Wer erwerbstätig ist, trägt immer ein gewisses Risiko, denn leider kann es passieren, dass man einen Unfall erleidet oder eine Krankheit bekommt, die einen dazu zwingt, teilweise oder sogar ganz aus dem Berufsleben auszusteigen. Dafür gibt es Versicherungen gegen Erwerbsunfähigkeit – diese schützen Sie und Ihre Familie auch im schlimmsten Fall vor finanziellen Engpässen. Hier erfahren Sie, wie eine Erwerbsunfähigkeitsrente in der Schweiz funktioniert und welche Möglichkeiten Sie bei der Auswahl haben.
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Rente bei Erwerbsunfähigkeit: Regelmässige Auszahlungen
Tritt bei Ihnen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eine Erwerbsunfähigkeit ein, bekommen Sie von Ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine regelmässige Rente ausgezahlt, meist erfolgt die Auszahlung monatlich oder vierteljährlich. Auch ein jährlicher Auszahlungsrhythmus ist möglich.
Mit dieser Rente können Sie die Zahlungen aus der 1. und 2. Säule ergänzen und vermeiden so, dass zwischen Ihrem bisherigen Einkommen und den während der Erwerbsunfähigkeit erhaltenen Zahlungen eine Lücke entsteht. Schon bei Abschluss sollten Sie deshalb darauf achten, dass Sie Auszahlungen in entsprechender Höhe vereinbaren. Im Idealfall steht Ihnen in der Erwerbsunfähigkeit ein vergleichbares Einkommen wie zu gesunden Zeiten zur Verfügung.
Unfallversicherung: Keine Absicherung bei Krankheitsfolgen
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schliessen keine Versicherung für Erwerbsunfähigkeit ab, weil sie davon ausgehen, dass der Unfallschutz über den Arbeitgeber ausreichend ist. Dabei bedenken Sie aber nicht, dass diese Versicherung, wie der Name schon sagt, ausschliesslich bei Unfällen und deren Folgen greift. Bei einer Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit stehen sie dann ohne Unterstützung da – obwohl dies in der Schweiz deutlich häufiger der Grund für eine Erwerbsunfähigkeit ist. Aktuell sind 90 Prozent aller Erwerbsunfähigen in der Schweiz aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage, selbstständig für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Erwerbsunfähigkeitsrente in Säule 3a und Säule 3b möglich
Bei der Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit handelt es sich um eine reine Risikoversicherung, die kein Kapital bildet. Dennoch ist ein Abschluss auch in Säule 3a möglich: Zwar bilden Sie damit kein Guthaben für das Alter, können aber dennoch von den steuerlichen Vorteilen profitieren – bis zu einer Summe von 7'258 Franken können Sie die jährlichen Einzahlungen nämlich von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Sehr beliebt sind in Säule 3a auch gemischte Lebensversicherungen, die einen Risikoanteil mit einem kapitalbildenden Anteil kombinieren. So können Sie sich mit nur einer Police sowohl gegen Erwerbsunfähigkeit absichern als auch eine private Altersvorsorge bilden und sparen zusätzlich noch Steuern. Neben der Erwerbsunfähigkeit können Sie mit einer solchen Police auch den Todesfall versichern, damit Ihre Familie in jeder Situation umfassend versorgt ist.
Prämienhöhe vor allem abhängig vom beruflichen Risiko
Wie viel Sie für eine Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit bezahlen müssen, ist vor allem abhängig von dem Beruf, den Sie ausüben: Je höher in Ihrem Beruf das Risiko ist, zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden, desto höher fällt die Prämie aus. So zahlen zum Beispiel Elektriker in der Regel höhere Beiträge als Sachbearbeiter. Die Tätigkeit ist aber nicht der einzige Faktor, der auf die Prämie Einfluss hat. Ebenfalls wichtig ist Ihr Alter, Ihr aktueller Gesundheitszustand und Ihr Lebensstil. Meist greift hier der simple Grundsatz, dass die Prämie kostspieliger wird, je höher das Risiko für die Versicherung ist.
Auszahlung: Höhe abhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit
Beim Abschluss der Versicherung sollte Ihnen auch klar sein, dass nicht in jedem Fall der volle Betrag der vereinbarten Rente ausgezahlt wird. Vielmehr kommt es darauf an, welcher Grad der Erwerbsunfähigkeit bei Ihnen festgestellt wird, da die Versicherung davon ausgeht, dass mit einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit zumindest eine Erwerbstätigkeit in kleinerem Umfang möglich ist.
Diese drei Stufen gelten bei der Auszahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente:
- Keine Auszahlung bis zu einer Erwerbsunfähigkeit von 25 Prozent
- Zahlung einer Teilrente bei einer Erwerbsunfähigkeit von 25 bis 69 Prozent
- Ab einer Erwerbsunfähigkeit von 70 Prozent wird die Rente schliesslich in voller Höhe ausgezahlt
Die genaue Höhe der Teilrente ist abhängig vom festgestellten Grad der Erwerbsunfähigkeit: Zur Feststellung des Grades der Erwerbsunfähigkeit werden Sie untersucht und die Ergebnisse werden der Versicherung gemeldet. Diese teilt Ihnen dann mit, welcher Betrag Ihnen tatsächlich ausgezahlt wird.
Unser Fazit
Auch wenn man die Gedanken daran gerne beiseite schiebt, sollte man nicht vergessen, dass die Zukunft nicht immer nur Freude bringt und auch für den Ernstfall vorsorgen. So stellen Sie sicher, dass Sie sich in schlechten Zeiten nicht auch noch Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen müssen.
Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung schliessen Sie die Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und Ihrem bisherigen Einkommen und sichern so auch Ihre Familie ab. Fordern Sie am besten unseren individuellen Vergleich der Lebensversicherungen an und finden Sie den Tarif, der am besten zu Ihrem Leben pass
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.swisscanto-stiftungen.ch – Erwerbsunfähig wegen Krankheit: Was sieht das BVG vor?
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