Grund­versicherung künden: So geht's

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Wenn die Prämie der Grundversicherung Jahr für Jahr steigt und auch der Wechsel des Tarifmodells oder eine Erhöhung der Franchise keine nennenswerte Ersparnis bedeuten würden, entscheiden sich viele Schweizer für einen Wechsel ihrer Grundversicherung.

Dabei muss man allerdings einige Dinge beachten: Ein neuer Anbieter muss ausgewählt werden, Kündigungsfristen und weitere Formalitäten müssen eingehalten werden. Damit der Wechsel zu Ihrer neuen Grundversicherung reibungslos abläuft, hat Versicherung-Schweiz die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Keine Lust auf Kündigungs-Stress? Nutzen Sie unseren kostenfreien Kündigungsservice für die Grundversicherung!

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Kündigungs­fristen in der Grund­versicherung

Die meisten Grundversicherungen bieten Ihren Kunden immer zum Jahresende die Möglichkeit, den bisherigen Vertrag zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, sodass die Kündigung der Versicherung spätestens am 30. November bzw. dem letzten Arbeitstag im November vorliegen muss. Allerdings gilt hier nicht der Poststempel: Als Eingang gilt der Tag, an dem Ihre Kündigung bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter auf dem Schreibtisch liegt. Berücksichtigen Sie deshalb unbedingt auch Wochenenden und Feiertage – im Zweifel schicken Sie Ihre Kündigung am besten einige Tage früher los.

In Verträgen mit der ordentlichen Franchise von 300 Franken bzw. 0 Franken bei Kindern kann die Kündigung auch zur Jahresmitte, also zum 30. Juni erfolgen. Die Frist für die Kündigung beträgt dann aber drei Monate, sodass die Kündigung bis Ende März beim Versicherer vorliegen muss. Auch hier gilt der tatsächliche Eingang beim zuständigen Sachbearbeiter.

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Tipp: Neuen An­bieter frühzeitig wählen

Wer sich frühzeitig auf die Suche nach einem neuen Anbieter macht, erspart sich Stress und Zeitdruck in der Phase der Kündigung. Da es in der Schweiz eine grosse Anzahl Versicherer gibt, kann der Vergleich der Tarife mitunter sehr zeitaufwändig sein. Beginnen Sie zu spät mit dem Vergleich, müssen Sie die Auswahl im schlimmsten Fall unter Zeitdruck treffen. Fehlt Ihnen die Zeit für einen umfassenden Vergleich, empfehlen wir Ihnen unseren grossen Vergleich der Schweizer Krankenkassen 2021.

So künden Sie Ihre Grund­versicherung

Für eine gültige Kündigung müssen Sie Ihrem bisherigen Versicherer gegenüber nachweisen, dass eine andere Versicherung Sie nach der Kündigung aufnehmen wird und Ihr Versicherungsschutz somit erhalten bleibt. Diese Bestätigung erstellt Ihr neuer Versicherer und sendet diese Ihrer bisherigen Versicherung zu ("Nachversicherungsbestätigung"). Wenn dann die Aufnahmebestätigung des neuen Anbieters vorliegt, kann Ihr alter Vertrag aufgelöst werden.

Info
Tipp: Kündigungs­service nutzen

Kündigung und Wechsel der Grundversicherung können Zeit und Nerven kosten. Das muss aber nicht sein: Unser Kündigungsservice erledigt für Sie alle Formalitäten, von der Wahl des neuen Tarifs über die Kündigung der alten Versicherung bis zum Schriftverkehr mit bisherigem und neuem Anbieter. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wechsel reibungslos über die Bühne geht und haben mehr Zeit für die wichtigen Dinge des Lebens!

Gültigkeit der Kündi­gung: In diesen Fällen ist keine Kündi­gung möglich

Der fristgerechte Eingang Ihrer Kündigung allein reicht noch nicht dafür aus, dass Ihre Kündigung auch tatsächlich wirksam wird. Unter bestimmten Bedingungen kann Ihr bisheriger Versicherer die Kündigung rechtmässig verweigern und Sie bleiben dort versichert, bis Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen:

1. Zahlungs­rückstand

Befinden Sie sich bei Ihrem derzeitigen Versicherer im Zahlungsrückstand, ist Ihre Kündigung zunächst unwirksam. Damit diese wirksam wird, müssen die Rückstände zeitnah ausgeglichen werden: Nur, wenn alle Rückstände bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres beglichen sind, ist Ihre Kündigung gültig. Beachten Sie auch hier unbedingt Wochenenden und Feiertage – trifft Ihre Zahlung zu spät ein, bleiben Sie für das kommende Jahr bei Ihrem bisherigen Versicherer, eine erneute Kündigung ist erst wieder zum nächsten Jahresende möglich.

2. Aufnahme­bestätigung zu spät eingetroffen

Die Aufnahmebestätigung Ihres neuen Versicherers ist ebenfalls Voraussetzung dafür, dass Ihr bisheriger Versicherer Ihre Kündigung für wirksam erklärt. Dieses Vorgehen ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, da jeder Schweizer über eine Grundversicherung verfügen muss. Auch die Entstehung von Versicherungslücken wird dadurch vermieden. Wird die Bestätigung zu spät, also nach dem 31. Dezember, bei Ihrem aktuellen Anbieter eingereicht, ist Ihre Kündigung ungültig und Sie können erst in einem Jahr wieder kündigen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie die Verzögerung nicht selbst verschuldet haben: Hat Ihre neue Versicherung die Bestätigung verspätet verschickt und Sie können dies nachweisen, wird Ihre Kündigung auch im laufenden Jahr anerkannt. Verschiebt sich Ihr Versicherungswechsel dadurch, muss die säumige Krankenkasse für den entstandenen finanziellen Verlust aufkommen, doppelt gezahlte Beiträge werden ebenfalls erstattet.

Fazit & Emp­fehlung

Bei der Vielzahl unterschiedlicher Angebote am Versicherungsmarkt ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Zudem kosten die Kommunikation mit den Versicherungen, der Vergleich verschiedener Tarife und die Auswahl eines neuen Anbieters Zeit und oft auch Nerven. Erleichtern Sie sich deshalb die Arbeit und nutzen Sie unseren gratis Kündigungsservice: Wir kennen den Markt genau, unterstützen Sie bei der korrekten und fristgerechten Kündigung, beantworten Ihre Fragen und helfen beim Schriftverkehr mit der Versicherung. Auch bei der Auswahl eines neuen Anbieters beraten unsere Experten Sie umfassend, stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und stellen sicher, dass Sie für Ihren Versicherungsschutz nicht zu viel bezahlen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf!

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