Von der Zusatz­versicherung abgelehnt – Was nun?

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Da die Grundversicherung für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch ist, können Sie aufgrund einer Krankheit oder sonstigen Beschwerden von der Grundversicherung nicht abgelehnt werden. Anders sieht es jedoch bei den Zusatzversicherungen aus: Erst nach einer ausführlichen Gesundheitsdeklaration wird über die Aufnahme oder Ablehnung entschieden. In einigen Fällen wird auch eine Versicherungsdeckung mit Vorbehalt angeboten, welche die Behandlung der bereits vorhandenen Erkrankungen ausschliesst.

Wann die Zusatzversicherung abgelehnt wird und wie Sie bei einer Ablehnung vorgehen können, erfahren Sie hier.

Sie wurden von einer Zusatzversicherung abgelehnt? Wir helfen Ihnen ein anderes Angebot zu finden!

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Gesundheits­prüfung vor der Aufnahme

Bevor Sie eine Zusatzversicherung abschliessen können, müssen Sie Angaben dazu machen, wie Ihr aktueller Gesundheitszustand ist, welche Erkrankungen Sie haben und in der Vergangenehit hatten und welche gesundheitlichen Probleme bei Ihnen bereits festgestellt wurden. Manche Versicherer nutzen dafür einen Fragebogen, andere fordern Ihre ärztlichen Unterlagen an oder schicken Sie zu einer Untersuchung. Die Ergebnisse dieser Gesundheitsprüfung, kombiniert mit Ihrem Alter und einigen anderen Faktoren, haben entscheidend Einfluss darauf, ob die Versicherung Sie aufnimmt oder nicht.

Unabhängig davon, auf welche Weise Ihre Gesundheit überprüft wird, sollten Sie dabei nichts verschweigen und ehrlich auf alle Fragen antworten. Wird im Nachhinein festgestellt, dass Sie hier nicht ehrlich waren, können Ihnen die Versicherungsleistungen komplett gestrichen werden - auch bei Fällen, die gar nichts mit der verschwiegenen Information zu tun haben.

Gründe für die Ablehnung einer Zusatz­versicherung

Entscheidend für die Aufnahme in die Zusatzversicherung ist Ihr aktueller Gesundheitszustand ebenso wie Ihre gesundheitliche Verfassung in der Vergangenheit. Je gesünder Sie sind und je weniger Vorerkrankungen Sie haben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, in die Versicherung aufgenommen zu werden. Zur Berechnung Ihres individuellen Risikos werden Ihre Angaben und die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung herangezogen. Am Ende legt aber jeder Versicherer die Kriterien zur Bestimmung der Risiken selbst fest. So kann es passieren, dass Sie von einer Zusatzversicherung abgelehnt wurden, während Sie bei einer anderen Gesellschaft angenommen werden.

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Nach der Ablehnung durch den Ver­sicherer: Kann ich noch eine Zusatz­versicherung be­kommen?

Wurden Sie von einer Zusatzversicherung abgelehnt, ist das noch kein Grund zur Verzweiflung. Die folgenden Tipps können nach einer Ablehnung dabei helfen, doch noch eine Zusatzversicherungsdeckung zu erhalten:

Achtung
Keine Kündi­gung ohne verbindliche Zusage

Haben Sie bereits eine Zusatzversicherung und möchten diese wechseln, lautet das oberste Gebot: Kündigen Sie nicht, ohne eine verbindliche und vollständige Zusage des neuen Versicherers! Im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihren aktuellen Versicherungsschutz und werden von keiner neuen Gesellschaft angenommen.

  • In den Zusatzversicherungen gibt es keine Aufnahmepflicht
  • Jeder Versicherer legt selbst fest, wen er aufnimmt
  • Die Versicherer berechnen Ihr Risiko auf Basis Ihrer Angaben und Ergebnissen von Untersuchungen
  • Nach einer Ablehnung können Sie es bei anderen Zusatzversicherern probieren, da die Kriterien nicht einheitlich sind
  • Je jünger und gesünder eine Person ist, desto besser sind ihre Chancen, von einer Zusatzversicherung aufgenommen zu werden

Unser Fazit

Von einer Zusatzversicherung abgelehnt zu werden ist ärgerlich, trotzdem bedeutet es nicht, dass Sie keinen vergleichbaren Versicherungsschutz erhalten können. Stattdessen lohnt es sich, Anfragen bei mehreren Versicherern zu stellen, da Risiken von jedem Anbieter unterschiedlich eingestuft werden.

Benötigen Sie Hilfe beim Abschluss Ihrer gewünschten Zusatzversicherung? Unsere geschulten Berater unterstützen Sie bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass Sie bestens abgesichert sind – fordern Sie dafür einfach Ihr individuelles Angebot an!

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