Ob Allergien, Unverträglichkeiten oder Gewichtsprobleme: Viele Menschen haben Schwierigkeiten mit der richtigen Ernährung und suchen Unterstützung auf dem Weg zu gesunden und ausgewogenen Mahlzeiten. Ausgebildete Ernährungsberater können mit individueller Beratung dabei helfen, die eigene Ernährung und somit das Wohlbefinden zu verbessern. Das wissen auch die Krankenkassen, viele bieten deshalb auch im Bereich Ernährungsberatung Leistungen an.
Doch welche Kosten trägt die Grundversicherung, wofür brauche ich eine Zusatzversicherung und wie muss ich vorgehen, um die Kosten für die Ernährungsberatung erstattet zu bekommen? Versicherung-Schweiz bietet Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Keine ärztliche Verordnung? Die passende Zusatzversicherung erstattet die Kosten trotzdem
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Wann bezahlt die Grundversicherung die Kosten einer Ernährungsberatung?
In vielen Fällen wird die Ernährungsberatung von der Grundversicherung übernommen, natürlich abzüglich des Selbstbehalts. Zunächst einmal benötigen Sie hierfür eine ärztliche Verordnung, nur dann kommt eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse infrage. Ausserdem dürfen nur diplomierte Ernährungsberater (FH oder HF) mit der Krankenkasse abrechnen. Ihr Ernährungsberater muss auf der santésuisse – Liste der anerkannten Ernährungsberater zu finden sein.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, übernimmt Ihre Grundversicherung in diesen Fällen die Kosten:
- Sie haben Übergewicht mit einem BMI von 25 und es liegt bereits eine Folgeerkrankung vor
- Sie haben starkes Übergewicht mit einem BMI von 30 oder höher
- Sie leiden an Allergien oder starken Unverträglichkeiten gegenüber Nahrungsmitteln oder einzelnen Nahrungsbestandteilen
- Sie leiden an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung
- Sie haben Diabetes
- Sie leiden an einer Erkrankung der Nieren oder des Verdauungstrakts
- Sie leiden an einer Fehl- oder Mangelernährung
- Sie haben eine Stoffwechselkrankheit
Entsprechend Ihrer ärztlichen Verordnung übernimmt die Krankenkasse zunächst 6 Sitzungen, bei Diabetes-Beratung sind es sogar 10. Danach ist auf ärztliche Verordnung ein weiterer Zyklus von 6 bzw. 10 Sitzungen möglich. Auch darüber hinaus können die Kosten übernommen werden, dann muss Ihr behandelnder Arzt aber für die Krankenkasse einen Bericht erstellen, der auch einen Vorschlag für die Weiterbehandlung enthält.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen möchte?
Ihr erster Weg sollte zu Ihrem Hausarzt führen. Hier haben Sie die Möglichkeit, ausführlich über Ihr Problem zu berichten und die richtige Diagnose zu erhalten. Ausgehend von dieser Diagnose bekommen Sie eine Verordnung für eine Ernährungsberatung, mit der Sie zu Ihrem gewünschten Ernährungsberater gehen können.
Achten Sie darauf, dass dieser auf der Liste von santésuisse zu finden ist! Um mehr brauchen Sie sich nicht zu kümmern, da Ihr Ernährungsberater direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnet.
In welchen Fällen brauche ich eine Zusatzversicherung für die Ernährungsberatung?
Wenn Sie keine ärztliche Verordnung haben, kann Ihnen dennoch ein Teil der Kosten erstattet werden. Hier springen die Zusatzversicherungen mit einer breiten Auswahl an Versicherungsmodellen ein, die eine Kostenerstattung an verschiedenen Formen der Ernährungsberatung anbieten.
Finanzielle Unterstützung bieten einige Versicherer etwa bei der telefonischen Ernährungsberatung oder der Inanspruchnahme eines Einkaufsbegleiters, der beim bewussten und gesunden Einkaufen hilft. Hier lohnt sich ein genauer Vergleich der unterschiedlichen Pakete, um die bestmögliche Ersparnis zu erzielen. Überlegen Sie sich schon vor Abschluss einer Zusatzversicherung genau, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten – so können Sie das für Sie optimale und kostengünstigste Modell finden.
Fazit & Empfehlung
Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten einer Ernährungsberatung. Liegt jedoch keine solche Verordnung vor, müssen Versicherte die Kosten einer Ernährungsberatung aus eigener Tasche begleichen. Abhilfe kann hier eine Zusatzversicherung schaffen, deren Leistungsumfang auch Ernährungsberatung beinhaltet. Hier lohnt es sich aber genau hinzuschauen: Neben der Ernährungsberatung sind zumeist noch weitere Leistungen im Versicherungspaket abgedeckt.
Sie brauchen Unterstützung beim Vergleich der verschiedenen Zusatzversicherungen? Sie sind nicht sicher, ob Ihre Diagnose zu den erstattungsfähigen Erkrankungen zählt oder haben andere Fragen zur Kostenübernahme der Ernährungsberatung? Kontaktieren Sie uns, unsere unabhängigen Berater unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen! Fordern Sie dazu einfach unseren grossen Zusatzversicherungvergleich 2025 an!
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