Annullierung aufgrund von COVID-19
Aus gegebenem Anlass: Bei Flugannullierungen infolge des Coronavirus können die Bestimmungen abweichen. Hier finden Sie weitere Informationen
Technische Probleme, Überbuchung oder Chaos am Flughafen: Viele Gründe können die Ursache sein, wenn der gebuchte Flug verspätet abhebt oder komplett storniert wird. Ärgerlich ist es in jedem Fall, wenn sich der ersehnte Urlaub verschiebt oder gar nicht stattfindet. Ob und in welchem Fall Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, ist von den genauen Umständen abhängig:
Bestens versorgt - dank der passenden Reiseversicherung!
Jetzt persönliches Angebot für Schweizer Reiseversicherungen 2025 gratis anfordern
Bei Flugannullierung: Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro
Für alle Abflüge aus EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen und Island gelten – unabhängig von der Fluggesellschaft – die europäischen Fluggastrechte nach Verordnung 261/2004. Aus diesem Grund wird die Höhe der Entschädigungszahlungen in Euro angegeben.
Sofern Sie mit einer Fluglinie aus den EU- oder EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) reisen, haben Sie gemäss der Fluggastrechteverordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Dieser Anspruch gilt aber nur, wenn der Flug frühestens zwei Wochen vor dem Start annulliert wird und die Airline keinen Alternativflug anbietet. Wie hoch die Entschädigung am Ende ausfällt, ist abhängig von der Entfernung des gebuchten Fluges:
- Strecken bis 1500 km: 250 Euro Entschädigung
- Strecken von 1’500 bis 3’500 km: 400 Euro Entschädigung
- Strecken ab 3’500 km und über die EU-Grenzen hinaus: 600 Euro Entschädigung
Der Anspruch auf eine Entschädigung kann allerdings um die Hälfte gekürzt werden, wenn die Airline einen zumutbaren alternativen Flug anbieten kann.
Diese Bedingungen gelten bei Alternativflügen
Je nach Flugdistanz gelten für zumutbare Alternativflüge die folgenden Vorgaben:
- Bei einer Strecke von maximal 1’500 km nicht später als 120 Minuten
- Bei einer Strecke von 1’500 – 3’000 km nicht später als 180 Minuten
- Bei einer Strecke über 3’500 km nicht später als 240 Minuten
Ankunft nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit. Bei grösseren Verspätungen kann der Anspruch auf Entschädigung nicht gekürzt werden.
Bei Flugverspätung
Die gleichen Regeln zur Entschädigung gelten seit 2009 auch, wenn ein Flug verspätet ist. Für eine Entschädigung muss der Flug mindestens drei Stunden verspätet sein und in einem EU-Land starten oder enden.
Bei Flügen ausserhalb der EU- und EFTA-Staaten sollte man eine gesonderte Reiseversicherung abschliessen, die bei Flugverspätungen und -ausfällen einspringt.
Entschädigung: So müssen Sie vorgehen
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie nach dem geplanten Flug möglichst bald Ihre Fluggesellschaft kontaktieren. Übermitteln Sie Ihre Flug- und Kontodaten, um den Anspruch zügig abzuwickeln. Zudem sollten Sie diese Tipps beachten:
- Ist Ihnen kein zumutbarer Alternativflug angeboten worden, können Sie neben der Entschädigung auch die Erstattung des Ticketpreises fordern
- Auch Auslagen, die Ihnen durch die Verspätung oder Annullierung entstanden sind, können Sie zurückfordern. In einem angemessenen Rahmen übernimmt die Fluggesellschaft auch die Kosten für eine Übernachtung im Hotel, Hygieneartikel und Ersatzkleidung
Die passende Rechtsschutzversicherung hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen
Nicht immer ist klar, ob man Anspruch auf eine Entschädigung hat, und wenn, ist dieser nicht immer leicht durchzusetzen. Kompetente Beratung bei allen Problemen mit der Fluggesellschaft bietet eine gute Rechtsschutzversicherung. Sie prüft zunächst und innerhalb kurzer Zeit, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Zudem hilft Sie Ihnen dabei, Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert durchzusetzen. So sparen Sie sich die Mühe und können unbesorgt den nächsten Urlaub planen.
Unsere Versicherung-Schweiz Empfehlung
Egal, wohin die Reise geht – besser ist, wenn man abgesichert ist. Die passende Reiseversicherung stellt sicher, dass eine Flugannullierung oder -verspätung nicht auch finanziell zum Ärgernis wird. Bei der Suche nach der passenden Police unterstützen Sie unsere unabhängigen Berater. Durch einen Vergleich der verschiedenen Anbieter und eine Analyse Ihrer Bedürfnisse finden Sie den Tarif, mit dem Sie auf Reisen optimal abgesichert sind. Kontaktieren Sie uns hier!
Reiseversicherungen vergleichen
Vergleichen Sie jetzt schnell und einfach alle Reiseversicherungen der Schweiz.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.bazl.admin.ch – Ihre Rechte als Flugpassagier
Ähnliche Beiträge aus unserem Ratgeber
Winterurlaub: Diese Versicherungen brauchen Sie
Ob Skifahren, Snowboarden oder Schneeschuhwandern: Der Winterurlaub gehört für die meisten Schweizerinnen und Schweizer zum Pflichtprogramm. Besonders...
Sabbatical: So sichern Sie Ihre Auszeit richtig ab
Für viele ist es der Höhepunkt des Berufslebens: Ein Sabbatical, also eine längere Auszeit von der beruflichen Tätigkeit. Dabei haben viele ganz unter...
Reisen: Welche Versicherungen Sie für den Sommerurlaub brauchen
Vor dem Start in den Sommerurlaub sollten nicht nur die Koffer gepackt werden: Auch der Versicherungsschutz sollte überprüft werden, um sicherzugehen,...
Weltreise: So versichern Sie Ihren Traum
Eine Weltreise ist für viele Menschen ein grosser Traum. Statt einer kurzen Urlaubsreise nimmt man sich Zeit, um die Welt zu entdecken: Man lernt ande...