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Die Spitalzusatzversicherung KOMBI Halbprivat der Luzerner Hinterland bietet folgende Leistungen:
Behandlung in einer höheren Spitalabteilung |
Erfolgt die Behandlung in einer höheren als der versicherten Spitalabteilung, so sind höchstens folgende Leistungen gedeckt: Die Kosten, die in der versicherten Spitalabteilung entstanden wären. Lassen sich diese nicht ermitteln, wird aus der KOMBI eine Pauschale von CHF 120.- pro Tag ausgerichtet. |
Behandlung in einem Nicht-Listenspital |
Erfolgt die Behandlung in einem Spital, welches nicht auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt ist, so sind höchstens folgende Leistungen gedeckt: Die Mehrkosten, die bei Aufenthalt in einem Referenzspital im Wohnkanton im Vergleich zwischen der allgemeinen und der versicherten Abteilung entstanden wären. |
Psychiatrische Kliniken |
Bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, einer psychiatrischen Behandlung in einem Akutspital oder einer Spezialklinik übernimmt die KOMBI die volle Kostendeckung gemäss den Bestimmungen für Akutbehandlungen während 90 Tagen. Ab 91. bis 180. Tag: CHF 50.- |
Leistungen im Ausland |
Die KOMBI übernimmt im Nachgang zu den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung die Kosten für die notfallmässige stationäre Behandlung in einem Akutspital während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes wie wenn die Behandlung in einem Referenzspital im Wohnkanton erfolgen würde, bis zur Höhe der Kostendeckung in der versicherten Abteilung. Die Leistungen werden so lange erbracht, als ein Heimtransport medizinisch nicht möglich ist, maximal jedoch bis zu 3 Monate. |
Rehabilitationskuren |
CHF 60.- pro Tag / max. 21 Tage |
Badekuren |
CHF 20.- pro Tag |
Spitex |
CHF 30.- pro Tag, max. 14 Tage pro Kalenderjahr |
Transportkosten, Rettungs- und Bergungsaktionen in Notfällen |
CHF 7'000.- pro Kalenderjahr
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Kosten der stationären Behandlung bei Mutterschaft |
Die KOMBI deckt die ungedeckten Kosten einer Geburt im Spital gemäss abgeschlossener Versicherungsstufe. |
Haushaltshilfe nach Geburt |
Die KOMBI entrichtet Beiträge an die Kosten ärztlich verordneter Haushaltshilfe durch von der Kasse anerkanntes Personal. Die Leistungen werden längstens 14 Tage erbracht. |
Geburt im Spital |
Im Anschluss an eine Geburt im Spital werden folgende Ansätze übernommen: CHF 60.- pro Tag |
Hausgeburt |
Bei einer Hausgeburt oder nach einer ambulanten Geburt werden folgende Ansätze übernommen: CHF 80.- pro Tag |
Rooming-In |
Muss ein Kleinkind stationär behandelt werden, vergütet die KOMBI aus der Versicherung des Kindes an den gleichzeitigen Aufenthalt eines Elternteils im Zimmer des Kindes 50% der Kosten, maximal CHF 30.- pro Tag. |
Leistungen bei Unfall |
Stationärer Aufenthalt: An Personen im erwerbsfähigen Alter, die sich gemäss KVG an den Aufenthaltskosten im Spital zu beteiligen haben, wird bei unfallbedingtem Spitalaufenthalt ein zusätzlicher täglicher Beitrag von CHF 10.- geleistet. Hilfsmittel: Im Anschluss an einen unfallbedingten Spitalaufenthalt werden die zur Behandlung der Unfallfolgen erforderlichen Hilfsmittel gemäss Praxis der obligatorischen Unfallversicherung übernommen.
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Langzeitbehandlung |
Die KOMBI richtet folgende Tagespauschalen aus, wenn 1. - 90. Tag: CHF 50.- 91. - 180. Tag: CHF 25.- |
Wählbare Franchise in der KOMBI Halbprivat |
Gegen eine entsprechende Reduktion der Prämien in der KOMBI Halbprivat können sich Erwachsene für eine Franchise entscheiden. Die wählbare Franchise wird in einem festen Betrag pro Kalenderjahr erhoben. Die Franchise entfällt, wenn sich die versicherte Person auf die allgemeine Abteilung eines Akutspitals mit anerkanntem Tarif in der ganzen Schweiz (Mehrbettzimmer) In der KOMBI Halbprivat stehen folgende Franchisen zur Auswahl: |
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