Ihre Zusatzversicherung bei der KPT - schon ab wenigen Franken monatlich.
Jetzt Offerte und Infos zu Ihrer passenden Zusatzversicherung gratis anfordern
Die Nichtleben Verkehrs- und Privatrechtsschutz der KPT bietet folgende Leistungen:
Verkehrsrechtsschutz - Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung |
Örtliche Geltung: weltweit Wartefrist: Keine Grundereignis: Zeitpunkt der Verursachung des Schadens Leistungsbeschränkung: ausserhalb Europas CHF 30'000.– Besonderheiten:
|
Verkehrsrechtsschutz - Strafverfahren gegen Sie |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: Keine Grundereignis: Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten:
|
Verkehrsrechtsschutz - Administrativverfahren |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: Keine Grundereignis: Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten:
|
Verkehrsrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung, Krankenkasse oder Pensionskasse |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten: Mindeststreitwert: CHF 300.-
|
Verkehrsrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: CHF 3'000.- Besonderheiten:
|
Verkehrsrechtsschutz - Verfahren mit Steuerbehörden betreffend Motorfahrzeugsteuern |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten: keine
|
Verkehrsrechtsschutz - Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: Keine Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: CHF 300.- Besonderheiten: Je Angelegenheit besteht Anspruch auf eine Beratung
|
Privatrechtsschutz - Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung |
Örtliche Geltung: weltweit Wartefrist: Keine Grundereignis: Zeitpunkt der Verursachung des Schadens Leistungsbeschränkung: ausserhalb Europas CHF 30'000.– Besonderheiten:
|
Privatrechtsschutz - Strafverfahren gegen Sie |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: Keine Grundereignis: Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten:
|
Privatrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung, Krankenkasse oder Pensionskasse |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten: Mindeststreitwert: CHF 300.-
|
Privatrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten als Mieter gegenüber dem Vermieter |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten:
|
Privatrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten als Arbeitnehmer oder Beamter gegenüber dem Arbeitgeber |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: keine Besonderheiten:
|
Privatrechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: keine ausser CHF 3'000.– für Fälle im Zusammenhang mit dem Bau, Umbau, Abbruch von Liegenschaften, sofern eine behördliche Bewilligung notwendig ist Besonderheiten:
|
Privatrechtsschutz - Zivilrechtliche Streitigkeiten mit direkt angrenzenden Nachbarn wegen Immissionen und Grenzfragen |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: CHF 3'000.– Besonderheiten: keine
|
Privatrechtsschutz - Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Eigentum, beschränkten dinglichen Rechten oder Besitz |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: CHF 3'000.– Besonderheiten: versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten, in der Schweiz gelegenen Liegenschaften bis max. drei Wohnungen |
Privatrechtsschutz - Rechtsberatung in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten |
Örtliche Geltung: Europa und Mittelmeerrandstaaten Wartefrist: 3 Monate Grundereignis: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses Leistungsbeschränkung: CHF 300.– Besonderheiten: Je Angelegenheit besteht Anspruch auf eine Beratung
|
Passend zum Thema
Militärversicherung: Die Leistungen im Überblick
Personen, die in der Armee, im Zivilschutz oder im Zivildienst tätig sind, sind über die Militärversicherung abgesichert. Doch oftmals ist gar nicht k...
Gästeversicherung: Wofür sie nützlich ist
Im Dschungel der Versicherungen begegnen einem immer wieder Tarife, die man nicht kennt und dementsprechend auch nicht weiss, wofür sie nützlich sind....
Was kostet eine Brille und welche Kosten trägt die Krankenkasse?
Eine Sehhilfe ist – nicht nur in der Schweiz – eine teure Angelegenheit. Sowohl bei einer Brille als auch bei Kontaktlinsen kann man mit jährlichen Ko...
Passen Ihre Zusatzversicherungen noch zu Ihrem Bedarf?
So manch eine Zusatzversicherung wird gemeinsam mit dem Versicherten alt. Abgeschlossen bereits vor oder kurz nach der Geburt, nehmen die Versicherten...