Möchten Sie Ihre Krankenkasse wechseln oder aus einem anderen Grund Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen, gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten. Viele Versicherte fragen sich dabei, ob die Kündigung der Krankenkasse ein Schreiben in Papierform erfordert, oder ob es auch möglich ist, die Kündigung per Mail zu verschicken. Versicherung-Schweiz verrät Ihnen, ob und in welchen Fällen Sie Ihre Krankenkasse auch per Email kündigen können und welche alternativen Möglichkeiten Sie haben.
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Kündigungsschreiben per E-Mail muss von der Krankenkasse nicht akzeptiert werden
Ein Kündigungsschreiben, das Sie per E-Mail an Ihre Versicherung schicken, wird in der Regel von der Krankenversicherung nicht akzeptiert. In den meisten Fällen fordern die Versicherer ein Kündigungsschreiben per Post oder Fax, alternativ können Sie das Schreiben auch persönlich abliefern. Dies liegt vor allem daran, dass Sie eine E-Mail nicht handschriftlich unterschreiben können.
Einige Anbieter akzeptieren aber mittlerweile einen Kompromiss: Sie können das Kündigungsschreiben, ausdrucken und unterschreiben, im Anschluss daran einscannen und diesen Scan in einer E-Mail an die Krankenkasse schicken. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Versicherung, ob diese eine Kündigung in dieser Form akzeptiert.
Übrigens: Ist es Ihnen zu aufwendig, ein Kündigungsschreiben selbst zu formulieren, können Sie hier unser vorgefertigtes Schreiben für die Kündigung herunterladen. Dort müssen Sie nur noch Ihre persönlichen Daten eintragen und schon ist die Kündigung bereit zum Verschicken.
Möchten Sie Ihren Versicherungsvertrag per Email kündigen, sollten Sie in Ihrer Mail eine Bestätigung der Kündigung anfordern. In manchen Fällen zeigt sich die Versicherung kulant und akzeptiert auch eine Kündigung in elektronischer Form. Allerdings sollten Sie Ihre Kündigung in diesem Fall frühzeitig abschicken: Erhalten Sie trotz Anforderung keine Bestätigung für Ihre Kündigung, bleibt Ihnen so noch genügend Zeit, die Kündigung per Post oder Fax vorzunehmen.
Gültigkeit der Kündigung: Rechtzeitig abschicken und Zahlungsrückstände ausgleichen
Damit die Kündigung der Krankenkasse gültig ist und Sie zu einem anderen Anbieter wechseln können, müssen Sie neben der korrekten Form des Schreibens noch auf ein paar weitere Dinge achten. Dies ist vor allem die Kündigungsfrist, die unbedingt eingehalten werden muss. Planen Sie die Kündigung der Versicherung zum Jahresende, muss Ihre Kündigung spätestens einen Monat vorher, also am 30. November, bei der Versicherung eingetroffen sein. Dabei zählt nicht der Poststempel oder das Versendungsdatum der Email, sondern der tatsächliche Eingang bei der Versicherung. Berücksichtigen Sie deshalb unbedingt auch Wochenenden und Feiertage und schicken Sie Ihre Kündigung im Zweifel einige Tage früher ab, wenn Sie sicherstellen möchten, dass diese rechtzeitig ankommt.
Ausserdem sollten Sie darauf achten, dass Sie bei der Versicherung keine Zahlungsrückstände aufweisen. Damit Ihre Kündigung gültig ist, müssen alle Rückstände bis zum Jahresende ausgeglichen sein. Auch hier sollten Sie Wochenenden und Feiertage bedenken und die Einzahlungen sicherheitshalber frühzeitig vornehmen, um die Gültigkeit Ihrer Kündigung nicht zu gefährden.
Unser Fazit
Der digitale Fortschritt schreitet voran, was auch vor den Krankenkassen nicht Halt macht. Dementsprechend akzeptieren immer mehr Versicherer Kündigungsschreiben und andere verbindliche Schreiben in elektronischer Form. Dennoch sollten Sie sich vor dem Versenden bei Ihrem Anbieter erkundigen, ob dieser auch eine Kündigung per E-Mail akzeptiert.
Ist Ihnen die Kündigung der Krankenversicherung dennoch zu aufwendig, können Sie unser vorgefertigtes Schreiben herunterladen oder unseren Kündigungsservice nutzen, der den bürokratischen Aufwand für Sie übernimmt, sodass sie sich nur noch für eine neue Krankenkasse entscheiden müssen – und auch dabei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Fordern Sie noch heute Ihren individuellen Vergleich der Krankenversicherungen an und finden Sie in wenigen Minuten Ihren neuen Tarif!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.handelszeitung.ch – Krankenkasse kündigen
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