Im Jahr 2022 wurde sie beschlossen, nun tritt sie nach und nach in Kraft: Die AHV-Reform hebt das Rentenalter für Frauen stufenweise an, sodass nun Männer und Frauen gleichermassen mit 65 ins Rentenalter kommen – bisher lag das Alter für den Renteneintritt von Frauen bei 64 Jahren. Was das im Einzelnen bedeutet und welches Rentenalter für Sie jetzt gilt, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst. Ausserdem erfahren Sie, welchen Einfluss die Reform auf Ihre private Altersvorsorge gibt und was Sie bei bereits vorhandenen Versicherungen und bei Neuabschlüssen beachten sollten.
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Diese Änderungen bringt AHV 21
Die wichtigste und bekannteste Änderung ist sicherlich die Erhöhung des Referenzalters zum Renteneintritt für Frauen. Allerdings wurden daneben noch ein paar weitere Punkte beschlossen, die ebenfalls Änderungen bewirken.
Rentenalter von Frauen: Stufenweiser Anstieg ab 2025
Mit der Änderung „AHV 21„ wurde entschieden, dass das reguläre Alter für den Renteneintritt von Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wird, wodurch Männer und Frauen zukünftig gleich lang arbeiten müssen. Diese Änderung geschieht stufenweise, damit die Auswirkungen für Personen, die aktuell kurz vor dem Eintritt in die Rente stehen, nicht zu drastisch sind. Die stufenweise Erhöhung ist wie folgt gestaltet:
- Für Jahrgang 1961 gilt ein Renteneintrittsalter von 64 Jahren und drei Monaten
- Für Jahrgang 1962 liegt das Renteneintrittsalter bei 64 Jahren und sechs Monaten
- Für Jahrgang 1963 gilt ein Renteneintrittsalter von 64 Jahren und neun Monaten
- Ab Jahrgang 1964 gilt für alle das einheitliche Renteneintrittsalter von 65 Jahren
Um die Erhöhung des Rentenalters abzufedern, wurden für die Jahrgänge 1961-1969 Zuschläge zu den staatlichen Renten beschlossen. Die Höhe des Zuschlags ist dabei abhängig vom bisherigen Einkommen und dem konkreten Geburtsjahr. Der minimale Zuschlag liegt bei 25 Franken, der höchste bei 160. Anspruch auf einen solchen Zuschuss hat man aber nur, wenn die Rente nicht vorzeitig bezogen wird.
Flexibler Bezug der Rente ab 63
Insgesamt wurde der Bezug der Rente deutlich flexibler gestaltet. Ab diesem Jahr können Sie die AHV-Rente bereits im Alter von 63 erstmals beziehen, ein Aufschub ist nun bis zum Alter von 70 Jahren möglich. Zudem ist der Eintritt in die Rente jetzt auch monatsweise gestattet, man kann also beispielsweise zur Jahresmitte in Rente gehen. Es besteht ausserdem die Möglichkeit, die Arbeit aufzugeben, die Rente aber erst zu einem späteren Zeitpunkt zu beziehen. Frauen der Jahrgänge 1961.1969 können sich bereits mit 62 für einen vorzeitigen Bezug entscheiden.
Bei dieser Regelung gilt: Wer vor dem gesetzlichen Alter in die Rente eintritt, muss mit Abzügen rechnen. Wer dagegen über 65 hinaus arbeitet, bekommt einen Zuschlag auf die staatliche Rente – je länger Sie arbeiten, desto mehr Rente bekommen Sie.
Anrechnung der Einzahlungen nach 65
Eine weitere Änderung betrifft die Anrechnung der Beiträge, die Sie leisten, wenn Sie über 65 hinaus arbeiten und mehr als 1400 Franken pro Monat verdienen. Bisher hatten diese Beiträge keinen Einfluss auf die Höhe der Rente, was sich nun ändert – zumindest, wenn Sie die Maximalrente noch nicht erreicht haben.
Verdienen Sie mehr als 1400 Franken, sind aber mit Ihrer Rentenhöhe bereits zufrieden, können Sie sich nun auch dafür entscheiden, nicht den vollen Betrag anrechnen zu lassen. Stattdessen können Sie auf den Freibetrag von 1400 Franken Beiträge entrichten und alles, was darüber hinausgeht, beitragsfrei für sich nutzen.
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Private Vorsorge: Das ändert sich für Sie
Auch auf die private Vorsorge hat das neue Rentenalter Einfluss. Vor allem bei Lebensversicherungen in der dritten Säule kommt es deshalb zu Verschiebungen.
Säule 3a: Bezug ein Jahr später
Für Säule 3a gilt weiterhin die Regel, dass der Bezug frühestens fünf Jahre vor dem Eintritt ins Rentenalter erfolgen kann. Da dieses sich nun für einige Gruppe verschiebt, muss auch der Bezug um den entsprechenden Zeitraum nach hinten verschoben werden. Eine Frau, die 1963 geboren wurde, kann die Auszahlung nun frühestens im Alter von 59 Jahren und neun Monaten erhalten, statt wie bisher mit 59 Jahren.
Säule 3b: Neues Alter für Bezug und Steuerfreiheit
Bei Lebensversicherungen in Säule 3b gibt es eine solche Verschiebung nicht, die Regelungen bleiben unverändert erhalten. Wollen Sie bei der Auszahlung keine weiteren Steuern bezahlen, müssen Sie darauf achten, dass die Lebensversicherung mindestens fünf Jahre lief und vor dem 66. Lebensjahr abgeschlossen wurde. Die Auszahlung selbst darf frühestens im Alter von 60 Jahren erfolgen.
Wer in Säule 3a oder Säule 3b von Steuervorteilen profitieren möchte, kommt um die Auszahlung des Gesamtbetrags nicht herum – eine Aufteilung in monatliche oder jährliche Zahlungen ist hier nicht vorgesehen. Möchten Sie die Gelder Ihrer privaten Vorsorge dennoch nicht auf einmal erhalten, können Sie Ihr Kapital auf mehrere Lebensversicherungen verteilen. Von staatlicher Seite gibt es hier keine Beschränkungen, solange Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Verteilen Sie dann die Auszahlungen der einzelnen Policen über mehrere Jahre, können Sie Ihr Kapital gestaffelt beziehen.
- Durch AHV 21 wird das gesetzliche Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre heraufgesetzt
- In den Jahrgängen 1960-1963 wird das Rentenalter schrittweise angepasst
- Der Bezug der Rente ist nun flexibler gestaltet
- Beitragszahlungen über das 65. Lebeensjahr hinaus werden jetzt ebenfalls angerechnet
- In der privaten Vorsorge verschiebt sich das Bezugsalter in Säule 3a für Frauen um ein Jahr, der Bezug ist nun frühestens mit 60 möglich
- Die Vorsorge in Säule 3b ist von der Reform nicht beeinflusst
Unser Fazit
Die Reform der AHV bringt verschiedene Anpassungen mit sich. Insgesamt sind diese Anpassungen für alle Schweizerinnen und Schweizer positiv, denn der Rentenbezug wird flexibler. Auch die Anrechnung von Beiträgen über das 65. Lebensjahr hinaus bedeutet eine grosse Verbesserung für viele Seniorinnen und Senioren. Die Auswirkungen der Reform auf die private Rente sind hingegen überschaubar – lediglich das Bezugsalter für die Auszahlung von Säule 3a verschiebt sich für Frauen leicht nach hinten.
Möchten Sie Ihre private Vorsorge optimieren oder sogar neu beginnen, lohnt sich ein Vergleich der unterschiedlichen Möglichkeiten. Mit einer geschickten Strategie ergänzen Sie die staatliche Rente um einen stattlichen Betrag und können im Ruhestand nicht nur den Lebensstandard halten, sondern sich auch den ein oder anderen Wunsch erfüllen. Fordern Sie am besten kostenlos unser individuelles Angebot an und bringen Sie Ihre Vorsorge auf den aktuellsten Stand!
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.swissinfo.ch – Ab 2024 wird AHV-Revision mit höherem Frauen-Rentenalter umgesetzt
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