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Wer schwanger ist oder dies in der nahen Zukunft plant, möchte natürlich die bestmögliche medizinische Versorgung für sich und den heranwachsenden Nachwuchs erhalten. Sowohl die Grundversicherungen als auch die Zusatzversicherungen haben viele verschiedene Leistungen für werdende Eltern in den Katalogen. Wir haben für Sie recherchiert, welche Behandlungen Sie in der Schwangerschaft über die Grundversicherung erhalten und mit welcher Zusatzversicherung Sie diese Behandlungen sinnvoll ergänzen können.

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Grund­versicherung: Identische Leis­tungen dank gesetzlichem Leistungs­katalog

Da die Kostenübernahme der Grundversicherung gesetzlich festgelegt ist, unterscheiden sich die Leistungen der einzelnen Anbieter auch für Schwangere nicht voneinander. Auf welche Art die Leistungen erbracht werden, ist natürlich abhängig vom gewählten Modell. Für die Gynäkologin oder den Gynäkologen gilt es aber auch in vom Standardmodell abweichenden Tarifen Wahlfreiheit und Sie können diese(n) direkt aufsuchen, ohne vorher Ihren Hausarzt oder Ihre HMO-Praxis zu kontaktieren.

Diese Leis­tungen in der Schwanger­schaft über­nimmt die Grund­versicherung

Die Schweizer Grundversicherung bietet für Schwangere bereits eine umfassende Leistungsübernahme, um die Gesundheit von Mutter und Kind über den gesamten Verlauf der Schwangerschaft sicherzustellen. Sind Sie schwanger, übernimmt die Grundversicherung bis zur Geburt diese medizinischen Leistungen:

Auch nach der Geburt können Sie verschiedene Untersuchungen und Behandlungen ohne eine zusätzliche Versicherung in Anspruch nehmen:

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Im Zweifel Kostengutsprache einforderns

Nicht bei jeder Untersuchung ist sofort klar, ob diese von der Grundversicherung erstattungsfähig ist, manchmal kommt dies auch auf den Einzelfall und die vorangegangenen Untersuchungen an. Fordern Sie deshalb im Zweifel immer eine Bestätigung der Kostenübernahme von Ihrer Grundversicherung an, um unerwartete Rechnungen zu vermeiden.

Leis­tungen der Grund­versicherung für Schwangere ohne Selbst­behalt und Franchise

Die Grundversicherung bietet werdenden Müttern einen weiteren Vorteil in der Schwangerschaft, denn alle Leistungen können ohne Eigenbeteiligung, also ohne Selbstbehalt und Franchise in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt ab Schwangerschaftswoche 13 bis inklusive acht Wochen nach der Geburt und greift auch bei Leistungen, die nicht direkt mit der Schwangerschaft in Verbindung stehen. Zu den Leistungen nach der Geburt zählt auch der Spitalaufenthalt des Babys – auch hierfür werden alle Kosten ohne Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung der Mutter übernommen. Nur, wenn das Baby nach der Geburt erkrankt, ist die Grundversicherung des Babys zuständig, dann wird auch der 10prozentige Selbstbehalt erhoben.

Hebammen: Per Gesetz Ärzten gleich­gestellt

Ob die genannten Leistungen von einem Arzt/einer Ärztin oder einer Hebamme erbracht werden, ist für die Grundversicherung unerheblich. Denn Hebammen sind per Gesetz Ärzten gleichgestellt, die Kosten für die Hebamme können dementsprechend über die Grundversicherung abgerechnet werden. Dies gilt natürlich nur für die im Leistungskatalog festgehaltenen Behandlungen.

Zusatz­versicherung: Weitere Leis­tungen in und nach der Schwanger­schaft

Auch wenn die Grundversicherung alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen übernimmt, haben viele werdende Eltern das Bedürfnis nach einer noch umfassenderen Betreuung, besonders, wenn es das erste Kind ist, das sich auf den Weg macht. Dies haben die Zusatzversicherer erkannt und bieten deshalb verschiedene Tarif an, die es während und nach der Schwangerschaft möglich machen, weitere Leistungen zu erhalten. Dazu gehören zum Beispiel die Auszahlung von Stillgeld, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer für die Geburt.

Zusatz­versicherung für Schwangere: Warte­zeit beachten

Eine Zusatzversicherung, die besonders in der Schwangerschaft genutzt werden soll, muss frühzeitig abgeschlossen werden, denn in den meisten Tarifen gibt es eine Wartezeit, bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden können. Am besten schliessen Sie eine solche Zusatzversicherung dann ab, wenn Sie mit der Familienplanung beginnen oder sicher sind, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt Kinder bekommen möchten. Ein Abschluss zu Beginn der Schwangerschaft reicht in der Regel nicht aus, da die Wartezeit meist zwischen neun Monaten und zwei Jahren beträgt.

Diese Versicher­ungen bieten umfassende Leis­tungen für Schwangere

Für zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft können Sie zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Eine Versicherung, die ausschliesslich bei Schwangerschaft greift, existiert bisher nicht am Markt – je nach gewünschten Leistungen kommen deshalb unterschiedliche Tarife in Frage. Am wichtigsten ist wohl die Unterscheidung zwischen ambulanten Tarifen und Tarifen fürs Spital. Eine Spitalversicherung ist vor allem für die Zeit der Geburt sinnvoll, denn diese übernimmt zum Beispiel die Kosten für die Unterbringung in einem Einzelzimmer, auch in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Häufig werden auch die Kosten für die Unterbringung des Vaters im Spital übernommen, sodass dieser nicht nur bei der Geburt selbst, sondern auch in den Tagen nach der Geburt rund um die Uhr für die frischgebackene Mutter und das Baby da sein kann. Ebenfalls möglich mit einer solchen Zusatzversicherung ist die Geburt in einem privaten Geburtshaus oder die Kostenübernahme für einen Wunsch-Kaiserschnitt, der ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt wird.

Ambulante Zusatzversicherungen bieten weitere Leistungen für Schwangere, die je nach Tarif variieren können. Übernommen werden zum Beispiel die Kosten für Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel, weitere Untersuchungen per Ultraschall auch bei Nicht-Risiko-Geburten, Rückbildungskurse oder die Zahlung von Stillgeld an die frischgebackene Mutter.

Es gibt also nicht „die eine“ richtige Zusatzversicherung in der Schwangerschaft, vielmehr gibt es verschiedene Möglichkeiten und Tarife, die unterschiedliche Aspekte und Bedürfnisse abdecken. Wichtig ist vor allem, sich aufgrund der Karenzfrist frühzeitig mit der Frage nach der passenden Zusatzversicherung auseinanderzusetzen, wenn man in der Schwangerschaft zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen möchte.

Unser Fazit

Eine Schwangerschaft ist eine wunderbare, aber auch aufregende Zeit für die werdenden Eltern. Besonders beim ersten Kind sind die Sorgen oft gross und die von der Grundversicherung übernommenen Leistungen entsprechen zwar der medizinischen Notwendigkeit, reichen aber nicht aus, um gänzlich unbesorgt durch die Schwangerschaft zu gehen. Auch im Spital wünschen sich viele eine besondere Betreuung in dieser emotionalen Zeit. All dies lässt sich mit einer Zusatzversicherung problemlos ermöglichen, sofern diese rechtzeitig abgeschlossen wird. Wer mit der Familienplanung beginnt, sollte sich deshalb direkt damit auseinandersetzen, welche Leistungen in der Schwangerschaft übernommen werden sollen und anschliessend die passende Zusatzversicherung abschliessen.

Unterstützung bei der Auswahl bietet Ihnen unser persönlicher Vergleich der Zusatzversicherungen, der Ihnen alle nötigen Informationen zu den gewünschten Tarifen liefert. Kümmern Sie sich frühzeitig um den passenden Versicherungsschutz, sodass Sie Ihre Schwangerschaft ohne Sorgen geniessen und sich ganz auf die kommende Zeit als Familie konzentrieren können!

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