bedingungen für die Krankenversicherung im Zielland. Informieren Sie sich auch über den medizinischen Standard und die durchschnittlichen Behandlungskosten im Reiseland, um vor Ort keine unangenehmen Überraschungen zu erleben und hohe Rechnungen bezahlen zu müssen.
Möchten Sie sich zusätzlich absichern, kommt je nach Art Ihres Aufenthalts eine Reiseversicherung oder eine internationale private Krankenversicherung infrage. Für die Suche nach dem passenden Produkt empfehlen wir Ihnen unseren grossen Vergleich der Schweizer Krankenkassen 2025. So erfahren Sie ohne viel Aufwand, welche Versicherung ideal zu Ihren Bedürfnissen passt und Ihren Geldbeutel nicht unnötig belastet.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.aso.ch – Krankenversicherung in EU/EFTA
- www.aso.ch – Krankenversicherung
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