Das reguläre Rentenalter in der Schweiz liegt bei 65 Jahren – so lange müssten Sie arbeiten, um die volle Rente ohne Abzüge zu erhalten. Nach einem langen Erwerbsleben möchte aber nicht jeder bis zum 65. Geburtstag abwarten, um den Ruhestand zu geniessen und die goldenen Jahre zu nutzen. Wer bereits früher aus dem Erwerbsleben aussteigen möchte, hat dafür verschiedene Möglichkeiten. Diese haben aber nicht nur Einfluss auf das Alter bei der Pensionierung, sondern auch auf die Rente, die Sie dann erhalten werden. Wir verraten Ihnen, welchen Einfluss eine Frühpensionierung auf Ihre Rente haben kann und wie Sie dafür sorgen können, sich auch bei einer vorzeitigen Pensionierung finanziell nicht einschränken zu müssen.
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So funktioniert die Frühpensionierung
Bei einer Pensionierung vor dem ordentlichen Rentenalter ist zunächst wichtig, ob Sie Ihre Rente bereits zu diesem Zeitpunkt beziehen möchten oder die Auszahlung erst zum ordentlichen Renteneintritt erhalten.
Frühpensionierung ohne Rentenbezug
Bei einer Frühpensionierung ohne Bezug der Rente müssen Sie lediglich mit kleineren Einbussen rechnen. Während sich in der AHV-Rente nichts ändert, verkürzt sich durch den vorzeitigen Renteneintritt die Zeit, in der Sie in die Pensionskasse einzahlen. Jedes Jahr, das Sie früher in Rente gehen, verringert den Betrag, den Sie als Rente erhalten werden. Möchten Sie genau wissen, wie viel Rente Sie bei einer vorzeitigen Pensionierung erhalten würden, können Sie dies bei Ihrer Pensionskasse erfragen.
Statt dem Aussetzen der Einzahlungen können Sie sich auch dafür entscheiden, auf freiwilliger Basis weiterhin in die Pensionskasse einzuzahlen, bis Sie das reguläre Rentenalter erreicht haben. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei der Altersrente trotz Frühpensionierung keine Einbussen in Kauf nehmen müssen. Allerdings müssen Sie in der Lage sein, diesen Einkauf auch ohne Einkommen zu finanzieren. Ein solches Vorgehen erfordert deshalb langfristige Planung und einen gewissen finanziellen Spielraum.
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Frühpensionierung mit Rentenbezug
Möchten Sie nicht nur früher aufhören zu arbeiten, sondern auch Ihre Rente früher beziehen, müssen Sie mit finanziellen Einbussen rechnen.
Vorbezug der AHV-Rente
Die AHV erlaubt eine vorzeitige Pensionierung frühestens im Alter von 63 Jahren. Um jedes Jahr, das Sie früher in Rente gehen, verringert sich Ihre Rente. Bei einem Vorbezug mit 64 verringert sich die Rente um 6,8%, gehen Sie bereits mit 63 Jahren in Rente, müssen Sie mit einem Abzug von 13,6% rechnen. Zudem sollten Sie bedenken, dass Sie auch bei einem vorzeitigen Bezug weiterhin AHV-Beiträge entrichten müssen. Erst bei Erreichen des regulären Rentenalters erlischt die Pflicht zur Zahlung der AHV-Beiträge.
Bei den Jahrgängen 61-69 handelt es sich um die ersten Jahrgänge, die von der schrittweisen Erhöhung des Rentenalters von Frauen betroffen sind. Sie können die AHV-Rente bereits mit 62 Jahren vorbeziehen. Beim regulären Renteneintritt können sie sich entscheiden, ob sie mit 64 in Rente gehen und eine verminderte Kürzung in Kauf nehmen, oder bis 65 mit dem Rentenbeginn warten und dafür einen lebenslangen Zuschlag erhalten.
Vorbezug der Rente aus der Pensionskasse
Die meisten Pensionskassen erlauben einen Renteneintritt ab dem Alter von 60 Jahren, einige sogar mit 58. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse, um herauszufinden, welche Regelung auf Sie zutrifft.
Bei einem vorzeitigen Bezug des Altersguthabens aus der Pensionskasse wird Ihre Rente ebenfalls gekürzt, je früher der Bezug beginnt, desto grösser fällt die Kürzung aus. Wie genau Ihre Rente bei einer Frühpensionierung aussehen wird, können Sie bei Ihrer Pensionskasse erfahren. Diese stellt Ihnen auf Anfrage verschiedene Berechnungen bereit, sodass Sie nachvollziehen können, welche Beträge Sie bei einer vorzeitigen Pensionierung erhalten würden.
Entscheiden Sie sich für den vorzeitigen Renteneintritt, können Sie selbst bestimmen, ob Sie das Altersguthaben auf einmal oder als lebenslange Rente beziehen möchten. Bedenken Sie dabei, dass auf die Auszahlungen Steuern gezahlt werden müssen. Besonders bei einer einmaligen Auszahlung kann die Steuerlast empfindlich ansteigen.
Frühpensionierung ohne Verlust kaum möglich
Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden: Eine vorzeitige Pensionierung, ohne sich finanziell zumindest ein bisschen einzuschränken, ist kaum möglich. Berechnen Sie deshalb vor der Entscheidung unbedingt genau, wie viel Rente Sie erhalten würden und welche Kosten Sie bis zum regulären Renteneintritt weiterhin tragen müssten. Können Sie die entstehende Einkommenslücke nicht ohne Weiteres abfedern, sollten Sie entsprechend privat vorsorgen oder über Alternativen zur Frühpensionierung nachdenken.
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Alternative: Teilpensionierung
Eine gute Alternative zum kompletten Vorbezug stellt die Teilpensionierung dar: Sie verringern Ihr Arbeitspensum schrittweise, bis Sie schliesslich komplett in den Ruhestand übergehen. Dies ermöglicht Ihnen nicht nur einen sanften Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, sondern bietet auch bessere finanzielle Möglichkeiten im Vergleich zur Frühpensionierung.
Teilpensionierung ohne Rentenbezug
Eine Teilpensionierung ohne Rentenbezug ist mit den geringsten Verlusten verbunden. Lediglich in der Pensionskasse müssen Sie kleinere Einbussen hinnehmen, da Sie in der Teilpensionierung nur noch Beiträge auf eine Teilzeitarbeit entrichten und Sie somit nicht mehr die Maximalrente erreichen. Bei einer schrittweisen Reduzierung sind die Verluste allerdings überschaubar. Möchten Sie auch diese vermeiden, können Sie Ihre Einzahlungen mit einem freiwilligen Einkauf ergänzen, sodass Sie wieder den Maximalbetrag erreichen.
Teilpensionierung mit Rentenbezug
Bei einer Pensionierung in mehreren Schritten können Sie auch Ihre Rente in Teilschritten beziehen. In der AHV-Rente können Sie ab 63 Jahren einen reduzierten Betrag erhalten: Arbeiten Sie noch zu 80%, können Sie Ihre Rente zu 20% erhalten. Die AHV erlaubt eine schrittweise Pensionierung in maximal drei Teilschritten. Die Teilpensionierung hat in der AHV gegenüber der Frühpensionierung ausserdem einen entscheidenden Vorteil: Sie müssen keine zusätzlichen AHV-Beiträge entrichten. Die Beiträge, die auf Ihren Lohn in Teilzeit berechnet werden, reichen aus, um die Beitragspflicht zu erfüllen.
In der Pensionskasse können Sie im selben Alter mit der Teilpensionierung beginnen, in dem auch eine Frühpensionierung erstmals möglich wäre. Die Berechnung erfolgt ebenfalls anhand des aktuellen Arbeitspensums: Wer 60% arbeitet, kann 40% des Altersguthabens erhalten. In der Pensionskasse haben Sie die Wahl, ob Sie sich die Rente auf einmal, in mehreren Teilbeträgen oder als lebenslange Rente auszahlen lassen. Erlaubt sind bis zu drei Teilschritte, bei einer Entscheidung für die lebenslange Rentenzahlung sogar mehr.
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Statt Vorbezug: Private Vorsorge zur Überbrückung
Der Vorbezug der Rente ist in den meisten Fällen mit empfindlichen Verlusten verbunden. Möchten Sie diese vermeiden, ohne auf die vorzeitige Pensionierung zu verzichten, sollten Sie privat vorsorgen, um die entstehende Lücke zu schliessen. Dazu haben Sie vielfältige Möglichkeiten:
Säule 3a
Säule 3a der privaten Altersvorsorge umfasst Lebensversicherungen und Banklösungen, die steuerlich besonders begünstigt sind: Bis zu einem bestimmten Maximalbetrag können die Einzahlungen jedes Jahr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Allerdings müssen die Produkte dafür ein paar Bedingungen erfüllen:
- Mindestens fünf Jahre Laufzeit
- Auszahlung frühestens mit 60 Jahren
- Auszahlung auf einen Schlag
- Abschluss mit maximal 60 Jahren
Säule 3a kann sich lohnen, erfordert aber eine gute Planung. Zur Überbrückung einer Einkommenslücke bei der Frühpensionierung eignet sie sich sehr gut: Da die Auszahlung ab 60 Jahren möglich ist, können Sie diese Vorsorge zielgenau einsetzen, um die Jahre zwischen Frühpensionierung und regulärem Rentenalter zu überbrücken. Wer frühzeitig plant und die Maximalsumme regelmässig ausschöpft, ist mit Säule 3a als Ergänzung zur beruflichen Vorsorge bestens ausgestattet.
Säule 3b
Eine flexible Alternative zur gebundenen Vorsorge ist die freie Vorsorge über Säule 3b. Hier haben Sie die freie Auswahl: Sparpläne, Versicherungen, Aktien, Immobilien und viele andere Anlageprodukte stehen zur Auswahl. Zur Überbrückung einer Einkommenslücke von wenigen Jahren eignet sich auch diese Vorsorgeform sehr gut: Sie können ein Produkt wählen, das die errechnete Lücke genau schliesst und zu Ihren finanziellen Bedürfnissen passt. Ein Vorteil ist hier vor allem die Flexibilität: Möglich sind auch kurzfristige Geldanlagen oder Konten, bei denen eine spontane Entnahme möglich ist.
Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden: Eine private Altersvorsorge als Ergänzung zur obligatorischen Vorsorge ist immer eine gute Wahl. Sie bilden zusätzliches Kapital für das Alter, können mögliche Einkommenslücken schliessen und sparen mit einigen Vorsorgeprodukten sogar Steuern. Wichtig ist hier vor allem eine gute Planung: Je früher Sie beginnen und je besser Sie sich mit Ihrer Vorsorge auseinandersetzen, desto komfortabler und sorgenfreier können Sie Ihren Ruhestand geniessen.
- Eine Frühpensionierung ist fast immer mit finanziellen Verlusten verbunden
- Besonders bei einer Frühpensionierung mit vorzeitigem Rentenbezug kann eine grosse Einkommenslücke entstehen
- Mit privater Vorsorge kann man die Einkommenslücke schliessen oder verkleinern
- Die Teilpensionierung ist eine gute Alternative, bei der die Einbusse deutlich geringer ausfallen
Unser Fazit
Eine Frühpensionierung erscheint verlockend, sollte aber gut geplant sein. Andernfalls drohen deutliche finanzielle Einbussen: Mit jedem Jahr, das Sie früher in Rente gehen, verringert sich die Rente insgesamt. Rechnen Sie deshalb vor der Frühpensionierung genau aus, ob und unter welchen Umständen Sie sich diese leisten können. Bedenken Sie dabei auch, dass Sie bestimmte Beträge weiterhin erbringen müssen, bis Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Prüfen Sie auch mögliche Alternativen: Vielleicht können Sie die Lücke durch private Vorsorge schliessen oder statt der Frühpensionierung eine Teilpensionierung anstreben.
Immer eine gute Ergänzung zur beruflichen Vorsorge ist die private Vorsorge in der dritten Säule. Diese schafft einen zusätzlichen Spielraum und kann bei guter Planung auch dazu eingesetzt werden, die Frühpensionierung zu finanzieren. Fordern Sie am besten noch heute Ihr individuelles Angebot an und investieren Sie in Ihre private Vorsorge – so stehen Ihnen später alle Wege offen, ohne, dass Sie sich finanziell einschränken müssen.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.ch.ch – Verschobene Pensionierung
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