Während über Säule 3a vor allem aufgrund der Steuererleichterungen häufig gesprochen und geschrieben wird, sieht dies bei Säule 3b anders aus: Die freie Vorsorge unterliegt keinen speziellen Regelungen und wird deshalb häufig stiefmütterlich behandelt.
Dennoch gibt es in Säule 3b natürlich auch Regelungen und Bestimmungen, die festlegen, wo und wie man in Säule 3b investieren darf. Was es zu beachten gilt und wo die Unterschiede zu Säule 3a liegen, haben wir für Sie zusammengefasst.
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Säule 3b: Freie Vorsorge mit unterschiedlichen Möglichkeiten
Unter dem Begriff „freie Vorsorge“ beziehungsweise „Säule 3b“ werden in der Schweiz alle Anlagemöglichkeiten zusammengefasst, die keiner besonderen gesetzlichen Regelung unterliegen. Sie gehören weder zur beruflichen Vorsorge noch zur privaten Vorsorge über Säule 3a. Dementsprechend breit gefächert sind auch die Möglichkeiten in Säule 3b: Sie können sich für klassische Anlagevarianten wie Sparbuch oder Sparplan entscheiden, in Aktien investieren, Kryptowährungen kaufen oder erlesene Weine sammeln. Erlaubt ist alles, was gefällt und in der Schweiz legal ist.
Durch diese breite Auswahl ist es kaum möglich, bestimmte Regelungen für Säule 3b zu benennen. Je nachdem, für welche Form der Anlage Sie sich entscheiden, kommen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung. Lediglich eine Regel ist bei allen Anlageformen gleich: Die jährliche Einzahlung ist nicht beschränkt und Sie können so viel einzahlen, wie Sie möchten.
Gesetzliche Regelungen: Abhängig von Art der Geldanlage
Gesetzliche Regelungen zu Geldanlagen betreffen in erster Linie Steuern, die fällig werden können, wenn Sie Ihr Vermögen anlegen. Abhängig davon, auf welche Weise Sie investieren, können verschiedene Steuern fällig werden, bei manchen Anlagen ist auch eine steuerliche Vergünstigung möglich:
Vermögenssteuer
In der Schweiz wird das Vermögen einer jeden natürlichen Person besteuert. Die Steuern werden jährlich fällig und werden anhand der vorhandenen Vermögenswerte berechnet. Zu diesen zählen neben Bankguthaben und Bargeld auch andere Vermögenswerte wie Fahrzeuge und Kunstgegenstände, Immobilien, Obligationen und weiteres. Der Steuersatz ist abhängig vom Wohnkanton und liegt für gewöhnlich zwischen 1-5% des Gesamtvermögens, zudem gilt bei der Vermögenssteuer eine progressive Besteuerung – je grösser das Vermögen ist, desto höher fällt der Steuersatz aus. Zur Berechnung wird das Reinvermögen einer Person herangezogen, also der Besitz abzüglich Sozialabzügen und anderer Verbindlichkeiten.
Einige Dinge sind allerdings von der Vermögenssteuer ausgenommen. Dazu gehören in erster Linie Gebrauchsgegenstände und Hausrat, ausserdem Leasingfahrzeuge und Einzahlungen in die Pensionskasse.
Wichtig zu wissen ist, dass die Vermögenssteuer andere Steuern, die anfallen, nicht ersetzt. Besitzen Sie beispielsweise eine Immobilie, wird der Wert der Immobilie auf Ihr steuerbares Vermögen angerechnet. Davon unberührt bleiben aber andere Steuern, die bei Erwerb und Besitz einer Immobilie ebenfalls fällig werden.
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Steuern auf Immobilien
Investieren Sie Ihr Kapital in Immobilien, werden zunächst bei der Anschaffung Steuern fällig: Viele Kantone berechnen eine sogenannte „Handänderungssteuer“, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt. müssen Sie für diese Liegenschaftssteuer entrichten. Zusätzlich wird eine Grundänderungssteuer, die meist in den Notargebühren enthalten ist. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Kanton, in dem die Immobilie steht.
Nach dem Erwerb der Immobilie berechnen die meisten Kantone eine Liegenschaftssteuer, die jährlich zu entrichten ist. Bewohnen Sie die Immobilie selbst, kommt die sogenannte „Eigenmietwertbesteuerung“ dazu. Das ist eine Steuer, die sich daran bemisst, wie viel Sie bei der Vermietung Ihrer Immobilie einnehmen würden, also eine Steuer auf fiktive Einnahmen.
Besonders aufmerksam müssen Besitzer von Immobilien sein, wenn diese sich über verschiedene Kantone verteilen. Da jeweils die kantonalen Gesetze und Regelungen bei der Besteuerung gelten, muss für jeden Kanton eine eigene Steuererklärung erstellt werden.
Steuerfreie Auszahlung von rückkaufsfähigen Lebensversicherungen
Eine Besonderheit in Säule 3b, die vielen nicht bekannt ist, ist die steuerliche Begünstigung bei der Auszahlung von Lebensversicherungen. Während Säule 3a Vorzüge bei der Einzahlung hat, können Sie mit kapitalbildenden Versicherungen in Säule 3b bei der Auszahlung Steuern sparen. In der Regel ist die Auszahlung nämlich von Steuern befreit, da die Einzahlungen im Rahmen der Einkommenssteuer bereits besteuert wurden. Dies gilt immer für kapitalbildende Lebensversicherungen mit jährlicher Zahlweise. Bei Versicherungen mit Einmalzahlung gilt dies, wenn die Versicherung
- Nach der Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt wird
- Mindestens fünf Jahre lief
- Vor dem 66. Lebensjahr abgeschlossen wurde
- Zugunsten des Versicherungsnehmers abgeschlossen wurde
Durch die unterschiedlichen steuerlichen Vorteile lohnt es sich, Säule 3a und Säule 3b miteinander zu kombinieren. So können sie in beiden Varianten die maximale steuerliche Ersparnis erreichen und profitieren von den Vorteilen beider Säulen.
- Die freie Vorsorge in Säule 3b bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte und Möglichkeiten
- Gesetzliche Regelungen und Besteuerung sind davon abhängig, was für eine Anlageform gewählt wird
- Für Kapital, Geldanlagen und wertvolle Gegenstände muss Vermögenssteuer gezahlt werden
- Mit Lebensversicherungen in Säule 3b kann man unter bestimmten Bedingungen sogar Steuern sparen
Unser Fazit
So gross die Auswahl unterschiedlicher Produkte in Säule 3b ist, so unterschiedlich sind die verschiedenen Regelungen und Steuersätze – welche Bedingungen erfüllt werden müssen und welche Steuern fällig werden, ist immer von der Art der Geldanlage abhängig. Dazu kommen unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Kantonen, sodass eine pauschale Aussage nicht möglich ist. Planen Sie eine grössere Investition, sollten Sie dies bedenken und sich möglichst umfassend informieren, um alle benötigten Informationen zu erhalten. Kontaktieren Sie Fachverbände und nutzen Sie den Rat von Expertinnen und Experten. Fordern Sie auch unser individuelles Angebot an, um die Möglichkeiten einer Lebensversicherung in Säule 3b kennenzulernen.
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