Der Abschluss einer Lebensversicherung dient vor allem zwei Zwecken: Der Absicherung von Familie und Angehörigen im Todesfall sowie der privaten Altersvorsorge. In vielen Fällen ist eine Lebensversicherung sogar eine rentable und sehr empfehlenswerte Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen.
Besonders lohnenswert kann eine Lebensversicherung in der Säule 3a sein, da diese besondere steuerliche Vorteile geniesst. Doch auch in Säule 3b finden sich verschiedene attraktive Versicherungsmöglichkeiten. Welche Varianten der Versicherung es gibt und welche Auszahlungsmöglichkeiten diese bieten, haben wir für Sie zusammengefasst.
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Verschiedene Arten der Lebensversicherung
Abhängig vom Zweck, dem die Versicherung dienen soll, gibt es derzeit am Markt zwei Arten von Lebensversicherungen, ausserdem Mischformen, die Aspekte beider Arten kombinieren.
Risikolebensversicherungen
Diese Versicherung dient der Absicherung von Hinterbliebenen, sollten Sie selbst zu Tode kommen. Man zahlt über einen bestimmten Zeitraum eine vorher vereinbarte Prämie, die der Familie im Todesfall die Auszahlung einer bestimmten Summe garantiert.
Einige Versicherer bieten auch zusätzliche Bausteine zur Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit an. Allerdings geht mit dem Abschluss ein gewisses Risiko einher: Tritt der Schadensfall in diesem Zeitraum nicht ein, wird nichts ausgezahlt, auch die Beiträge bekommen Sie nicht zurück.
Kapitalbildende Lebensversicherungen
In einer kapitalbildenden Lebensversicherung baut man über regelmässige Einzahlungen eine gewisse Sparsumme auf, für die man dann Zinsen erhält. Sie ähnelt damit einem Sparplan, allerdings in Form einer Versicherung. Kapitalbildende Lebensversicherungen haben für gewöhnlich eine hohe Laufzeit und werden zu Beginn des Rentenalters ausgezahlt. Sie eignen sich deshalb besonders als langfristige Anlagestrategie.
Gemischte Form der Lebensversicherung
Die meisten in der Schweiz abgeschlossenen Lebensversicherungen sind mittlerweile gemischte Formen aus Risiko- und kapitalbildender Versicherung: Im Schadensfall innerhalb der Laufzeit wird eine bestimmte Risikosumme ausgezahlt, nach Ablauf der Laufzeit hat der Versicherungsnehmer dann Anspruch auf die Auszahlung der angesparten Summe.
Somit kann man durch den Abschluss einer Versicherung gleich zwei Risiken abdecken und mit einem Tarif Erwerbsunfähigkeit, Todesfallrisiko und Altersvorsorge abdecken.
- Eine Risikolebensversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen finanziell, wenn Ihnen etwas zustösst
- Kapitalbildende Lebensversicherungen dienen dem Aufbau von Kapital, meist zur Altersvorsorge
- Gemischte Lebensversicherungen vereinen beide Modelle miteinander
- Wer mit nur einer Police gleichzeitig für das Alter vorsorgen und sich vor Risiken schützen will, ist mit einer gemischten Lebensversicherung gut beraten
Bei der Berechnung der möglichen Sparsumme und der jährlichen Einzahlungen sollten Sie unbedingt eventuelle Steuervorteile miteinbeziehen. So sind beispielsweise Einzahlungen in Säule 3a steuerbefreit bis zu einem bestimmten jährlichen Maximalbetrag möglich.
Auszahlung: Auf den Zeitpunkt kommt es an
Bei kapitalbildenden und gemischten Lebensversicherungen wird zu Beginn des Vertrags ein Auszahlungstermin festgelegt, an dem die Sparsumme inklusive Zinsen ausgezahlt wird. Dieser Zeitpunkt liegt normalerweise im Rentenalter, kann aber vom Versicherten auch früher gewählt werden – bei Abschluss im jungen Erwachsenenalter kann sich eine Lebensversicherung auch mit kürzerer Laufzeit lohnen. So kann eine Lebensversicherung auch als feste Geldanlage genutzt werden, um in einem bestimmten Alter über Kapital zu verfügen.
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Reguläre Auszahlung
Eine Lebensversicherung sollte nach Möglichkeit nicht frühzeitig gekündigt werden, sondern über die volle Laufzeit aufrechterhalten werden. Nur so kann die vertraglich vereinbarte Summe auch tatsächlich ausgezahlt werden. Dies sollten Sie vor dem Abschluss einer Lebensversicherung bedenken.
Neben der Lebensversicherung sollte in jedem Fall mindestens eine flexible Geldanlage existieren, auf die bei Bedarf auch kurzfristig zugegriffen werden kann.
Frühe Auszahlung: Rückkauf der Versicherung
Möchte ein Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigen, spricht man vom Rückkauf der Versicherung. In diesem Fall muss man allerdings damit rechnen, die einbezahlten Prämien in nicht voller Höhe zurückzuerhalten, in den meisten Fällen macht man mit dem Rückkauf der Versicherung ein Verlustgeschäft.
Erkundigen Sie sich unbedingt vor einem Vertragsabschluss nach den Bedingungen für einen Rückkauf. Sind Sie unsicher, ob Sie die vereinbarten Einzahlungen immer in voller Höhe leisten können, halten Sie Ausschau nach flexiblen Prämienmodellen. Diese Versicherungen bieten die Möglichkeit, die Prämien bei finanziellen Engpässen über einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren oder auszusetzen.
- Eine Risikoversicherung können Sie nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit kündigen
- Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist eine frühzeitige Auflösung mit Verlusten verbunden
- Lebensversicherungen in Säule 3a erlauben eine vorzeitige Kündigung nur in bestimmten Situationen, zum Beispiel bei einem Umzug ins Ausland
- Sorgen Sie für einen schnell verfügbaren Notgroschen, um die kapitalbildende Versicherung auch bei finanziellen Engpässen aufrechterhalten zu können
Unser Fazit
Lebensversicherungen sind in vielen Fällen eine gute Form der Risikoabsicherung, sollten aber vor dem Abschluss genau geprüft werden. Die Rendite kann, je nach gewähltem Produkt, sehr unterschiedlich ausfallen, und auch die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich häufig in einigen Punkten.
Nehmen Sie sich Zeit, verschiedene Tarife zu vergleichen, und zögern Sie nicht, die Anbieter mit Ihren Fragen zu kontaktieren. Schliesslich gehen Sie mit einer Lebensversicherung eine langfristige Verpflichtung ein, die gut überlegt sein sollte. Nur so können Sie die optimale Versicherungslösung finden, die zu Ihren Wünschen passt und Sie finanziell nicht unnötig belastet. Fordern Sie hier unseren grossen Vergleich der Lebensversicherungen an, um den passenden Tarif für Ihre Vorsorge zu finden.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.zg.ch – Steuerbarkeit von Leistungen aus Lebensversicherungen
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