In der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge, der beruflichen Vorsorge, spielen die Pensionskassen die Hauptrolle. Hier sind die Angestellten eines Unternehmens versichert und erwirtschaften über ihre Beiträge sowie den Beitrag des Arbeitgebers eine berufliche Vorsorge, die im Alter als Rente oder auf einmal ausgezahlt wird und die finanzielle Sicherheit im Alter gewährleisten soll.
Für Arbeitgeber stellt sich jedoch häufig die Frage, welcher Vorsorgeeinrichtung sie sich anschliessen sollten. Trotz grundsätzlich ähnlicher Leistungen gibt es hier nämlich Unterschiede, vor allem, was den Ertrag, die Sicherheit und die Kosten der Vorsorge betrifft. Zudem muss sich nicht jeder Arbeitgeber verpflichtend einer Pensionskasse anschliessen, dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
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Pensionskassenpflicht: Obligatorischer Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung
Sind Sie Arbeitgeber, dann unterliegen Sie der Pensionskassenpflicht, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie beschäftigen Angestellte, die AHV-beitragspflichtig sind
- Ihre Angestellten verdienen mehr als 22 050 Franken jährlich
- Die Verträge Ihrer Angestellten gelten für mindestens drei Monate oder sind unbefristet
Bei der Neugründung eines Unternehmens haben Sie als Arbeitgeber zwei Monate Zeit, sich einer Pensionskasse anzuschliessen. Entziehen Sie sich dieser Frist, machen Sie sich strafbar, ausserdem wird Ihr Unternehmen rückwirkend bei der Auffangeinrichtung angemeldet und muss entsprechende Beiträge nachzahlen.
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Die Wahl der Pensionskasse: Diese Möglichkeiten haben Arbeitgeber
Um herauszufinden, welche Pensionskasse Ihnen und Ihren Angestellten das beste Paket aus Leistung, Kosten, Sicherheit und Rendite, sollten Sie verschiedene Varianten vergleichen. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten, auch die Gründung einer eigenen Pensionskasse ist möglich:
Sonderfall: Pensionskasse über den Berufsverband
Ist Ihr Unternehmen einem Berufsverband angeschlossen, ist es gut möglich, dass dieser bereits über eine eigene Pensionskasse verfügt, die spezifisch auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten ist. Manche Berufsverbände bieten ihren Mitgliedern auch bestimmte, exklusive Lösungen in Sammelstiftungen an. Ist Ihr Unternehmen Mitglied eines solchen Berufsverbands, können Sie sich von diesem zur Pensionskassenlösung beraten lassen. Hier erfahren Sie alle Vor- und Nachteile der Verbandslösung.
Der Anschluss an die Vorsorgeeinrichtung des Berufsverbands ist natürlich nicht verpflichtend - auf Basis der erhaltenen Informationen können Sie dann selbst entscheiden, ob Ihr Unternehmen sich der Lösung des Berufsverbands anschliesst oder ob Sie eine andere Variante bevorzugen.
Rating der Pensionskassen in den letzten Jahren
Durch die Vielzahl der unterschiedlichen Pensionskassen und der grossen Unterschiede der einzelnen Unternehmen gibt es keine pauschal gute Lösung in Sachen Pensionskasse. Stattdessen gibt es für viele unterschiedliche Bedürfnisse und Unternehmen passende Lösungen, die genau auf die Bedürfnisse einer bestimmten Branche oder eines bestimmten Unternehmens zugeschnitten sind. Dementsprechend kann man auch keine pauschale Empfehlung dafür geben, welche Pensionskasse für ein Unternehmen die richtige ist oder welche Lösung Sie bevorzugen sollten.
Wenn Sie aber wissen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und wie Ihre Vorsorgelösung in etwas aussehen soll, können Sie verschiedene Quellen nutzen, um die infrage kommenden Lösungen miteinander zu vergleichen. Eine Möglichkeit dafür bieten Rating-Werte aus den vergangenen Jahren. Diese liefern Ihnen zum Beispiel Informationen dazu, welche Pensionskassen und Vorsorgelösungen sich in den letzten Jahren besonders gelohnt haben, wo Sie mit höheren Kosten rechnen müssen und welche Einrichtungen die höchste Sicherheit bieten. Sie können aber auch selbst einen Blick auf die Bedingungen werfen. Die wichtigsten Informationen bei der Wahl der Vorsorgeeinrichtung sind der Deckungsgrad und die Anlageperformance:
Deckungsgrad
Je niedriger dieser ist, desto mehr können Sie von einem schlechten oder instabilen Finanzmanagement ausgehen. Bei einer Deckung von unter 100% liegt eine Unterdeckung vor, je höher der Wert über 100% liegt, desto stabiler und sicherer ist die Vorsorge für ihre Mitglieder.
Anlageperformance
Je höher die Rendite einer Vorsorgeeinrichtung ausfällt, desto besser ist die Performance der Anlage und somit die Rendite für die angeschlossenen Mitglieder. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass isolierte Zahlen noch keinen Anhaltspunkt liefern und erst der Vergleich mit anderen Vorsorgeeinrichtungen sinnvolle Werte liefert: In Jahren mit allgemein niedrigen Renditen ist es wichtig, dass die Rendite im Vergleich mit anderen Einrichtungen höher ausfällt und sinnvoll investiert wird.
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Wechsel der Pensionskasse: So läuft er ab
Sind Sie oder Ihre Mitarbeitenden mit Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung nicht mehr zufrieden, können Sie diese wechseln, sofern Sie das Einverständnis Ihrer Mitarbeitenden bzw. deren Vertretung haben.
Um eine passendere Lösung zu finden, sollten Sie zunächst evaluieren, welche Bedürfnisse im Vordergrund stehen und aus welchen Gründen die aktuelle Lösung nicht mehr zu Ihrem Unternehmen passt. So finden Sie heraus, was die neue Lösung grundsätzlich leisten soll, und können auf dieser Basis einen Vergleich der infrage kommenden Varianten vornehmen. Wir empfehlen, bei diesem Schritt den Rat von Fachleuten hinzuzuziehen. Besonders in komplexen Unternehmen ist es kein einfaches Unterfangen, die unterschiedlichen Bedürfnisse herauszufinden und Lösungen zu finden, die für alle Mitarbeitenden einen Vorteil bieten. Zudem hat eine attraktive und zeitgemässe Vorsorgelösung, die von Experten entwickelt wurde, oft auch eine höhere Anziehungskraft für potenzielle neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Theoretisch können Sie die Pensionskasse auf diese Wiese beliebig oft wechseln – durch den langwierigen und aufwändigen Prozess empfehlen wir jedoch, dies nicht zu häufig zu tun.
Dauer des Wechsels
Der Wechsel einer Pensionskasse geht nicht in wenigen Tagen über die Bühne. In der Regel dauert es mehrere Monate, bis der Prozess abgeschlossen ist und alle Teilschritte über die Bühne gegangen sind.
Informationspflicht
Das Mitbestimmungsrecht legt fest, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer involviert sein müssen, wenn der Arbeitgeber einen Wechsel der Pensionskasse anstrebt. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen und ein Wechsel kann nur vollzogen werden, wenn alle beteiligten Parteien einverstanden sind – dies wird auch von der betroffenen Pensionskasse überprüft.
Der Wechsel der Pensionskasse ist ein aufwändiger Prozess – planen Sie deshalb lieber ein paar Monate mehr ein. So haben Sie ausreichend Zeit, verschiedene Lösungen zu vergleichen und den Prozess anzustossen, ohne in zeitliche Bedrängnis zu geraten.
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