Welche Ver­sicherung zahlt im Todes­fall?

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Mit der passenden Versicherung kann man sich für fast alle Situationen wappnen und dafür sorgen, dass man nicht in finanzielle Notlagen gerät. Während eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung aber für viele zum Standard-Repertoire gehören, werden die grossen Risiken des Lebens gerne ignoriert oder nach hinten verschoben, schliesslich möchte sich kaum jemand mit möglichen Unfällen, Krankheiten oder gar dem eigenen Tod auseinandersetzen.

Doch spätestens, wenn man heiratet oder Kinder bekommt, lässt sich dieses Thema nicht mehr verdrängen, denn weder der Partner noch die Kinder sollen in Not geraten, wenn einem selbst etwas zustösst. Welche Versicherungen Ihre Familie unterstützen, wenn Ihnen etwas passiert, erfahren Sie deshalb in diesem Beitrag.

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Risiko­versicherungen: Aus­zahlung im Todes­fall

Die beste Wahl für die Absicherung grosser Risiken ist eine Risikolebensversicherung. Diese zahlt an Ihre Familie eine bestimmte Summe aus, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit versterben. Wie hoch diese Summe ist, können Sie zu Beginn des Vertrags festlegen – je höher der Beitrag, desto mehr wird in der Regel ausgezahlt. So können Sie Ihre Familie schützen und für den schlimmsten Fall finanziell absichern. Bedenken Sie dabei nicht nur den akuten Verlust, sondern auch die Langzeitfolgen, die Ihr Tod für die Familie haben kann. Sind Sie beispielsweise der Alleinverdiener oder die Alleinverdienerin, benötigt der hinterbliebene Partner eine gewisse Anlaufzeit, um dies auszugleichen.

Lauf­zeit der Risiko­versicherung

Die Lauf­zeit der Risiko­versicherung legen Sie selbst fest, entweder ganz individuell oder anhand verschiedener Modelle, die Ihnen die Versicherung vorgibt. Ist das Ende der Laufzeit erreicht, erlischt der Versicherungsschutz. Eine Auszahlung erfolgt nicht, die vereinbarte Summe wird nur im Schadensfall ausgeschüttet. Dementsprechend sollten Sie eine Laufzeit wählen, die so kurz wie möglich ist: Möchten Sie Ihre Kinder absichern, können Sie das Ende der schulischen Ausbildung als Ende der Versicherung wählen – also einen Zeitpunkt, zu dem Ihre Kinder auf eigenen Füssen stehen können. Als Alleinverdiener sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung nicht über den Rentenbeginn hinausläuft.

Absteigende oder gleich­bleibende Versicherungs­summe

Neben der klassischen Variante, bei der ein fester Betrag zur Auszahlung festgelegt wird, können Sie sich auch für eine absteigende Versicherungssumme entscheiden: Je länger der Vertrag läuft, desto weniger wird ausgezahlt. So können Sie bestimmte Zeiträume überbrücken oder den Aufbau von Kapital durch Ihre Angehörigen in die Berechnungen einfliessen lassen. In der Regel sind die Beiträge für Tarife mit absteigender Summe deutlich kostengünstiger als solche, bei denen sich die Auszahlungssumme nicht verändert.

Gesundheits­prüfung vor dem Ab­schluss

Versichern Sie sich nicht nur für eventuelle Unfälle mit Todesfolge, sondern auch für Erkrankungen, die zum Tod führen können, steht vor dem Abschluss der Versicherung eine Gesundheitsprüfung. Diese erfolgt entweder in Form eines Fragebogens oder einer ärztlichen Untersuchung und dient dem Versicherer dazu, Ihr individuelles Risiko für eine Erkrankung zu ermitteln. Dies hat dann Einfluss auf die Höhe der Prämie: Je jünger und gesünder Sie sind, desto besser ist das Angebot, das Ihnen die Versicherung machen kann.

Einige Risiken wie Rauchen oder starkes Übergewicht können die Prämien deutlich erhöhen oder sogar dafür sorgen, dass die Versicherung Ihre Aufnahme ablehnt. Möglich ist auch der Ausschluss bestimmter Risiken: Sie werden versichert, dieser Schutz gilt allerdings nicht für die ausgeschlossenen Risiken. Bei starkem Übergewicht werden zum Beispiel Todesfälle infolge einer Diabetes-Erkrankung, die durch das Übergewicht hervorgerufen wurde, sehr häufig von der Deckung ausgeschlossen.

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Erwerbs­unfähigkeit: Einschliessen oder nicht?

Neben dem Todesfallrisiko kann man die meisten Risikoversicherungen auch um einen Schutz bei Erwerbsunfähigkeit erweitern. In diesem Fall bekommen Sie bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit keine einmalige Zahlung, sondern eine regelmässige Rente von der Versicherung – ob es zur vollen Auszahlung kommt oder nur ein Teilbetrag ausgezahlt wird, ist davon abhängig, welchen Grad der Erwerbsunfähigkeit Sie aufweisen.

Ob Sie diesen Schutz benötigen, ist allein von Ihrer individuellen Situation abhängig: Sorgen Sie in der Familie für das Haupteinkommen oder sind Alleinverdiener, ist eine solche Versicherung sehr zu empfehlen. Auch, wenn Sie bisher keine grösseren Ersparnisse bilden konnten, ist eine Versicherung für Erwerbsunfähigkeit eine gute Wahl. Doch nicht nur Familien, auch Alleinstehende profitieren von einer Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit. Denn die staatlichen Leistungen in einem solchen Fall sichern zwar das Überleben, sind aber in den meisten Fällen deutlich niedriger als das bisherige Einkommen und dadurch mit einer deutlichen Absenkung der Lebensqualität verbunden.

Kapital­bildende Lebens­versicherung: Todes­fall kann zu Ver­lusten führen

Anders als reine Risikoversicherungen eignen sich kapitalbildende Lebensversicherungen nicht für die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen. Versterben Sie nämlich während der Laufzeit, wird dies genauso gehandhabt wie die vorzeitige Kündigung der Versicherung: Die Hinterbliebenen erhalten den aktuellen Wert der Versicherung, den sogenannten Rückkaufswert. Hier sind alle Gebühren und Kosten bereits eingerechnet, der garantierte Gewinn aber nicht, da dieser erst mit dem Ende der Laufzeit erreicht wird. So machen Sie in der Regel Verluste und stehen schlechter da als mit einer Risikoversicherung, deren Auszahlungssumme von Anfang an feststeht.

Tipp
Misch­form der Lebens­versicherungen

Besonders beliebt sind aus diesem Grund gemischte Lebensversicherungen, die beide Bedürfnisse abdecken: Ein Teil Ihrer Beiträge dient der Risikoabsicherung und sorgt für eine bestimmte Auszahlungssumme im Todesfall, ein anderer fliesst in die Kapitalbildung zur Altersvorsorge. So sind Sie mit nur einer Police auf verschiedene Situationen vorbereitet und schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe.

Lebens­versicherung: Kein Teil der Erbmasse

Eine Besonderheit in Lebensversicherungen ist, dass diese nicht zur Erbmasse gezählt werden. Stattdessen erfolgt die Auszahlung immer an die von Ihnen selbst festgelegten Begünstigten. Sogar, wenn das Erbe ansonsten ausgeschlagen oder verweigert wird, kann die Auszahlungssumme in Anspruch genommen werden.

Eine Risikoversicherung ist auch eine gute Wahl, wenn Sie Ihr Erbe absichern möchten. Vererben Sie zum Beispiel eine Immobilie, auf der noch Hypotheken lasten, kann eine Risikoversicherung den Erben dabei helfen, die Restschuld zu tilgen und die Immobilie zu behalten.

Unser Fazit

Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihre Familie für den schlimmsten Fall versichern. Denn ist dieser erst einmal eingetreten, ist es für eine Absicherung zu spät. Im besten Fall benötigen Sie die Versicherung nie, aber schlafen täglich beruhigt ein, weil Sie wissen, dass es für Ihre Familie auch ohne Sie ein Fortkommen geben wird. Nehmen Sie sich am besten etwas Zeit für die Suche und nutzen Sie auch unseren Vergleich. Überlegen Sie gut, welche Variante am besten zu Ihrer Familie passt, und prüfen Sie die verschiedenen Möglichkeiten. So finden Sie den optimalen Tarif, zahlen nicht zu viel und können sicher sein, dass Ihre Familie in allen Lebenslagen versorgt und geschützt ist.

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