Fusspflege: Trägt die Kranken­kasse die Kosten?

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Schöne und gepflegte Füsse sind besonders im Sommer ein Muss, möchte man mit offenem Schuhwerk nicht unangenehm auffallen. Die Fusspflege hat allerdings nicht nur kosmetische Wirkung, sondern ist auch wichtig für die Gesundheit – insbesondere dann, wenn man an einer Vorerkrankung leidet, bei der Hygiene wichtig ist. Bei Patienten, deren Immunsystem geschwächt oder die Selbstheilungskräfte gestört sind, kann bereits ein Nagelpilz oder eine kleine Verletzung am Fuss ernsthafte Folgen nach sich ziehen.

Auch die Krankenkassen haben den gesundheitlichen Wert der medizinischen Fusspflege erkannt und erstatten in bestimmten Fällen die Kosten für regelmässige Behandlungen.

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Grund­versicherung: Kosten­erstattung nur bei Vor­erkrankungen

In der Grundversicherung ist die Kostenerstattung einer podologischen Behandlung zunächst nicht vorgesehen, PodologInnen gelten nicht als medizinische Leistungserbringer. Ausnahmen bilden Personen, bei denen die Fusspflege aus medizinischen Gründen besonders wichtig ist. Dazu zählen vor allem Diabetiker, da bei dieser Erkrankung bereits kleinste Verletzungen ernsthafte Folgen haben können und die Sicherheit bei einer Selbst-Behandlung nicht in gleicher Form gewährleistet ist. Die Behandlung unterliegt allerdings weiteren Bedingungen:

Zusatz­versicherungen: Kosten­erstattung in einigen Tarifen

Bei den Zusatzversicherern gibt es inzwischen einige Anbieter, die sich an den Kosten für podologische Behandlungen auch bei Nicht-Diabetikern beteiligen. Allerdings gibt es auch hier gewisse Vorgaben, rein kosmetische Behandlungen übernehmen auch die Zusatzversicherer nicht.

Be­dingungen für die Kosten­erstattung der Zusatz­versicherung

In den Tarifen, die für eine Kostenerstattung infrage kommen, gibt es meist verschiedene Bedingungen, die erfüllt sein müssen. In den meisten Tarifen werden diese Dinge vorausgesetzt:

Doch auch, wenn beide Kriterien zutreffen, sollte man die genauen Voraussetzungen bei der eigenen Krankenkasse erfragen. Nicht jede Diagnose wird als Begründung anerkannt, auch die Bedingungen zur Anerkennung eines Leistungserbringers können sich bei den einzelnen Anbietern unterscheiden.

Info
Tipp: Kosten­erstattung vor der Be­handlung anfragen

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Kostenerstattung vor dem Beginn der Behandlung mit dem Krankenversicherer abklären. Reichen Sie einfach die Verordnung ein, nennen Sie den gewünschten Behandler und fragen Sie, inwieweit Sie mit einer Kostenerstattung rechnen können. Lehnt die Krankenkasse ab, können Sie sich nach den Gründen erkundigen – eventuell können Sie durch den Wechsel zu einem anderen Leistungserbringer die Kostenerstattung erreichen.

Lohnt sich ein Wechsel der Ver­sicherung wegen Fusspflege?

Gehört die medizinische Fusspflege nicht zum Leistungskatalog Ihrer Zusatzversicherung, Sie möchten diese aber regelmässig in Anspruch nehmen könnte sich ein Wechsel der Versicherung lohnen. Einige Versicherer erstatten den Grossteil der Behandlungskosten, sodass man nur sehr wenig Eigenanteil zahlen muss. Andere beteiligen sich in kleinerem Umfang, sind dafür aber für eine niedrige Prämie zu haben.

Ein Vergleich lohnt sich!

Ein Vergleich der verschiedenen Zusatzversicherungen ist aus verschiedenen Gründen empfehlenswert. Viele Tarife bieten ähnliche Leistungen, unterscheiden sich aber in der Höhe der Prämie oder dem Umfang der Kostenerstattung.

Ein Preisvergleich ist unumgänglich, wenn man sicherstellen möchte, für die gewünschten Leistungen nicht zu viel zu bezahlen. Wenn man an einer bestimmten Behandlungsform interessiert ist, sollte man auch den Leistungskatalog genau überprüfen. Die Zusatzversicherungen unterliegen bei der Gestaltung ihrer Leistungskataloge keiner gesetzlichen Vorgabe, die erstattungsfähigen Leistungen können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

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