Jedes Jahr, wenn die neuen Prämien für die Grundversicherung veröffentlicht werden, denken viele Schweizerinnen und Schweizer über einen Wechsel der Krankenversicherung nach. Allerdings vollziehen nur wenige tatsächlich den Wechsel, oft, weil sie den Aufwand scheuen oder die Fristen für einen Wechsel nicht bekannt sind. Versicherung-Schweiz informiert Sie deshalb darüber, bis wann Sie in diesem Jahr Ihre Krankenkasse wechseln können und worauf Sie dabei achten sollten.
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Kündigungsfrist 30. November
In der Grundversicherung haben Sie immer zum Jahreswechsel die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu kündigen und in ein anderes Modell oder zu einer anderen Versicherung zu wechseln. Dabei müssen Sie eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten, was bedeutet, dass die Kündigung bis zum 30. November bei Ihrem bisherigen Versicherer eingehen muss. Halten Sie diese Frist ein, ist eine Kündigung Ihres bisherigen Vertrags ohne Probleme möglich. Unbedingt bedenken sollten Sie dabei, dass als Kündigungsdatum der tatsächliche Eingang der Kündigung bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter gemeint ist, der Poststempel reicht dafür nicht aus. Schicken Sie Ihre Kündigung im Zweifel lieber einige Tage früher los, wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen.
Die Kündigung der Grundversicherung ist nur gültig, wenn Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer keine Zahlungsrückstände aufweisen. Schulden Sie Ihrem Versicherer zum Zeitpunkt der Kündigung noch Geld, können Sie die verbliebenen vier Wochen dafür nutzen, diese Rückstände auszugleichen. Bis zum 30. Dezember müssen die Rückstände der Zahlungen ausgeglichen sein. Gelingt Ihnen dies nicht oder gehen die Zahlungen erst im neuen Jahr ein, ist Ihre Kündigung ungültig und Sie bleiben vorerst bei Ihrem alten Anbieter versichert.
Kündigung zum 30. Juni im Standard-Modell bei Franchise von 300 Franken
Sind Sie mit der niedrigsten Franchise von 300 Franken (Kinder: 0 Franken) in einem Standard-Modell mit freier Arztwahl versichert, haben Sie zusätzlich zu dem Termin am Jahresende auch die Möglichkeit, Ihre Versicherung zur Jahresmitte zu kündigen. In diesem Fall gilt aber eine längere Kündigungsfrist von drei Monaten, die Kündigung muss Ihrem bisherigen Versicherer also bis zum 30. März vorliegen. Auch hier gilt der tatsächliche Eingang bei der Versicherung und nicht der Poststempel.
Wechsel unkompliziert möglich
Den Wechsel der Grundversicherung scheuen viele Versicherte, da Sie den bürokratischen Aufwand fürchten. Das ist allerdings unbegründet, denn der Wechsel ist unkompliziert und mit wenigen Schritten erledigt. Zudem kann er sich finanziell in vielen Fällen deutlich lohnen: Mit einem Wechsel in einen günstigeren Tarif oder zu einem Versicherer mit niedrigeren Beiträgen lassen sich pro Jahr einige hundert Franken sparen – wer regelmässig vergleicht und den Wechsel nicht scheut, kann sogar vierstellige Beträge einsparen! Zögern Sie also nicht, verschiedene Tarife zu vergleichen und einen Wechsel in Betracht zu ziehen, besonders, wenn Ihre Prämien zum wiederholten Mal erhöht werden.
Andere Fristen und Daten in der Zusatzversicherung
Für Zusatzversicherungen gelten andere Fristen und Daten als für die Grundversicherung, in der Regel haben diese eine Kündigungsfrist von drei Monaten oder länger. Möchten Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Anbieter, welche Regeln und Fristen für die Kündigung dieser Versicherung gelten.
Unser Fazit
Ein regelmässiger Vergleich der verschiedenen Tarife ist unabdingbar, wenn Sie nicht zu viel für Ihre Grundversicherung bezahlen wollen. Wir empfehlen, mindestens einmal im Jahr die verschiedenen Tarife zu vergleichen, um die beste und günstigste Variante zu finden. Unterstützung bietet Ihnen unser individueller Vergleich der Grundversicherungen, mit dem Sie die verschiedenen Kosten und Tarife unkompliziert miteinander vergleichen können. Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Vergleich an, optimieren Sie Ihre Versicherungssituation und stellen Sie sicher, die beste Versicherung zum besten Preis zu erhalten!
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