Ob Work-and-Travel nach dem Studium oder freiberufliche Tätigkeiten auf einer Weltreise: Es gibt viele Möglichkeiten, die Welt kennenzulernen und dabei zu arbeiten. Besonders bei jüngeren Menschen ist das Arbeiten im Ausland beliebt, in Ländern wie Thailand, den USA, aber auch Portugal oder Spanien tummeln sich viele junge und mobile Menschen, die dank moderner Technologien von überall arbeiten können.
Allerdings müssen besonders Expats darauf achten, ihre finanzielle Sicherheit und ihre Altersvorsorge nicht zu gefährden. Wechselnde Arbeitsstellen und unterschiedliche Bedingungen können eine private Absicherung nötig machen. Wir haben deshalb für Sie ein paar Tipps zusammengestellt, damit Sie auch als Expat finanziell abgesichert sind und sich keine Sorgen über Ihre Altersvorsorge machen müssen.
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AHV und zweite Säule: Abhängig von Aufenthaltsland und Art der Tätigkeit
Ob Sie als Expat weiterhin in die zweite Säule einzahlen können oder müssen, ist abhängig davon, in welchem Beschäftigungsverhältnis Sie stehen und in welchem Land Sie sich aufhalten.
„Echte Entsendung“
Bei der Arbeit im Ausland wird generell zwischen der echten und unechten Entsendung entschieden. Um eine echte Entsendung handelt es sich, wenn der Arbeitsvertrag beim Schweizer Arbeitgeber weiterhin greift und der Aufenthalt im Ausland keine Änderung des bisherigen Arbeitsverhältnisses beinhaltet.
Entsandt in EU oder EFTA
Wurden Sie von Ihrer Firma für 1-2 Jahre ins Ausland entsandt, bleibt Ihre Altersvorsorge davon unberührt. Sie zahlen weiterhin in die zweite Säule ein und verbleiben ohne Einschränkungen im Schweizer Vorsorgesystem.
Entsandt ausserhalb EU oder EFTA
Bei Ländern, die nicht zu EU oder Efta gehören, muss geprüft werden, ob ein internationales Abkommen besteht, das solche Fragen regelt. Ist dies nicht der Fall, muss die Tätigkeit bestimmte Bedingungen erfüllen: Der Arbeitgeber muss in der Schweiz ansässig sein und den Mitarbeitenden regelmässig bezahlen. Zudem muss der Arbeitnehmer vor der Entsendung mindestens fünf Jahre in die AHV eingezahlt haben.
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„Unechte Entsendung“
Um eine unechte Entsendung handelt es sich, wenn der Mitarbeitende einen neuen Arbeitsvertrag im Ausland erhält und damit auch versicherungstechnisch die Schweiz verlässt. Da in einem solchen Fall kein Arbeitsverhältnis in der Schweiz besteht, entfällt auch die Pflicht zur Einzahlung in die zweite Säule. Eine freiwillige Weiterversicherung ist ebenfalls nicht möglich, die bisher angesparten Gelder gehen meist auf ein oder mehrere Freizügigkeitskonten.
In bestimmten Ausnahmenfällen kann das bisher angesparte Guthaben aus der Pensionskasse auch ausgezahlt und genutzt werden, um in der neuen Heimat eine Altersvorsorge aufzubauen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie die Schweiz endgültig verlassen haben und keine Rückkehr planen. Wieviel Ihnen dann ausgezahlt wird, ist abhängig vom Auswanderungsland. Liegt Ihre neue Heimat in EU oder EFTA, können Sie sich nur den überobligatorischen Teil des Guthabens auszahlen lassen.
Bei der Auszahlung von Guthaben aus der Pensionskasse fallen in den meisten Fällen Steuern an. In der Regel ist es deshalb sinnvoller und reduziert die Steuerlast, wenn Sie die Auszahlung des Guthabens erst nach der Auswanderung veranlassen.
Dritte Säule: Lebensversicherungen für Expats
Während eine Weiterführung der staatlichen Altersvorsorge an die Anstellung in einem Schweizer Unternehmen gebunden ist, sieht es in der dritten Säule für Expats etwas besser aus: Bestimmte Versicherungen bieten spezielle Tarife für Auslandsschweizerinnen und -schweizer an. Voraussetzung ist hier nicht ein bestimmter Arbeitgeber, sondern die Schweizerische Nationalität. Möglich ist die Absicherung von Risiken wie Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit, aber auch die Bildung von Kapital für die Altersvorsorge. So können Sie auch aus dem Ausland die dritte Säule bedienen und finanzielle Sicherheit herstellen.
Bevor Sie sich über die dritte Säule absichern, sollten Sie allerdings genau klären, in welchen Ländern und Situationen die von Ihnen gewünschte Versicherung möglich ist. „Normale“ Lebensversicherungen gelten nämlich häufig nur für in der Schweiz tätige Personen, Expats benötigen spezielle Tarife, die auch im Ausland gelten. Lassen Sie sich am besten beraten oder vergleichen die infrage kommenden Tarife ausführlich und schliessen erst dann einen Vertrag, wenn Sie alle Bedingungen und Voraussetzungen geprüft haben.
Zudem sollten Sie überprüfen, welche Bedingungen für solche Versicherungen in Ihrer neuen Heimat gelten und ob sich diese überhaupt lohnt: Da Sie in dem Land steuerpflichtig sind, in dem Sie beruflich tätig sind, gelten für Sie auch die steuerlichen Bedingungen des neuen Landes. Mit steuerlichen Vergünstigungen, wie man sie beispielsweise in der Schweiz über Säule 3a erhält, können Sie nicht automatisch rechnen. Unter Umständen lohnt sich eine Vorsorge, die in der Schweiz attraktiv ist, aufgrund ungünstiger Bedingungen im Ausland nicht.
Verziehen Sie dauerhaft ins Ausland und planen, nicht wieder in die Schweiz zurückzukehren, können Sie sich bisher angespartes Guthaben in Säule 3a auszahlen lassen und dieses zum Aufbau einer Altersvorsorge in der neuen Heimat nutzen. Ebenso wie bei der Pensionskasse fallen bei der Auszahlung aber Steuern an. Sind solche Produkte in Ihrem Auswanderungsland geringer besteuert oder sogar steuerfrei, empfiehlt es sich, die Auszahlung erst dann zu beantragen, wenn Sie bereits im neuen Land wohnen, arbeiten und dort gemeldet sind.
Alternative: Internationale Vorsorgeeinrichtung
Trotz der Möglichkeit, in die dritte Säule einzuzahlen, steht die Altersvorsorge vieler Schweizer Expats auf wackligen Beinen – man müsste schon ein sehr hohes Gehalt im Ausland erzielen, um über die private Vorsorge ein ausreichendes Einkommen im Alter zu generieren. Natürlich haben Expats, die bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind, die Möglichkeit, die dortigen Vorsorgesysteme zu nutzen. Diese sind allerdings nicht immer so stark wie in der Schweiz und bieten in vielen Ländern lediglich die Absicherung, im Alter einen gewissen Anspruch auf Grundversorgung zu haben. Eine gute Alternative dazu sind deshalb internationale Versicherungen oder Vorsorgestiftungen. Diese bieten verschiedene Lösungen der Vorsorge an und können den bestehenden Vorsorgeplan sinnvoll ergänzen.
- Die Altersvorsorge von Expats ist vom Zielland, der Dauer des Aufenthalts und dem Sitz des Arbeitgebers abhängig
- Eine Fortführung der staatlichen Altersvorsorge über die zweite Säule ist nur bei echten Entsendungen über einen begrenzten Zeitraum möglich
- Bei dauerhafter Anstellung in einer Firma im Ausland gelten die dortigen Regeln und Gesetze zur Altersvorsorge
- Eine gute Ergänzung dafür sind spezielle Lebensversicherungen für Expats, die auch im Ausland gelten
- Vorsorgemöglichkeiten für Expats können genutzt werden, solange die Schweizerische Nationalität besteht
Unser Fazit
Die Altersvorsorge für Expats ist keine einfache Angelegenheit. Je nachdem, wohin Sie gehen, wie lange Sie dort bleiben und wo Ihr Arbeitgeber ansässig ist, greifen unterschiedliche Regelungen. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Sie sich frühzeitig informieren und Vorsorgelösungen auswählen, die Sie in Ihrer neuen Heimat ausreichend absichern. Nehmen Sie sich Zeit für die Recherche, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und informieren Sie sich gut über die Bedingungen in Ihrem Zielland. Vergleichen Sie alle infrage kommenden Möglichkeiten und wählen die am besten passende aus. So starten Sie bestens vorbereitet ins Ausland und können Ihr Abenteuer unbeschwert geniessen!
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.handelszeitung.ch – Für Expats wird es bei der Altersvorsorge kompliziert
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