Ein Unfall, Parodontose oder schlicht ein genetischer Defekt: Gründe für Zahnersatz gibt es viele. Neben der ästhetischen Korrektur, die besonders im vorderen Bereich des Gebisses wichtig ist, gibt es aber auch medizinische Gründe, die Lücke möglichst zeitnah mit einem Ersatz zu versorgen. Wichtig: Ihre Grundversicherung bezahlt Zahnersatz nur in wenigen Sonderfällen.
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Kosten für Zahnersatz
Die Kosten für Zahnersatz hängen vor allem davon ab, welche Methode zum Einsatz kommt. Unterschieden wird zunächst zwischen festem Zahnersatz wie einer Brücke oder einem Implantat, und herausnehmbarem Zahnersatz in Form einer Prothese. Welcher Zahnersatz für Sie infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese folgenden Optionen stehen Patienten zur Auswahl:
Grundversicherung bezahlt Zahnersatz nur in Sonderfällen
Den meisten Schweizern bereits bekannt ist die geringe Leistung der Grundversicherung bei zahnmedizinischen Behandlungen. Die Versorgung mit Zahnersatz bildet hier leider keine Ausnahme: Sie zählt nicht zur medizinischen Grundversorgung und wird dementsprechend auch nicht von der Grundversicherung übernommen.
In seltenen Fällen kommt eine Kostenübernahme infrage. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung listet im Kapitel „Zahnärztliche Behandlungen“ genau auf, welche Kosten übernommen werden. Bezahlt wird eine Behandlung in diesen Fällen:
- Es liegt eine „schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems“ vor. Dazu zählen auch Zahnschäden als Folgeschäden anderer Erkrankungen oder Behandlungen.
- Der Zahnersatz dient zur Sicherstellung einer anderen, notwendigen Behandlung, etwa vor einer Herzklappen-Operation.
- Der Zahnersatz korrigiert ein bereits bei der Geburt vorhandenes Gebrechen. Fehlen also genetisch bedingt Zähne im Gebiss, übernimmt die Grundversicherung die Kosten für den Ersatz.
Zahnersatz infolge eines Unfalls
Haben Sie Ihren Zahn durch einen Unfall verloren, kommt Ihre Unfallversicherung in der Regel für die Kosten auf. Hier gibt es zwei Varianten:
- Haben Sie eine Unfallversicherung über Ihren Arbeitgeber oder eine Abredeversicherung, können Sie die vollen Kosten über diese Versicherung abrechnen.
- Haben Sie den Unfallschutz in Ihrer Grundversicherung eingeschlossen, müssen Sie bei der Behandlung den Selbstbehalt und die vereinbarte Franchise selbst übernehmen. Da Zahnersatz oft sehr teuer ist, kann es hier schnell zum vollen Ausschöpfen beider Beträge kommen, was durchaus hohe Kosten verursachen kann – besonders, wenn Sie eine hohe Jahresfranchise gewählt haben.
In allen anderen Fällen müssen Sie die Kosten für Ihren Zahnersatz selbst tragen. Möchten Sie sich davor schützen, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, die sich an den Kosten für Zahnersatz beteiligt.
Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz
Der Markt für Zusatzversicherungen in der Schweiz ist gross, gerade im Bereich Dentalmedizin gibt es aufgrund der geringen Leistungen in der Grundversicherung ein breites Angebot. Bevor Sie aber unüberlegt den nächstbesten Vertrag unterschreiben, sollten Sie diese Tipps berücksichtigen:
Tipp 1: Rechtzeitig abschliessen
Je früher Sie eine Zahnzusatzversicherung abschliessen, desto besser. Haben Sie Kinder, empfiehlt sich eine Anmeldung möglichst früh nach der Geburt. Kein Versicherer kommt für eine Behandlung auf, deren Notwendigkeit bereits bei Abschluss der Versicherung vorhanden oder abzusehen ist. Einige haben eine zusätzliche Karenzzeit von einigen Monaten – selbst wenn Sie in dieser Zeit neu erkranken, werden keine Kosten übernommen.
Tipp 2: Höhe der Kostenbeteiligung prüfen
Kein Versicherer bietet eine vollständige Kostenübernahme. Je nach Tarif übernimmt der Versicherer zwischen 25 und 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Die meisten Tarife enthalten auch eine Maximalsumme, über die hinaus keine Leistungen erstattet werden. Achten Sie bei darauf, dass diese Summe nicht zu niedrig ist – für eine mittlere Erstattung sollten Sie mindestens 3’000 Franken betragen. Nicht empfehlenswert ist eine Maximalsumme von 1’000 Franken im Jahr – diese Summe ist für kaum eine kieferorthopädische Behandlung ausreichend.
Tipp 3: Kündigungsfrist beachten
Verschiedene Versicherer bieten verschiedene Kündigungsfristen. Da die Preise der einzelnen Versicherer unterschiedlich sind und sich von Jahr zu Jahr verändern können, sollte die Kündigungsfrist Ihrer Zusatzversicherung nicht länger als ein Jahr betragen. Nur so können Sie flexibel auf Tarifänderungen und andere Angebote reagieren.
Tipp 4: Bedarf weiterer Leistungen überprüfen
Die Leistungsbereiche der einzelnen Versicherer im Bereich Zahnmedizin sind weitgehend identisch. Übernommen werden neben der nicht von der Grundversicherung abgedeckten Zahnmedizin kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlungen, Korrekturen der Zahnstellung und prophylaktische Massnahmen wie etwa Zahnsteinentfernung und professionelle Zahnreinigung. Besonders lohnend ist eine solche Versicherung vor allem dann, wenn Sie solche Behandlungen regelmässig in Anspruch nehmen.
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Fazit & Empfehlung
Damit sich die Zahnzusatzversicherung am Ende auszahlt, ist ein genauer Vergleich der Tarife notwendig. Welche Behandlungen sollen abgedeckt werden? Wie hoch muss die Maximalsumme angesetzt werden? Welche Krankenkasse bietet die günstigste Prämie? All diese Faktoren und viele weitere gilt es bei der Wahl der passenden Zahnversicherung zu berücksichtigen. Keine Zeit für den Vergleich? Unsere Berater unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung bei der Suche nach der richtigen Zusatzversicherung. Fordern Sie dazu einfach unseren grossen Zahnversicherungsvergleich 2024 an!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.ktipp.ch – Implantate sind nicht für jeden geeignet
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